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   OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91   

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https://dejure.org/1991,3756
OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91 (https://dejure.org/1991,3756)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.11.1991 - 2 WF 147/91 (https://dejure.org/1991,3756)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. November 1991 - 2 WF 147/91 (https://dejure.org/1991,3756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - 12 F 830/90
  • OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 836
  • FamRZ 1992, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71).
  • OLG Bamberg, 12.01.1993 - 7 UF 146/92

    Unterhaltsrechtliche Relevanz des mietfreien Wohnens in der ehemals ehelichen

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  • AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99

    Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten

    Es wird zwar die Auflassung vertreten, dass § 1361 b Abs. 2 BGB den Regeln des § 745 Abs. 2 BGB vorgeht (zur Streitfrage Wever in FamRZ 1996; 905 ff), der BGH (BGH in FamRZ 1994, 98 und 822 sowie in FamRZ 1996, 931 f) ist jedoch der Ansicht, dass nach § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung nach billigem Ermessen verfangt werden kann, wenn die Ehewohnung im Miteigentum beider Ehegatten steht und sie sich endgültig trennen und die Neuregelung dann auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt an den anderen einen angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (vgl. auch OLG Bamberg in FamRZ 1992, 560 f).
  • KG, 04.03.1997 - 18 UF 2952/96

    Unterhaltszahlung an nicht gemeinsames Kind als für die ehelichen

    Dem Einkommen hinzuzurechnen ist der Wohnwertvorteil, der für die Trennungszeit aus Billigkeitsgründen einkommensangemessen zu bestimmen und vorliegend mit einem Drittel des Einkommens des Beklagten veranschlagt worden ist (BGH, FamRZ 1989, 1160 ; 1990, 989, 991; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 560 ; Griesche, FGB, § 1578 Rdn. 12 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen ).
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