Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Durchgriffserinnerung, Kostenfestsetzung, Nebenklage, Nebenkläger ist Rechtsanwalt, Gebühren in eigener Sache, Unbilligkeit bei 20% überhöhtem Ansatz, Bedeutung der Sache für Nebenkläger, Schwierigkeit der Tätigkeit, Schwierigkeit der Sache, Umfang der Tätigkeit, ...
- Anwaltsblatt
§ 12 BRAGebO, § 83 BRAGebO, § 95 BRAGebO, § 91 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des Nebenklagevertreters
Papierfundstellen
- AnwBl 2000, 135
- Rpfleger 1999, 565
Wird zitiert von ... (3)
- AG Paderborn, 07.12.2021 - 51a C 113/21
Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, Termingebühr
Liegt die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr noch innerhalb des Toleranzrahmens, ist sie nach der Rechtsprechung noch nicht unbillig (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; OLG Hamm Rpfleger 1999, 565; OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG Köln JurBüro 1994, 30; OLG München AnwBl 1992, 455; OLG Zweibrücken MDR 1992, 196; SG Freiburg MDR 1999). - OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00
Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen. - OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung, …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe nahm in einem Beschluss vom 27. Juni 2000 - 2 Ws 179/99 - (…BlStVKunde 2001, Nr. 2, S. 5 ff.) ebenfalls an, dass die Frage, ob der Besitz eines Gegenstands die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährde, überwiegend tatsächlicher Natur sei. - OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02
Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und …
Die Beurteilung der generellen Gefährlichkeit eines solchen Telespielgerätes ist überwiegend tatsächlicher Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 - OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56). - KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12
Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen
Es ist deshalb geboten, die Nachprüfung der landgerichtlichen Entscheidung zumindest zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 116 Abs. 1 StVollzG zu ermöglichen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 2 Ws 179/99 - juris;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 StVollzG Rdn. 3 jeweils m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Anforderungen an die Ermessensausübung im Strafvollzugsrecht; Antrag auf …
Die Antragsgegnerin, deren Begründung sich das Landgericht angeschlossen hat, hat in Bezug auf die zuletzt begehrten Geräte lediglich allgemein eine Vielzahl von Lüftungslamellen und mannigfache Versteckmöglichkeiten, vorhandenen Wassertank, stattliche Größe, sperrige Gegenstand, Eignung der Lamellen zur Herstellung von Stichwerkzeugen etc. als Begründung der Gefahr für die Anstaltssicherheit angeführt, ohne die jeweiligen konkreten Abmessungen der Hohlräume bzw. konkretes Gewicht und Material der verschiedenen Bauteile der beiden konkret begehrten Geräte auch nur in Ansätzen wiederzugeben (vgl. zu den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen um eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zur Frage der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung durch Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen schon Senat, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 -, juris = Justiz 2002, 379).