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   OLG Koblenz, 28.05.2008 - 2 Ws 244/08   

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OLG Koblenz, 28.05.2008 - 2 Ws 244/08 (https://dejure.org/2008,35901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 Ws 244/08 (https://dejure.org/2008,35901)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 Ws 244/08 (https://dejure.org/2008,35901)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 395
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14

    Strafverfahren wegen Vollrausch: Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen

    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Therapiebereitschaft und Therapiewillen eines Antragstellers bedürfen einer sorgfältigen Überprüfung, um missbräuchliche Antragstellungen abzulehnen und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze nur ernsthaft therapiewilligen Drogenabhängigen bereitstellen zu können (OLG Koblenz 2 VAs 8/12 v. 10.9.2012; 2 Ws 244/08 v. 28.5.2008 - NStZ 2009, 395, zit. n. juris Rn. 13 mwN).
  • LG München II, 13.12.2021 - 1 JKLs 41 Js 18208/20

    Widerruf einer Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Therapieabbruchs

    Damit ist auch für den Widerruf maßgeblich, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns früherer Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 Ws 244/08 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Zum Teil wird vertreten, dass bereits gewichtige bzw. über die Tatsache des Scheiterns früherer Therapieversuche hinausgehende konkrete Zweifel an der Therapiebereitschaft dazu führen, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtmG zu versagen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Mai 2008, Az. 2 Ws 244/08; OLG München, a.a.O.).
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