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   OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14   

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https://dejure.org/2014,7208
OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 (https://dejure.org/2014,7208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 (https://dejure.org/2014,7208)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 Ws 134/14 (https://dejure.org/2014,7208)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in das Gerichtsfach des Rechtsanwalts durch Mitarbeiter der Justiz zwischen verschiedenen Justizgebäuden

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Aktenversendungspauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsichtsgewährung über das Gerichtsfach des Rechtsanwalts nach Novellierung des Kostenrechts; Voraussetzungen für die Erhebung von Kosten für die Versendung von Akten vor und nach Novellierung des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aktenversendungspauschale bei Versendung an Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes; Nr. 9003 KV GKG

  • Anwaltsblatt

    KV-GKG Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale für Einlegen ins Gerichtsfach des Anwalts

  • Anwaltsblatt

    KV-GKG Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale für Einlegen ins Gerichtsfach des Anwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsichtsgewährung über das Gerichtsfach des Rechtsanwalts nach Novellierung des Kostenrechts (auch für den Fall des Transportes der Akte zu diesem Zweck zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aktenversendungspauschale trotz räumlich getrennter Justizgebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskraft: Keine Versendungspauschale bei räumlich getrennten Justizgebäuden! (IMR 2014, 1134)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2014, 657
  • AnwBl Online 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13

    Keine Versendungspauschale bei Aktenabholung im Gericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14
    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden ( wie OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14).

    Zur Begründung hat das Amtsgericht im Wesentlichen auf die Ausführungen im Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.03.2014 (Az.: 2 Ws 134/14) verwiesen und sich die dortigen Ausführungen zu Eigen gemacht.

    Der Senat schließt sich der vom Landgericht vertretenen und mit der Entscheidung des OLG Koblenz (vgl.: Beschluss vom 20.03.2014, Az.: 2 Ws 134/14) in Einklang stehenden Ansicht, wonach nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden kann, an.

  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Das Landgericht hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Entscheidung des OLG Koblenz, JurBüro 2014, 379 ff. abweicht." Nach der ausdrücklichen Regelung in § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG ist der Umstand, dass von der Ansicht eines anderen höheren Gerichts abgewichen werden soll, kein Grund, die Beschwerde zuzulassen.

    Nach gefestigter und einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung fällt die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ausl AR 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2015, 14 WF 163/14, NJW-RR 2015, 1342; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 16. Oktober 2014, 2 Ws 601/14, StraFo 2015, 40; OLG OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2014 - 2 Ws 134/14 -, JurBüro 2014, 379; vgl. auch Burhoff, StRR 2015, 479).

  • LSG Bayern, 29.06.2018 - L 12 SF 157/17

    Aktenversendungspauschale bei gemeinsamen Versand mehrerer Akten

    Aufgrund des geänderten Wortlautes sei davon auszugehen, dass der Kostentatbestand nur noch dann verwirklicht sei, wenn eine Versendung der Akten erfolgt und hierfür tatsächlich Auslagen in Form von Transport- und Verpackungskosten entstehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, 2 Ws 134/14, Rn. 13, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 07.07.2015, III-2 Ws 394/15, 2 Ws 394/15, Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Wenn diese Voraussetzung erfüllt sei, sei eine Bezifferung im Einzelnen nicht mehr erforderlich, da die Vorschrift eine Pauschalabrechnung vorsehe (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, 2 Ws 134/14, Rn. 15, zitiert nach Juris).

  • LG Saarbrücken, 02.07.2015 - 2 Qs 27/15

    Aktenversendungspauschale, privater Kurierdienst

    Zur Erfüllung der Voraussetzungen von Nr. 9003 KV GKG ist daher erforderlich, dass durch die Aktenversendung ein auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelnen bezogener, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht wird, für den die Justizkasse in Vorleistung tritt (OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 111-2 Ws 601/14, 2 Ws 601/14; OLG Koblenz, Be-schluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14-, jeweils zitiert nach juris).

    Damit fällt die Pauschale nach Nr. 9003 KV GKG nicht an, wenn die Akte durch Justizbediens-tete mittels Dienstwagen transportiert werden muss (so auch OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das

    Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seiner unter anderem in AnwBl 2014, 657 veröffentlichten Entscheidung vom 20. März 2014 zutreffend herausgearbeitet, dass aufgrund der Neufassung der Nr. 9003 KV-GKG mit dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August 2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts nicht mehr erhoben werden kann, auch dann nicht, wenn die Akten zu diesem Zweck zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht in verschiedenen Justizgebäuden durch Justizbedienstete mit dem Dienstwagen transportiert werden müssen, und dass unter den Begriff der Auslagen in KV 9003 GKG die auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelfall bezogenen gesondert bezifferbaren Geldleistungen zu verstehen sind, für die die Justizkasse in Vorleistung tritt.
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15

    Aktenversendungspauschale: Anfall der Gebühr bei Aktentransport durch einen

    Gerade dieser Gedankengang zeigt nach Auffassung des Senats aber, dass die in den vom Beschwerdeführer für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 - juris) und des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 - juris) jeweils vertretene Auffassung, die Pauschale dürfe nur für "gesondert bezifferbare Geldleistungen für Transport und Verpackung" erhoben werden, mit Sinn und Zweck einer Pauschale, der gerade darin besteht, die entstehenden Aufwendungen nicht konkret und einzelfallbezogen beziffern zu müssen, schwerlich in Einklang zu bringen ist.
  • LG Saarbrücken, 24.07.2015 - 6 Qs 129/15

    Aktenversendungspauschale, externer Dienstleister

    Zur Erfüllung der Voraussetzungen von Nr. 9003 KV GKG ist daher erforderlich, dass durch die Aktenversendung ein auf den konkreten Versendungsvorgang im Einzelnen bezogener, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht wird, für den die Justizkasse in Vorleistung tritt (OLG Köln, Beschluss vom .16.10.2014 - 111-2 Ws 601/14, .2 Ws 601/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14-, jeweils zitiert nach juris).

    GKG nicht an, wenn die Akte durch Justizbedienstete mittels Dienstwagen transportiert werden muss (so auch OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15

    Aktenversendungspauschale bei Versand an auswärtiges Gerichtsfach

    Es stützt sich insoweit auf die Rechtsauffassung des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 u.a. = StraFo 2015, 40 = AGS 2014, 513) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 = JurBüro 2014, 379 = AnwBl 2014, 657).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15

    Aktenversendungspauschale bei Transport durch privaten Kurierdienst zum

    Eine andere Entscheidung ist auch nicht mit Blick auf die von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. AnwBl. 2014, 657) und OLG Köln (Beschl. v. 16. Oktober 2014, - III-2 Ws 601/14 -, juris) geboten.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 160/15

    Aktenversendungspauschale bei Transport durch privaten Kurierdienst zum

    Eine andere Entscheidung ist auch nicht mit Blick auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. AnwBl. 2014, 657) und OLG Köln (Beschl. v. 16. Oktober 2014, - III-2 Ws 601/14 -, juris) geboten.
  • OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 2 AuslA R 16/15

    Keine Aktenversendungspauschale bei Aktentransport per Justizdienstwagen

  • LG Kleve, 28.04.2015 - 171 Ns 6/14

    Aktenversendungspauschale, Transport, privater Kurierdienstr

  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

  • AG Kerpen, 30.06.2014 - 151 F 201/13

    Festsetzung der Gebühr für die mithilfe eines Kurierdienstes ermöglichten

  • LG Görlitz, 06.05.2014 - 13 Qs 100/14
  • AG Saarbrücken, 17.04.2015 - 7 Gs 901/15

    Aktenversendungspauschale, Transport, privates Unternehmen, auswärtiges

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