Rechtsprechung
OLG Celle, 19.02.2014 - 2 Ws 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Adhäsionsverfahren, Gegenstandswert, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 RVG; § 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 S. 1 GKG; GKG § 48 Abs. 1 S. 1; GKG § 63 Abs. 2; GK-Verz Nr. 3700; RVG § 2 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1; RVG, § 33; StPO § 406
Bestimmung des Streitwertes für die Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren; Bestimmung des Gegenstandswerts für die Anwaltsgebühren im Adhäsionsverfahren; Bestimmung von Gegenstandswert und Streitwert für das Adhäsionsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Streitwertes für die Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren; Bestimmung des Gegenstandswerts für die Anwaltsgebühren im Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert und Gegenstandswert im Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de
Bestimmung von Gegenstandswert und Streitwert für das Adhäsionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitwert und Gegenstandswert im Adhäsionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Verden, 10.12.2013 - 1 Ks 111/13
- OLG Celle, 19.02.2014 - 2 Ws 19/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 27.07.2011 - 1 Ws 80/11
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2014 - 2 Ws 19/14
Für die Bestimmung des Gegenstandswertes für die Anwaltsgebühren ist im Adhäsionsverfahren mithin der Adhäsionsantrag maßgeblich (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 390, Hartmann, a. a. O. 4143 VV-RVG Rn. 13).
- VG Magdeburg, 13.11.2020 - 8 A 299/19
Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Landesbeamten; …
In einem Adhäsionsverfahren kommt der Streitwertfestsetzung indes inhaltliche Bedeutung nur zu, wenn nach § 3 GKG i. V. mit Nr. 3700 KV GKG der Streitwert für die Gerichtskosten an dem Gebührenwert zu messen ist, weil er sich nur dann für jeden Rechtszug nach dem Wert des zuerkannten Anspruchs richtet, während ein geltend gemachter, aber nicht zuerkannter Anspruch, über den nach § 406 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StPO ohnehin keine ablehnende Entscheidung ergeht, nicht in den Streitwert für die Gerichtskosten des Adhäsionsverfahrens einfließt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2014 - 2 Ws 19/14 -, juris, Rn. 6).