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   OLG Hamm, 24.06.1976 - 2 Ws 137/76   

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OLG Hamm, 24.06.1976 - 2 Ws 137/76 (https://dejure.org/1976,2295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1976 - 2 Ws 137/76 (https://dejure.org/1976,2295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - 2 Ws 137/76 (https://dejure.org/1976,2295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

    Der Umstand, dass das Strafantragsrecht nach § 77 II StGB in bestimmten Fällen auf Angehörige übergehen kann, begründet nicht den Übergang der Antragsbefugnis nach § 172 II 1 StPO (OLG Hamm NJW 1977, 64; LR/Graalmann-Scheerer § 172 Rn. 44 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 6 Ws 9/86

    Verletzter ; Berechtigter zur Klageerzwingung; Verletzung von Privatgeheimnissen;

    Das gelte auch bei Vermögensdelikten (vgl. dazu OLG Hamm, NJW 1977, 64 [hier: IV (452) 90 e]) und selbst bei Körperverletzungsdelikten, soweit diese überhaupt Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens sein könnten.
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 147/08
    Nach einhelliger Auffassung von Literatur und Rechtsprechung geht das höchstpersönliche Antragsrecht des durch ein Vermögens- oder Eigentumsdeliktes Geschädigten gemäß § 172 StPO nicht durch den Erbfall oder Rechtsgeschäft auf den Erben oder Forderungsberechtigten über (vgl. OLG Hamm, NJW 1977, 64 [OLG Hamm 24.06.1976 - 2 Ws 137/76] ; OLG Stuttgart, NJW 1986, 3153 m.w.N.; OLG Düsseldorf, wistra 1994, 155; KG Berlin, Beschluss vom 26. März 1999 -3 Ws 21/00 - Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2007, 286).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Klageerzwingung; Definition

    Die später nur mittelbar geschädigten Erben haben, da sie nicht Verletzte iSd § 172 Abs. 2 S. 1 StPO sind, kein eigenes Antragsrecht (OLG Hamm NJW 1977, 64).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 1 Ws 218/01

    Klageerzwingungsverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Begriff des

    An dieser fehlenden Verletzteneigenschaft der Antragstellerin ändert auch der Umstand nichts, dass der unmittelbar Geschädigte inzwischen verstorben ist (vgl. OLG Hamm NJW 77, 64; OLG Stuttgart NJW 86, 3153 m.w.N.).
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