Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12   

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OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12 (https://dejure.org/2012,12361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2012 - 2 Ws 146/12 (https://dejure.org/2012,12361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12 (https://dejure.org/2012,12361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 101 Abs. 8 StPO; § 147 Abs. 1 Alt. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R. einer Telefonüberwachung aufgezeichneten Audiodateien auf Datenträgern

  • strafrechtsiegen.de

    Akteneinsichtsrecht - Überlassung von Kopien aufgezeichneter Telefonate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch des Verteidigers auf Herausgabe aller Audiodateien aus einer Telefonüberwachung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wer hat Lust, 120 DVDs mit Telefonmitschnitten bei der Kriminalpolizei zu hören?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtnahme in Audiodateien

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2742
  • NStZ 2012, 590
  • AnwBl 2013, 63
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12
    Da bei der Telekommunikationsüberwachung keine mit vertretbarem Aufwand realisierbare Möglichkeit besteht, den erforderlichen Grundrechtsschutz für von der Maßnahme betroffene Dritte schon im Rahmen der Aufzeichnungen der Gespräche zu wahren, und da der Grundrechtseingriff nicht nur in der Aufzeichnung und dem anschließenden Abhören der Gespräche  besteht, sondern sich durch die Speicherung, Verwendung und Weitergabe der gewonnenen Informationen fortsetzt und vertieft (BVerfG NJW 2004, 999, 1005), muss im Verlauf des weiteren Verfahrens darauf geachtet werden, dass der bestehende Grundrechtseingriff nicht weiter als erforderlich vertieft wird (OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12
    Sollte die Polizei vorliegend hinsichtlich weiterer Telefonate aus dem gesamten Ermittlungskomplex - etwa in Form von Computerdateien - Kurzübersetzungen und inhaltliche Zusammenfassungen erstellt haben, die dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten bisher nicht vorliegen, wären diese, da es sich dabei nicht um interne Hilfs- und Arbeitsmittel, sondern um Auswertungen gewonnenen Beweismaterials und damit Aktenbestandteile handelt, sämtlichen Verfahrensbeteiligten unverzüglich zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH StraFo 2009, 338, 340; Wessing a.a.O. § 147 Rdnr. 15).
  • OLG Koblenz, 30.06.1995 - 1 Ws 322/95

    Ablehnung eines Verteidigerantrages; Anfechtbarkeit mit der Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12
    Ein Anspruch auf Überlassung von Beweismitteln bzw. auf Anfertigung von Kopien der Beweismittel steht dem Verteidiger grundsätzlich nicht zu (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 1995, 611 f.; Wessing in Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand 01.02.2012 § 147 Rdnr. 18).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Der Senat kann offen lassen, ob in Fällen, in denen die bloße Besichtigung zu Informationszwecken nicht ausreichend ist, im Einzelfall zur Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung und eines fairen Verfahrens ein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer Kopie besteht (Meyer-Goßner aaO, § 147 Rn. 19; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 10; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 112, 117; Wessing in BeckOK-StPO, Stand 30. September 2013, § 147 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, NJW 2012, 2742; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Ws 853/01, StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75, Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

    Im Einzelfall kann nach einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls eine ausnahmsweise Herausgabe von Kopien der Dateien mit den Aufzeichnungen geboten sein (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012, 2 Ws 146/12).

    Danach kann jedenfalls die Entscheidung des Vorsitzenden eines erkennenden Gerichts, Kopien der im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO erhobenen Daten an Verteidiger zur Mitnahme herauszugeben, von der Staatsanwaltschaft mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. OLG Celle, NStZ 2016, 305; so auch OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07; KG Berlin, NStZ-RR 2016, 143; so auch noch OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25).

    Der damit zwangsläufig einhergehende Eingriff in die Grundrechte dieser unbeteiligten Dritten ergibt sich bereits bei der Aufzeichnung und dem anschließenden Abhören der Gespräche durch die Ermittlungsbehörden, eine dem nachfolgende Speicherung, Verwendung und gegebenenfalls Weitergabe der gewonnenen Informationen setzt diesen Grundrechtseingriff fort und vertieft ihn (vgl. BVerfG, NJW 2004, 999; OLG Celle, NStZ 2016, 305; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25).

    Vor diesem Hintergrund besteht in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit, dass die Daten einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überwachten und aufgezeichneten Telekommunikation zwar einerseits insgesamt dem Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO unterliegen (vgl. BGH, StV 2010, 228; NStZ 2014, 347), dass jedoch andererseits grundsätzlich von einer ausreichenden Gewährung des Rechts auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke auszugehen ist, wenn der Verteidigung die Möglichkeit eingeräumt wird, sich aufgezeichnete Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Justizbehörden oder der Polizei anzuhören, erforderlichenfalls auch mehrfach und unter Hinzuziehung von Dolmetschern sowie gegebenenfalls auch zusammen mit dem Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2001, 611; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    Danach kann in bestimmten Fällen, in denen ein Anhören der Audiodateien im Gewahrsamsbereich der Justiz für eine sachgerechte Verteidigung nicht ausreicht, ein Anspruch der Verteidigung auf Überlassung einer Kopie bestehen (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2016, 148; StV 2001, 611; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    So können dem Verteidiger Kopien der Aufzeichnungen aus einer Telekommunikationsüberwachung auszuhändigen sein, wenn im konkreten Einzelfall ein Abhören der Aufzeichnungen am Ort ihrer amtlichen Verwahrung wegen der großen Masse der Daten nicht möglich ist (vgl. OLG Frankfurt, StV 2016, 148), auch Gesichtspunkte der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung können eine Rolle spielen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742).

    In jedem Fall ist es erforderlich, bei der Prüfung eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten einerseits und der Interessen der unbeteiligten Dritten andererseits vorzunehmen, bei der insbesondere auch - auf Seiten des Angeklagten - zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Umfang für ihn bzw. seinen Verteidiger bereits die Möglichkeit bestand, die im Verfahren aufgezeichneten Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Behörden anzuhören, und ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07).

  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Mithin wäre die Frage der Überlassung bzw. Nichtüberlassung einer Kopie nur unter dem Gesichtspunkt des auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren Geltung beanspruchenden (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 1386/08 = NJW 2009, 2468 = ZfS 2009, 229 = OLGSt StVG § 25 Nr. 44; KK/Lampe OWiG 4. Aufl. § 46 Rn. 6 ff.; Cierniak ZfS 2012, 664, 669) Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. b MRK zu beurteilen (BGH a. a. O.; LR/Lüderssen/Jahn § 147 Rn. 112, 117, jeweils m. w. N.; vgl. für digitale Tondateien OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012 - 2 Ws 146/12 = NJW 2012, 2742 = StV 2013, 74 = NStZ 2012, 590).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der

    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20

    Akteneinsichtsrecht: kein Mitgabeverbot

    Denn ist das Vorspielen der Ton- und/oder Filmaufnahmen zur Informationsvermittlung nicht ausreichend, hat der Verteidiger einen Anspruch auf Herstellung einer amtlich gefertigten Kopie des Video- oder Tonbandes oder des Films (OLG Frankfurt am Main StV 2001, 611; Köllner StraFo 1995, 50 m.w.N.; Beulke/Witzigmann StV 2013, 75 in der Anm. zu OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; vgl. auch BayObLG NJW 1991, 1070 und OLG Koblenz NStZ 2001, 584).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Ob die vorliegend herausgegebene DVD mit Kopien von Audiodateien ein Beweisstück darstellt oder, wie richtigerweise anzunehmen ist, es sich bei einer Kopie im Gegensatz zu Original-Tonaufzeichnungen von abgehörten Telefongesprächen um sonstige Aktenbestandteile handelt (so auch OLG Stuttgart in OLGSt § 58a Nr. 1; Pfeiffer § 147 Rn. 6), kann hier dahin stehen (offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2015, Az. 2 Ws 116/15, auszugsweise abgedruckt in NStZ 2015, 305 ff.; HansOLG, Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. 3 Ws 11-12/16; a.A., mit Bewertung der Tonaufzeichnungen von abgehörten Telefongesprächen allgemein als Beweisstücke im Sinne des § 147 Abs. 4 S. 1 StPO, OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, Az. 2 Ws 8/15, in wistra 2015, 246f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012, Az. 2 Ws 146/12), denn nach Wortlaut und Wortsinn bezieht sich der Anfechtungsausschluss nach § 147 Abs. 4 S. 2 StPO sowohl darauf, ob die betreffenden Sachen dem Verteidiger in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden, als auch auf die in der Regel damit zugleich getroffene Bewertung herausgegebener Sachen als Beweisstücke oder sonstige Aktenbestandteile.

    Daraus folgt allerdings nicht, dass der in § 147 Abs. 4 S. 2 StPO vorgesehene Anfechtungsausschluss sich entgegen seinem allgemein formulierten Wortlaut und dem darin zum Ausdruck gebrachten entsprechenden Willen des Gesetzgebers allein auf die antragstellende Seite des Beschuldigten bezieht und demgegenüber eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht verbietet (so aber OLG Celle, a.a.O.; eine Anfechtbarkeit für die Staatsanwaltschaft nach § 304 Abs. 1 StPO, allerdings ohne Erwähnung des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO, bejahend OLG Nürnberg, a.a.O.; den genannten Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Nürnberg ohne weitere Begründung folgend HansOLG, Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. 3 Ws 11-12/16; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012, Az. 2 Ws 146/12; vgl. ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2013, Az. 3 Ws 897/13).

  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Dieser Ausschluss der Anfechtbarkeit bezieht sich entgegen verbreiteter Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 2. Strafsenat, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 Ws 11/16; OLG Celle, 2. Strafsenat, NStZ 2016, 305; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.2.2016 - 3 Ws 11-12/16 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.4.2007 - 1 Ws 42-43/07 -, zitiert nach juris; KG, NStZ-RR 2016, 143; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25) nicht allein auf Rechtsmittel des Angeklagten, sondern statuiert eine allgemeine Regelung, die auch Beschwerden der Staatsanwaltschaft erfasst.

    Bei dieser Bewertung braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die auf den Festplatten befindlichen Dateien als Beweisstücke (BGH NStZ 2014, 347; OLG Nürnberg, Beschluss wistra 2015, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12-, zitiert nach juris) oder - wozu der Senat tendiert - als sonstige Aktenbestandteile einzuordnen sind (so auch OLG Stuttgart in OLGSt § 58a Nr. 1; Pfeiffer § 147 Rn. 6; offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2015 - 2 Ws 116/15 - auszugsweise abgedruckt in NStZ 2015, 305; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 Ws 11-12/16 - Hanseatisches OLG Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Anlass von seiner derzeitigen Rechtsauffassung abzuweichen, geben auch anderslautende Entscheidungen (so etwas OLG Nürnberg StrFO 2015, 102-104, OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742-2743 [OLG Karlsruhe 29.05.2012 - 2 Ws 146/12] , ältere Senatsentscheidung vom 13. September 2013-3 Ws 897-13) nicht, da diese die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde im Hinblick auf § 147 Abs. 4 S.2 StPO gar nicht erst behandeln.
  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Zwar handelt es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, das auch der funktional zuständige Kammervorsitzende sein kann (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 352; OLG Frankfurt, StV 2001, 611; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, Rn. 3 zu § 305 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Zwar hat demgegenüber eine Reihe von Oberlandesgerichten entgegen dem Wortlaut des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. ein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Vorsitzenden, dem Verteidiger Datenträger mit Kopien von Audiodateien mitzugeben, angenommen (OLG Karlsruhe NStZ 2012, 590 f. - juris Rn. 2; OLG Nürnberg StraFo 2015, 102 ff. - juris Rn. 7 f.; OLG Celle [2. Strafsenat] StV 2016, 146 ff. - juris Rn. 9 ff.; StraFo 2016, 516 f. - juris Rn. 7 ff.; OLG Hamburg [3. Strafsenat] NStZ 2016, 695 f. - juris Rn. 9; OLG Köln, Beschl. v. 30.06.2016 - 2 Ws 388/16, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur

  • OLG Nürnberg, 18.05.2015 - 1 Ws 189/15

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Verweigerung von Akteneinsicht bzw. Einsicht

  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 1 Ws 223/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Verfahrensverzögerung auf

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12   

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OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2012 - 2 Ws 146/12 (https://dejure.org/2012,8219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Auf die Revision des Verurteilten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - unter Verwerfung der weitergehenden Revision beschlossen, dass das Urteil des Landgericht M. vom 29.09.2006 im Maßregelausspruch mit der Feststellung aufgehoben wird und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen wird.
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Die Anlasstat ist unter Anwendung physischer Gewalt begangen worden und angesichts des Tatwerkzeugs und der dem Opfer zugefügten Verletzungen zu den "schweren Gewalttaten" zu rechnen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.10.2011, 2 StR 305/11, bei Juris unter Rdnr. 13).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Insbesondere ist die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 04.05.2011 (NJW 2011, 1931 ff) für die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Sicherungsverwahrung aufgestellte Voraussetzung, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten sein muss, erfüllt.
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Zur Frage der Wahrung des Abstandsgebotes wird auf die Rechtsprechung des Senats in den sog. Altfällen Bezug genommen (vgl. Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 27/12; Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 36/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 46/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 70/12).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Zur Frage der Wahrung des Abstandsgebotes wird auf die Rechtsprechung des Senats in den sog. Altfällen Bezug genommen (vgl. Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 27/12; Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 36/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 46/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 70/12).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12
    Zur Frage der Wahrung des Abstandsgebotes wird auf die Rechtsprechung des Senats in den sog. Altfällen Bezug genommen (vgl. Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 27/12; Senat v. 01.02.12 - 2 Ws 36/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 46/12; Senat v. 06.02.12 - 2 Ws 70/12).
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