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   OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44856
OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15 (https://dejure.org/2015,44856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2015 - 2 WF 191/15 (https://dejure.org/2015,44856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2015 - 2 WF 191/15 (https://dejure.org/2015,44856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Umgangsrecht, Auskunftsanspruch, Auskunft, missbräuchliche Ziele

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umgangsrecht, Auskunftsanspruch, Auskunft, missbräuchliche Ziele

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Elternteils nach Versagung des Umgangsrechts

  • rewis.io
  • kanzleibeier.eu

    Vater ohne Umgangsrecht kann Auskunft über Kind verlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1686 S. 1
    Umgangsrecht; Auskunftsanspruch; Auskunft; missbräuchliche Ziele

  • rechtsportal.de

    BGB § 1686 S. 1
    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Elternteils nach Versagung des Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Familiärer Auskunftsanspruch ohne Umgangsrecht

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Vaterschaft: familiärer Auskunftsanspruch auch ohne Umgangsrecht

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Familiärer Auskunftsanspruch auch ohne Sorge- oder Umgangsrecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über die Entwicklung des Kindes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versagung eines Umgangsrechts und der Auskunftsanspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Familiärer Auskunftsanspruch ohne Einräumung eines Umgangsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Kindesvaters gegen Kindesmutter bei Versagung des Umgangsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familiärer Auskunftsanspruch ohne Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Kindesvaters gegen Kindesmutter bei Versagung des Umgangsrechts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auskunft über die Entwicklung des Kindes können auch Väter verlangen, die kein Umgangsrecht haben

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Auskunftsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Auskunftsanspruch eines Elternteils über das Kind nach § 1686 BGB

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vater ohne Umgangsrecht kann Auskunft über Kind verlangen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch über die Entwicklung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 917
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.06.1996 - 16 Wx 118/96

    Aukunftsanspruch eines Vaters eines nichtehelichen Kindes über die persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15
    Insoweit genügt jedoch nicht die subjektive Vermutung des anderen Elternteils, vielmehr muss sich aus den objektiven Umständen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs der Informationen ergeben (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 28.06.1996 - 16 Wx 118/96 - FamRZ 1997, 111).
  • OLG Koblenz, 14.02.2014 - 13 WF 146/14

    Elterliche Sorge: Grenzen des Auskunftsanspruchs eines Elternteils gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15
    Ein solches liegt vor, wenn der den Anspruch geltend machende Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, die maßgeblichen Informationen zu erhalten und der andere Elternteil über die begehrten Informationen verfügt (vergleiche Götz, in Palandt, Kommentar zum BGB, 74. Auflage 2015, zu § 1686 BGB Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2014 - 13 WF 146/14 - FamRZ 2014, 1437).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2022 - 1 UF 242/21

    Ausschluss des Umgangsrechts bei Miterleben häuslicher Gewalt

    Hierbei ist auch in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (BVerfG FamRZ 2016, 1917) und seinem Willen mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zukommt (BVerfG FamRZ 2016, 917).
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