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   OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 2 WF 43/00   

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https://dejure.org/2000,8470
OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 2 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,8470)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,8470)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 WF 43/00 (https://dejure.org/2000,8470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung; Verjährungsunterbrechende Handlung; Verzicht auf Verjährungseinrede; Zugewinnausgleichsverfahren ; Auskunftserteilung; Anerkenntnis; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 1378 Abs. 4; ; BGB § 209; ; BGB § 225; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 4, § 209, § 225, § 242
    Verjährung; verjährungsunterbrechende Handlung; Verzicht auf Verjährungseinrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 2 WF 43/00
    Die dreijährige Verjährungsfrist des Zugewinnausgleichsanspruchs gemäß § 1378 Abs. 4 Satz 1 BGB begann mit Kenntnis des Klägers und der Widerklägerin von der Beendigung des Güterstandes, also vom Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung (BGH NJW 1999, 1101) am 9.3.1996 an, zu laufen.

    Die bloße Erteilung einer Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt nämlich hinsichtlich des Leistungsanspruchs grundsätzlich kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis i.S.v. § 208 BGB dar (BGH NJW 1999, 1101).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erhebung der Verjährungseinrede dann gemäß § 242 BGB treuwidrig und unwirksam, wenn der Gläubiger aus dem gesamten Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen schöpfte und auch schöpfen durfte, daß der Schuldner die Verjährungseinrede nicht erheben, sondern sich auf sachliche Einwände beschränken werde (BGH NJW 1999, 1101, 1103 rechte Spalte unten).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 2 WF 43/00
    Dies setzt unabhängig von der Frage, ob vorliegend die Bezugnahme auf die Prozeßkostenhilfe-Unterlagen in einem anderen Verfahren als ausreichend angesehen wird, aber voraus, daß der Antrag schlüssig ist (Senatsbeschluß v. 18.7.1996, FamRZ 1997, 375f.).
  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2006 - 4 K 3029/05

    Zivilrechtsklausur, Anerkenntnis, Stufenklage

    Der Kläger beruft sich auf ein entsprechendes Zitat bei Palandt, BGB, 64. Auflage, § 1378 Rn 12. Dort heißt es: Ein Anerk iSd § 212 I Nr. 2 ist grdsl noch nicht die Ausk im ZugewAusglVerf (BGH FamRZ 99, 571; Karlsr FamRZ 01, 832; Mü/Ko/Koch Rn 30; a.A. Hbg FamRZ 84, 892; Celle NJW-RR 95, 1411), dgg aber die Erkl der Bereitsch, Ausk üb das EndVerm zu erteilen u dementspr den ZugewAusglAnspr zu befriedigen (vgl BGH NJW 75, 1409 zum PflichttAnspr)." Besondere Umstände des Einzelfalls der Entscheidung des OLG Hamburg könne er nicht kennen und dies werde in der zweiten juristischen Staatsprüfung auch nicht verlangt.
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