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   OLG Hamm, 27.03.1998 - 2 Ws 131/98   

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https://dejure.org/1998,7472
OLG Hamm, 27.03.1998 - 2 Ws 131/98 (https://dejure.org/1998,7472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.1998 - 2 Ws 131/98 (https://dejure.org/1998,7472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 1998 - 2 Ws 131/98 (https://dejure.org/1998,7472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Maßregel, Organisationshaft, vorbereitende Maßnahmen, Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 498
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16

    Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der

    Auch Organisationshaft stellt jedoch - anders als Untersuchungshaft - eine die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründende Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Sinne des § 462a Abs. 1 StPO dar (ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 462a Rn. 9. Anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 1998 - 2 Ws 131/98, StV 1999, 498; Baier , in: Radtke/Hohmann [Hrsg.], StPO, 2011, § 462a Rn. 6).

    Denn der Sache nach handelt es sich bei der Organi-sationshaft um eine zwar entgegen § 67 Abs. 1 StGB, jedoch aus zwingender organisatorischer Notwendigkeit vor dem Beginn einer Unterbringung vollzogene Strafhaft, also um eine teilweise Vorwegvollstreckung einer parallel zur Unterbringungsanordnung verhängten Freiheitsstrafe (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 1998 - 2 Ws 131/98, StV 1999, 498), was sich auch darin manifestiert, dass die Dauer von Organisationshaft auf eine neben der Maßregel verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. September 2005 - 2 BvR 1019/01, NJW 2006, 427).

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung;

    Im Hinblick darauf, dass die bloß vorübergehende Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt noch nicht die Zuständigkeit der örtlichen Strafvollstreckungskammer begründet (NJW 1992, 518), ist zwar vom hiesigen 2. Strafsenat früher einmal vertreten worden, dass es sich bei der Organisationshaft um eine solche vorübergehende Maßnahme handele, welche ebenfalls nicht zuständigkeitsbegründend wirkt (OLG Hamm Beschl. v. 27.03.1998 - 2 Ws 131/98 - juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 2 Ws 132/00

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Befasstsein, Übergang von

    Dabei bedeutet Aufnahme zum Zwecke der Vollstreckung allein eine solche als Strafgefangener (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., zu § 462 a Rdnr. 5), so dass der Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. insoweit BGH NStZ 1990, S. 230) oder der sogenannten Organisationshaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27.03.1998 in StV 1999, S. 498) noch keine Zuständigkeit begründet.
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