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   KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz   

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KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz (https://dejure.org/2015,43475)
KG, Entscheidung vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz (https://dejure.org/2015,43475)
KG, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz (https://dejure.org/2015,43475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt durch Betrieb einer Spielkonsole mit Speichermöglichkeit (hier einer "Nintendo Wii"); Abstrakte Gefährlichkeit der Konsole; Keine Erlaubnis zum Besitz eines TV-Gerätes mit einer Bildschirmdiagonale von 32 Zoll; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt durch Betrieb einer Spielkonsole mit Speichermöglichkeit (hier einer "Nintendo Wii")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Im Strafvollzug gibt es keine Spielkonsole "Nintendo Wii" - zu gefährlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Auf dieses Kriterium hatte schon das Bundesverfassungsgericht zu Recht hingewiesen (NStZ 1994, 453; so auch der Senat im Beschluss vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz -).

    Das Vorliegen einer Gefährdung nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris; Senat ZfStrVo 2005, 297).

    So muss etwa eine Beschränkung oder Versagung der Erlaubnis u.a. geeignet und erforderlich sein, um der Gefahr zu begegnen (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367; NStZ 1994, 453; 1994, 604; OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117).

  • OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13

    Keine Aushändigung eines TV-Gerätes mit Anschlüssen für externe Speichermedien

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Obergerichtlich ist geklärt, dass von einer in der Vollzugsanstalt betriebenen Spielkonsole (hier einer "Nintendo Wii") mit Speichermöglichkeit eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ausgeht, der mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht begegnet werden kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325/326 mit weit. Nachweisen; OLG Celle NStZ-RR 2011, 31), und dass grundsätzlich die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende abstrakte Gefährlichkeit einer Besitzerlaubnis entgegenstehen kann, wenn sie sich mit einem der Anstalt zumutbaren Kontrollaufwand nicht ausschließen lässt (Laubenthal in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. G 34 mit weit. Nachweisen; Schwind/Goldberg in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 70 Rdn. 7).

    Die Gefahr gründete sich bei den Geräten früherer Generationen zunächst auf der technischen Möglichkeit, Daten auf elektronischem Weg zu verarbeiten und zu übertragen, namentlich durch die Nutzung leicht ausbaufähiger und auswechselbarer Datenträger und Datenspeicher wie USB-Sticks, SD-Speicherkarten, Wechselfestplatten und dergleichen (siehe die obergerichtliche Rspr. a.a.O. sowie OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325, 326; Schwind/Goldberg in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 70 Rdn. 9).

  • OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 68/10

    Grundbuchverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer vor dem

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    OLG Celle Nds. RPfl 2011, 80.

    Dies gilt umso mehr für Geräte, die - wie heute üblich - eine Datenübertragung mittels W-LAN oder Bluetooth beherrschen (vgl. zu wlan-fähigen Geräten: Bay VerfGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - Vf. 84-VI-14 -, juris; OLG Celle Nds. RPfl 2011, 80).

  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Senat Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - und 24. Januar 2007 - 2 Ws 54/07 Vollz -.

    Unter Zuhilfenahme eines Modems oder eines Mobiltelefons ist es nunmehr möglich, mit anderen Internetnutzern zu kommunizieren und Daten auszutauschen (vgl. dazu OLG Brandenburg Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06; Senat Beschluss vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 178/05 Vollz -).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06
    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    OLG Karlsruhe Justiz 2007, 260; OLG Brandenburg Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06; Senat Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 Ws 516/08 Vollz -.

    Unter Zuhilfenahme eines Modems oder eines Mobiltelefons ist es nunmehr möglich, mit anderen Internetnutzern zu kommunizieren und Daten auszutauschen (vgl. dazu OLG Brandenburg Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 Ws (Vollz) 103/06; Senat Beschluss vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 178/05 Vollz -).

  • OLG Nürnberg, 03.05.2005 - 1 Ws 457/05
    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Das Vorliegen einer Gefährdung nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris; Senat ZfStrVo 2005, 297).
  • OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10

    Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Dies führte dazu, dass bei Sicherungsverwahrten (jedenfalls) hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes ein großzügiger Maßstab anzulegen war als bei Strafgefangenen (so etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 - Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 302/11 Vollz -).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Denn angesichts der - vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (Az.: 2 BvR 2365/09 u.a.) beschriebenen - besonderen Stellung von Sicherungsverwahrten war es notwendig, dem Abstandsgebot im stärkeren Maße, als dies bis dahin der Fall war, Geltung zu verleihen.
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    Das Vorliegen einer Gefährdung nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris; Senat ZfStrVo 2005, 297).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
    So muss etwa eine Beschränkung oder Versagung der Erlaubnis u.a. geeignet und erforderlich sein, um der Gefahr zu begegnen (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367; NStZ 1994, 453; 1994, 604; OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117).
  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05

    Strafvollzug: Zulässige Größe eines Fernsehers im Haftraum

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

  • OLG Hamburg, 16.11.2007 - 2 Ws 263/07

    VwV Reiseentschädigung

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 1 Ws 392/03

    Strafvollzug: Angemessener Umfang von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung;

  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
  • OLG Schleswig, 26.03.2009 - 2 VollzWs 140/09

    Voraussetzungen für die Gewährung von PKH für eine Rechtsbeschwerde im

  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    cc) Im Bereich des Strafvollzugs kann bei der Abwägung berücksichtigt werden, ob der betreffende Gegenstand der beruflichen Fortbildung oder allein der Freizeitbeschäftigung dient (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 und 14 nach juris; KG Beschl. vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, Rdn. 9 nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann Strafgefangenen auch ein freier Zugang zum Internet auf der Grundlage der strafvollzugsgesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Ordnung der Anstalt versagt werden (BVerfG, Beschluss vom 15. März 2012 - 2 BvR 2447/11 - BeckRS 2012, 212184; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 BvR 2268/18 - juris Rn. 11; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zu internetfähigen Geräten im Strafvollzug BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - Vf. 84-VI-14 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 VollZ - juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Im Bereich des Strafvollzugs kann bei der Abwägung berücksichtigt werden, ob der betreffende Gegenstand der beruflichen Fortbildung oder allein der Freizeitbeschäftigung dient (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; KG Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, juris).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    Dass von technischen Vorrichtungen, welche der Speicherung oder Kommunikation dienen regelmäßig eine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt ausgehen kann, entspricht der allgemeinen Rechtsprechung (für Spielkonsolen: Senat, 2 Ws 552/15 Vollz v. 04.11.2015 [PlayStation 3]; BayObLG, 203 StObWs 338/21 v. 30.08.2021, juris [PlayStation 4]; OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 137/18 v. 22.05.2018, juris [PlayStation 1]; KG, 2 Ws 289/15 Vollz v. 28.12.2015, juris [Wii]; 5 Ws 641/03 v. 08.01.2004, juris [PlayStation 2]; OLG Celle, 1 Ws 488/10 (StrVollz) v. 13.10.2010, juris [DS Lite]; OLG Brandenburg, 1 Ws (Vollz) 14/03 v. 25.08.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Jena, 1 Ws 24/03 v. 25.03.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Frankfurt, 3 Ws 279/08 v. 28.04.2008, juris [PlayStation 2, Xbox]; OLG Saarbrücken, Vollz (Ws) 19/04 v. 16.11.2004, juris [Playstation 2]; OLG Karlsruhe, 3 Ws 66/07 v. 21.03.2007, juris [Game Cube]; zur verfassungs- und konventionsrechtlichen Vereinbarkeit: BVerfG, 2 BvR 609/01 v. 09.11.2001, juris; EGMR, 20579/04 v. 22.01.2008, BeckRS 2016, 16743; für die Abspielbarkeit von Datenträgern: Senat, 2 Ws 459/18 Vollz v. 27.09.2018, juris; PC/Laptop im Maßregelvollzug: Senat, 2 Ws 723/13 Vollz v. 05.02.2014, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 418/15 v. 14.10.2015, juris; OLG Hamm, III-1 Vollz (Ws) 139/13 v. 14.05.2013, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris).
  • KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20

    Besitz einer Spielkonsole

    Der Senat hatte bereits darauf hingewiesen, dass angesichts des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots (vgl. BVerfGE 128, 361 [374 ff.]) die zu Strafgefangenen in diesem Zusammenhang bestehenden Maßstäbe hier keine Geltung mehr beanspruchen können (Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, BeckRS 2016, 2306).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für andere gefährliche Sachen im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG (vgl. dazu mit jeweils weit. Nachweisen: Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz - zu Spielkonsolen, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - zu DVBT-Decodern und OLG Celle StV 1994, 436 zu Computern).
  • LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17

    Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung einer Spielekonsole im Rahmen des

    Ausreichend für die Gefährdung ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung die von Gerät und Gefangenen losgelöste allgemeine oder auch abstrakte Gefährlichkeit (Statt vieler: KG Berlin, Beschluss vom 28.12.2015, 2 Ws 289/15 Vollz, Rn. 2 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 30.08.2021 - 203 StObWs 338/21

    Kein Anspruch auf Nutzung einer Playstation im bayerischen Strafvollzug

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (etwa KG, Beschluss vom 28.12.2015, Az.: 2 Ws 289/15 Vollz, juris; bereits für die Zeit vor Inkrafttreten der Regelvermutung des Art. 72 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Hs. 2 BayStVollzG OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.2002, Az.: Ws 210/02, ZfStrVo 2002, 188; vgl. im Übrigen die umfangreichen Nachweise bei BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 15. Ed. 01.07.2021, BayStVollzG Art. 72 Rn. 19; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss, 20. Ed. 01.08.2021, StVollzG § 70 Rn. 32 ff.).
  • OLG Naumburg, 09.02.2018 - 1 Ws (RB) 17/18

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Einstufung eines elektronischen Musikinstruments

    Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum derartige Spielkonsolen, deren Besitz nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung zu § 70 StVollzG wegen der mit ihnen verbundenen, die Sicherheit und Ordnung der JVA regelmäßig gefährdenden technischen Missbrauchsmöglichkeiten untersagt werden konnte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.12.2015, 2 Ws 289/15 Vollz, Rn. 2 ff, zitiert nach juris), nach Einführung des § 59 Abs. 2 S. 4 JVollzGB LSA nunmehr zugelassen werden, dem Antragsteller aber der Besitz des streitgegenständlichen Drumcomputers unter rein formalem Verweis auf § 54 Abs. 2 JVollzGB versagt wird, zumal die vergleichsweise kreative Beschäftigung mit einem Drumcomputer immer noch sinnvoller erscheint als diejenige mit einer Spielkonsole.
  • LG Kassel, 29.03.2023 - 2 StVK 171/22
  • BayObLG, 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20
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