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   OLG Köln, 04.06.2004 - 2 Ws 206/04   

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https://dejure.org/2004,39262
OLG Köln, 04.06.2004 - 2 Ws 206/04 (https://dejure.org/2004,39262)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2004 - 2 Ws 206/04 (https://dejure.org/2004,39262)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 2 Ws 206/04 (https://dejure.org/2004,39262)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    gegen 1. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 2004 - 2 Ws 296/04, 2 Ws 206/04 -, b) den Beschluss des Landgerichts Köln vom 3. Mai 2004 - 114-21/01 -,.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2015 - 14 Qs 34/15

    Entstehung der Verfahrensgebühr bzgl. Ausführung des Auftrages zur Verteidigung

    Die Gebühr Nr. 4124 VV RVG entsteht mit jeder Tätigkeit, die auf die Ausführung des Auftrages der Verteidigung in der Berufungsinstanz gerichtet ist, es sei denn die Tätigkeit erschöpft sich in der rein informellen Tätigkeit des Anwalts gegenüber dem Mandanten vor der Begründung des von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittels (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2004, 2 Ws 206/04, zitiert nach juris).

    Der Antrag des Verteidigers, die Berufung zurückzuweisen ist objektiv als nicht nur bloßes informelles Handeln gegenüber dem Mandanten zu betrachten, doch führt nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung, der der Kammer auch folgt, eine Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsverfahren grundsätzlich erst nach Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft zur Erstattungsfähigkeit der damit verbundenen Auslagen (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2004 - 2 Ws 206/04, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, JurBüro 1998, 424; Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91, NStZ 1992, 299).

  • LG Köln, 03.01.2007 - 111 Qs 30/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrens- Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren,

    Die Kammer teilt den Ausgangspunkt der angefochtenen Entscheidung, wonach eine Tätigkeit des Verteidigers gegenüber dem Mandanten im Berufungsverfahren grundsätzlich erst nach Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft zur Erstattungsfähigkeit der damit verbundenen Auslagen führt (so auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 4.6.2004, 2 Ws 206/04 bzw. 2 Ws 296/04).
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