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OLG Celle, 20.08.2003 - 2 Ws 258/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer durch die Strafvollstreckungskammer nachträglich durch gesonderten Beschluss angeordnete Sperrfristfestsetzung nach § 57a Abs. 4 StGB; Ergänzung einer vorangegangenen - negativen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer durch die Strafvollstreckungskammer nachträglich durch gesonderten Beschluss angeordnete Sperrfristfestsetzung nach § 57a Abs. 4 StGB; Ergänzung einer vorangegangenen - negativen - Aussetzungsentscheidung nach Ablauf mehrerer Monate; Aufhebung der ...
- Judicialis
StGB § 57 a Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57a Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 381
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11
Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur …
Selbst wenn eines der beiden Gerichte von der Möglichkeit der Festsetzung einer Sperrfrist gemäß § 57a Abs. 4 StGB, innerhalb derer weitere Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung unzulässig sind, Gebrauch gemacht hätte, wäre der Beschwerdeführer unter Berufung auf seinen aktuellen Gesundheitszustand aufgrund der deutlich geänderten Sachlage in jedem Fall antragsberechtigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. August 2003 - 2 Ws 258/03 -, NStZ-RR 2003, S. 381; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. April 1999 - 2 Ws 118/99 -, NStZ-RR 1999, S. 285). - OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 62/08
Reststrafenaussetzung
Die Sperrfrist ist mit in den Beschluss über die Aussetzung aufzunehmen oder hat zumindest in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aussetzungsentscheidung zu stehen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2003, 381;… NK-StGB-Dünkel, 2. Aufl., § 57a Rdnr. 46).