Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7693
OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 2 Ws 236/10 (https://dejure.org/2010,7693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Arrest, Verfall, Einziehung, Zuständigkeit, Rechtskraft

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren: Zuständigkeit bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Pfändung eines PKW

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft des Grundurteils gem. § 111d Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft des Grundurteils gem. § 111d Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111d
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach § 111d StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer müht sich nach Rechtskraft im Strafverfahren um den dinglichen Arrest?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 175
  • StV 2011, 147
  • Rpfleger 2010, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10
    Das Gericht des ersten Rechtszugs bleibt auch nach Rechtkraft des Urteils zuständig für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines nach § 111d StPO erlassenen Arrestes (entgegen OLG Düsseldorf, StV 2009, 233).

    Zwar vertritt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.11.2008 (StV 2009, 233 f., zitiert nach juris) die Auffassung, dass nach Rechtskraft des Urteils im Hauptsacheverfahren § 459g StPO der Anwendung von § 111f Abs. 5 StPO entgegenstünde, und deshalb ein Zivilgericht zur Entscheidung berufen sei.

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Unter der Geltung des § 111f Abs. 5 StPO bleibt es indessen auch nach Rechtskraft bei der Zuständigkeit des strafprozessualen Rechtswegs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2013 - III-2 Ws 434/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris; Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.08.2014 - 1 Ws 92/14 - OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, Rdn. 7; Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13; Gercke in Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 111f Rdn. 11).

    Das legt bereits der Wortlaut des § 111f Abs. 5 StPO nahe, wonach der Betroffene gegen Maßnahmen, die in Vollziehung der Beschlagnahme oder des Arrestes getroffen werden, "jederzeit" die Entscheidung des Gerichts beantragen kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris).

    Insoweit ist der ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers - "Gericht des ersten Rechtszuges" - durch die Neufassung des § 162 StPO überholt, auf welchen § 98 Abs. 2 StPO Bezug nimmt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 111f Rdn. 7; Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13; a.A. wohl OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris).

  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Dies gilt auch dann, wenn eine solche umfassende Kompetenzverschiebung auf die Strafgerichte dem Willen des historischen Gesetzgebers entsprechen könnte (OLG Frankfurt a.a.O.), was sich aus der oben zitierten Gesetzesbegründung ergeben könnte (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2013, 2 Ws 434/13; OLG Celle, Beschluss vom 06.077.2010, 2 Ws 236/10; Löwe-Rosenberg- Johann, St PO, 26. Auflage, 2014, § 111f St PO Rn. 13; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur St PO, 7. Auflage, 2013, § 111f Rn. 7).

    Soweit vertreten wird, dass der Wortlaut der Vorschrift eine Anwendbarkeit des § 111 f Absatz 5 StPO durch die Verwendung des Wortes "jederzeit" nahelege (0 (so etwa OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, 2 Ws 236/10), kann dem die Kammer nicht folgen.

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10

    Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des

    Mithin scheidet eine Zuständigkeit der Strafgerichte nach dem klaren Wortlaut von § 111 f Abs. 5 StPO nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aus (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7).

    Nach diesem Zeitpunkt sind für Herausgabeansprüche nach § 985 BGB oder aber aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis ausschließlich die Zivilgerichte zuständig (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10, zit. nach Juris).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Dabei mag offen bleiben, ob ein argumentativer Rückschluss von einer etwaigen Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nach Rechtskraft zur Entscheidung über Einwendungen i.S. von § 111f Abs. 5 StPO auf die bei § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO geltenden Zuständigkeiten bereits daran scheitert, dass - wie es ein erheblicher Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt - § 111f Abs. 5 StPO nach Eintritt der Rechtskraft nicht mehr anwendbar ist (OLG Nürnberg, StV 2011, 148; OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2010, 379, 380; a.A. OLG Celle, StV 2011, 147, KK-Spillecke, a.a.O., § 111f Rn. 7).
  • OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei

    Der Senat folgt insoweit der auch vom hiesigen 2. Strafsenat vertretenen Auffassung, dass das Gericht des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils zuständig ist für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests (StV 2011, 147; vgl. auch LR-Schäfer, 25. Aufl. § 111k Rn. 22; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 111f Rn. 15; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, 461).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach

    Die von dem Amtsgericht Mönchengladbach (Ermittlungsrichter) angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NStZ 2011, 175) enthält keine Begründung für die dortige Annahme, dass das mit der Sache befasst geweseneTatgericht auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zuständig bleiben soll.
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 11 W 20/12
    Bei solchen Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um die Sicherstellung und Pfändung eines PKW (vgl. hierzu Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23.07.2008 - 1 WS 47/08 - zitiert nach Juris sowie OLG Celle vom 06.07.2010 - 2 WS 236/10 - ebenfalls zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 11 W 20/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung des Wertersatzes für einen

    Bei solchen Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um die Sicherstellung und Pfändung eines PKW (vgl. hierzu Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23.07.2008 - 1 WS 47/08 - zitiert nach Juris sowie OLG Celle vom 06.07.2010 - 2 WS 236/10 - ebenfalls zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht