Rechtsprechung
OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Untersuchungshaft: Versagung der Genehmigung für ein Fernsehgerät mit Videotextempfangsteil
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 119 Abs. 3 StPO ; § 119 Abs. 4 StPO
Untersuchungshaft ; Vollzugsanstalt ; Fernsehgerät; Videotextempfang; Genehmigung; Missbrauchsmöglichkeit; Haftzweck ; Anstaltsordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft ; Vollzugsanstalt ; Fernsehgerät; Videotextempfang; Genehmigung; Missbrauchsmöglichkeit; Haftzweck ; Anstaltsordnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 3, Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 26.06.1997 - 2 Ws 189/97
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00
Ein derartiger direkter und unkontrollierbarer Informationsfluss gefährdet generell den Zweck der Untersuchungshaft sowie die Ordnung der Anstalt, weil auf diesem Wege neben jeglichen Nachrichten auch Informationen über Fluchtmöglichkeiten sowie über bestehende Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt übermittelt werden können (vgl. Senatsentscheidung vom 4. September 1997 - 2 Ws 189/97). - BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00
Denn Beschränkungen sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dies nicht mit anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 9f.; BverfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1995, 1478, 1479). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00
Denn Beschränkungen sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dies nicht mit anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 9f.; BverfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1995, 1478, 1479).
- OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling
- 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 4 Ws 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4; vergleiche auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rnrn.Um die Einbringung eines Elektrogerätes mit diesen technischen Möglichkeiten zu versagen, kommt es ausschließlich auf dessen generelle Missbrauchseignung an, da nicht auszuschließen ist, dass der Untersuchungshäftling durch Mitgefangene zu einer manipulativen Nutzung veranlasst wird (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 19; KG Berlin…, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5).
Zum einen hat sein Informationsrecht angesichts des von dem Flachbildschirmgerät ausgehenden Gefahrenpotentials zurückzutreten (vergleiche dazu: OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 6; KG Berlin…, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4).
- OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01
Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang; …
Durch einen derartigen zeitnahen und unkontrollierbaren Informationsfluss wird die Sicherheit der Anstalt gefährdet, weil auf diesem Wege neben jeglichen Nachrichten auch Informationen über Fluchtmöglichkeiten und bestehende Sicherheitsvorkehrungen übermittelt werden können (OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2001 (2 Ws 259/00); ebenso bzgl. des Besitzes eines Walkman OLG Koblenz ZfStrVo 1988, 372). - OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Ws 416/09
Örtliche Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Entscheidung über einen …
Der Zuständigkeitswechsel durch den Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft am Tag der Rechtskraft des zu vollstreckenden Urteils tritt auch dann ein, wenn - wie hier - das ursprünglich zuständige erkennende Gericht mit der Sache bereits befasst gewesen war, aber noch keine (abschließende) Entscheidung getroffen hat (Vgl. BGHSt 26, 189; Senat 16.06.2000 -2 Ws 259/00-).