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   KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24574
KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14 (https://dejure.org/2014,24574)
KG, Entscheidung vom 11.07.2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14 (https://dejure.org/2014,24574)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14 (https://dejure.org/2014,24574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67c StGB, §§ 296 ff StPO
    Keine Beschwer durch Entscheidungsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergeben der notwendigen Beschwer aus dem Tenor der angefochtenen Entscheidung für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels (hier: unzutreffende Annahme der Begehung zukünftiger Sexualstraftaten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung mit dem Ziel einer Korrektur der Gründe

  • rechtsportal.de

    StGB § 67c ; StPO § 296
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung mit dem Ziel einer Korrektur der Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14
    Sie kann sich nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur aus dem Entscheidungsausspruch, nicht aber aus den Gründen des Urteils oder Beschlusses ergeben; dass der Inhalt der Entscheidungsgründe den Rechtsmittelführer belastet, genügt nicht (BGHSt 7, 153; OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976; Jesse in LK a.a.O. Rdn. 57; Meyer-Goßner /Schmitt a.a.O. Rdn. 11; Paul in KK a.a.O. Rdn. 5a).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14
    Sie kann sich nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur aus dem Entscheidungsausspruch, nicht aber aus den Gründen des Urteils oder Beschlusses ergeben; dass der Inhalt der Entscheidungsgründe den Rechtsmittelführer belastet, genügt nicht (BGHSt 7, 153; OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976; Jesse in LK a.a.O. Rdn. 57; Meyer-Goßner /Schmitt a.a.O. Rdn. 11; Paul in KK a.a.O. Rdn. 5a).
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