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   OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93   

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OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93 (https://dejure.org/1993,3741)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.05.1993 - 2 Ws 186/93 (https://dejure.org/1993,3741)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93 (https://dejure.org/1993,3741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige Strafvollstreckung; Strafvollzug

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 511
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Er wirkte sich auch zuungunsten des Verurteilten aus, da eine Anrechnung der Strafverbüßung auf die Dauer des Maßregelvollzuges vom Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. § 67 Abs. 4 S. 1 StGB ; BGH NStZ 1982, 132 ).
  • LG Hannover, 12.12.1966 - 24 Qs 179/66
    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Da die sofortige Beschwerde nach ihrer Einlegung durch den Beginn des Maßregelvollzugs überholt wurde, ist auszusprechen, daß sie erledigt ist (OLG Bremen, MDR 1963, 335; LG Hannover NJW 1967, 791; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Auflage, RdNr. 17 vor § 296).
  • LG Dortmund, 02.07.1975 - 11 KMs 1/75
    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Der Umstand, daß die therapeutischen Einrichtungen im Land Sachsen noch nicht zur Verfügung gestellt worden sind, rechtfertigte einen Vorwegvollzug der Strafe nicht (ebenso schon LG Dortmund NJW 1975, 2251).
  • OLG Stuttgart, 14.12.1984 - 3 Ws 416/84

    Sinn und Zweck der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Zwar wird man die Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und dem tatsächlichen Beginn der Unterbringung, wenn diese unverzüglich erfolgt, als noch zulässigen Vorwegvollzug der Strafe anzusehen haben.(OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 456 ; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1985, 332 ; anderer Ansicht Ostermann StV 1993, 52, 54).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Zwar wird man die Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und dem tatsächlichen Beginn der Unterbringung, wenn diese unverzüglich erfolgt, als noch zulässigen Vorwegvollzug der Strafe anzusehen haben.(OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 456 ; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1985, 332 ; anderer Ansicht Ostermann StV 1993, 52, 54).
  • BayObLG, 25.08.1980 - RReg. 4 St 190/80

    Voraussetzungen für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei Maßregeln der

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93
    Dies hat der Bundesgerichtshof für die vergleichbare Frage, ob von der Verhängung einer Maßregel deswegen abgesehen werden kann, weil es im zuständigen Bereich keine Anstalt gibt, die eine erfolgversprechende Behandlung durchführen könnte, bereits eindeutig dahingehend beantwortet, daß es nicht Sache der Gerichte sein könne, einem eindeutigen Gesetzesbefehl die Gefolgschaft deshalb zu versagen, weil die Exekutive nicht die zu seiner Durchführung erforderlichen Mittel bereithalte (BGH 28, 327, 329; vgl. auch Bayr.ObLG NJW 1981, 1522 ).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f.; Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff.; OLG Celle, StV 2003, S. 32 f.; OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Eine solche schon von Verfassungswegen erforderliche Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Organisationshaft sieht das einfache Recht aber - bisher - nicht vor (vgl. BVerfG NJW 1988, 77; OLG Dresden NStZ 1993, 511; Brandenburg. OLG, a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2002, 349, 350).

    Denn wie das Brandenburgische Oberlandesgericht (a.a.O.) überzeugend dargelegt hat, erlauben weder die für die Strafvollstreckungsbehörden maßgeblichen Vorschriften der §§ 449 ff. StPO noch die zudem unter Richtervorbehalt stehenden und ein Abweichen vom Regelfall des § 67 Abs. 1 StGB allein mangels hinreichender Kapazitäten ohnehin nicht zulassenden Ausnahmetatbestände des § 67 Abs. 2 und 3 StGB (etwa OLG Dresden NStZ 1993, 511; OLG Hamburg MDR 1993, 1100; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 67 Rn. 7, 9 m.w.N.) ein Hintanstellen der Unterbringung im Maßregelvollzug.

    Steht ein solcher Platz nicht zur Verfügung, muss der Verurteilte freigelassen werden (in diesem Sinne bereits OLG Dresden NStZ 1993, 511, 512).

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Es kommt zwar in Ausnahmefällen in Betracht, die Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen abweichend von § 473 Abs. 1 SPO mit Rücksicht auf das Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und den im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, NStZ 2003, 273, 274; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93, OLGSt StGB § 67 Nr. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. April 1975 - Ws 91/75, VRS 49, 436, 437; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 4; KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 2; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 473 Rn. 4; KMR/Stöckel, 66. EL., § 473 Rn. 16).
  • KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20

    Zulässigkeit der "Organisationshaft"

    aa) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Dauer der "Organisationshaft" ist zu berücksichtigen, dass diese mit wachsender Dauer einer der Gesetzeslage und der richterlichen Anordnung widersprechenden Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge mit dem Risiko von deren Zweckverfehlung nahe kommen kann, da die durch Maßregelanordnung bezweckte, sowohl der Resozialisierung des Verurteilten als auch der Sicherheit der Allgemeinheit dienende Behandlung des Verurteilten (vgl. § 137 StVollzG) in der Justizvollzugsanstalt nicht gewährt werden kann (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005, a. a. O., juris Rdnr. 32; zu letzterem Aspekt auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2000, a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Dresden, Beschluss vom Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93 -, NStZ 1993, 511).

    Es ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rdnr. 34; OLG Karlsruhe, a. a. O., juris Rdnr. 2 f.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 12, und 25. November 2003, a. a. O., juris Rdnr. 17 f.; OLG Celle, a. a. O., juris Rdnr. 23; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2000, a. a. O., juris Rdnr. 22; OLG Dresden NStZ 1993, 511 f.).

  • OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14

    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

    In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22

    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".
  • OLG Celle, 10.11.1994 - 1 VAs 4/94

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abhängigkeitskrankheit;

    So hat das OLG Dresden (NStZ 1993, 511 ) es ausdrücklich für unzulässig erklärt, daß ein Verurteilter, gegen den neben der Strafe eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, nach Eintritt der Rechtskraft und nach unverzüglicher Einleitung der Vollstreckung der Maßregel deshalb weiter in der Justizvollzugsanstalt im Strafvollzug belassen wird, weil in dem betreffenden Bundesland die erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind.
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