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   OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04   

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https://dejure.org/2005,5214
OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 (https://dejure.org/2005,5214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Unterbringungsbefehls bei rechtmäßiger Annahme einer erfolgenden Anordnung nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den Verurteilten; Verfassungsgemäßheit der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 6; ; StGB § ... 2 a a.F.; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 a Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 66 b Abs. 2 Halbsatz 1; ; StPO § 275 a Abs. 1 S. 3; ; StPO § 275 a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Die Sicherungsverwahrung dient im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (BVerfGE 2, 118, 120).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 28. September 2004 - 1 Ws 561/04 - (Strafo 2004, 392) zu den prüfungsrelevanten Tatsachen im Sinne des § 66 b StGB Stellung genommen.
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Während § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB die "bestimmte Wahrscheinlichkeit" (BGHSt 25, 61; NStZ-RR 2003, 108 f.) und § 66 a Abs. 2 StGB eine "erhebliche, naheliegende Wahrscheinlichkeit" (Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 66 a Rn. 8) für die Begehung neuer schwerster Straftaten verlangt, setzt § 66 b StGB noch mehr, nämlich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, voraus.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Die Maßregeln der Besserung und Sicherung sollen demgegenüber nach der Konzeption des Gesetzgebers diejenigen Funktionen übernehmen, welche die Strafe wegen ihrer Bindung an die Schuld des Täters nicht ausreichend erfüllen kann (BVerfGE 91, 1, 31 f.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BVR2029/01 - (BVerfGE 109, 133 - 190), mit dem über die Verfassungsmäßigkeit der Streichung der 10jährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 1998, S. 160) entschieden wurde, den Unterschied zwischen Bestrafungen im Sinne des Artikel 103 Abs. 2 GG und Maßregeln der Besserung und Sicherung grundlegend heraus gearbeitet.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    Vom Wortlaut ausgehend wird staatliches Strafen herkömmlich als ein Übel verstanden, das als gerechter Ausgleich für eine rechtswidrige, schuldhafte und vom Gesetz mit Strafe bedrohte Handlung auferlegt wird und die öffentliche Missbilligung der Tat zum Ausdruck bringt (BVerfGE 105, 135, 153).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04
    In seinem Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 - (BVerfGE 109, 190 - 255) hat das Bundesverfassungsgericht weiter entschieden, dass zum Strafrecht im Sinne des Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG die Regelung aller staatlichen Reaktionen auf Straftaten, die an die Straftat anknüpfen, ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen, gehört, somit auch die Regelung der Vorschriften über die Maßregeln der Besserung und Sicherung.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Dies setzt zwar nicht eine gegenüber dem Zeitpunkt der Verurteilung objektiv gesteigerte Gefährlichkeit voraus (so OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2004 - 1 Ws 561/04 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 97, ; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 272, ), jedoch eine nach Überzeugung des über die Anordnung befindenden Gerichts gesteigerte Gefährlichkeit.
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht - ersichtlich den Vorgaben des OLG Brandenburg folgend (vgl. NStZ 2005, 272) - die Straftat aus dem Jahr 1995 unzutreffend als bedeutende "neue Tatsache" angesehen hat; auch die bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose durfte als solche nicht ohne weiteres herangezogen werden.

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66b Abs. 2 StGB (vgl. Ullenbruch in MünchKomm-StGB aaO Rdn. 48, 118; Kinzig NStZ 2004, 655, 659 f.; aA OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 274; Laubenthal ZStW 116 (2004) 703, 749 f; Poseck NJW 2004, 2559, 2561) teilt der Senat nicht.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Der Maßstab der "hohen Wahrscheinlichkeit" orientiert sich nicht an starren prozentualen Grenzen, etwa in Bezug auf statistische Rückfallquoten (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 : eine Bezifferung sei "nicht einmal zur Veranschaulichung" möglich; siehe auch - für § 66b Satz 1 Nr. 2 StGB - BVerfG,Beschl. v. 22.10.2008 - 2 BvR 749/08 - NJW 2009, 980: statistische Rückfallwahrscheinlichkeiten dürften nur ergänzend herangezogen werden).

    Dabei ist zu fragen, ob es weitaus mehr oder weitaus gewichtigere Umstände gibt, die dafür sprechen, dass er auch in Zukunft schwerste Straftaten begehen wird, als dafür, dass er dies nicht tun wird (vgl. - für § 66b StGB - OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272 ; Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl. 2008, § 66b Rdn. 140).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05

    Zulässigkeit der Nebenklage bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Bei dem Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um eine weitere Bestrafung des Täters, sondern ausschließlich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr; wäre dies nicht so, wäre die Vorschrift des § 66b StGB wegen Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig (Senat vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Zweifacher Mord, versuchte

    Der 2. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat hierzu im Rahmen seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -, denen sich der Senat anschließt, unter anderem folgendes ausgeführt:.
  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Widerruf einer

    Da die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bereits aus den nachfolgenden materiell-rechtlichen Gründen nicht wahrscheinlich ist und ein Unterbringungsbefehl daher nicht in Betracht kommt, konnte vorliegend eine nähere Prüfung der Frage unterbleiben, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschriften der § 66 b StGB, § 275 a Abs. 5 StPO bestehen (verneinend: BGH, Urteile vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05 - [NJW 2005, 2022, 2025] und vom 01.07.2005 - 2 StR 9/05 - [NJW 2005, 3078]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 [109]; OLG Brandenburg NStZ 2005, 272 [274]; offengelassen im Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - I Ws 560/04 - [StV 2005, 279]; zweifelnd MünchKommStGB/Ullenbruch § 66 b Rdnrn. 35 ff., 120 ff., jeweils m.w.N.).
  • LG Mannheim, 16.08.2005 - 1 Ks 200 Js 13129/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Besondere Anforderungen an die erforderlichen

    Auch wenn dem OLG Koblenz insoweit nicht gefolgt werden kann, als dieses fordert, die Nova müsse auf eine gegenüber dem Urteil deutlich gesteigerte Gefährlichkeit hindeuten (vgl. insoweit überzeugend OLG Brandenburg, NStZ 2005, 272, 275), so ist dem OLG Koblenz zuzustimmen, dass die Nova selbst auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten hinweisen muss.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 Ws 229/04 (152/04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20961
OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 Ws 229/04 (152/04) (https://dejure.org/2004,20961)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2004 - 2 Ws 229/04 (152/04) (https://dejure.org/2004,20961)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 2 Ws 229/04 (152/04) (https://dejure.org/2004,20961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 112 Abs. 1
    Anforderungen an den dringenden Tatverdacht bei abgehörten Telefonaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 Ws 229/04
    Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat herbeizuführen (BVerfG NStZ-RR 2002, 24 [25]).
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