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   OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - III-2 Ws 300/15   

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https://dejure.org/2015,19225
OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - III-2 Ws 300/15 (https://dejure.org/2015,19225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2015 - III-2 Ws 300/15 (https://dejure.org/2015,19225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - III-2 Ws 300/15 (https://dejure.org/2015,19225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StGB § 63; StGB § 67e
    Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten weiterverfolgten Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verteidiger legt Rechtsmittel ein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vom Verteidiger gegen den Willen des Betroffenen eingelegtes Rechtsmisttel ist unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mündlicher Widerspruch des Mandanten macht Rechtsmittel unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Durchführung von Rechtsmittel gegen den Willen des Mandanten auch unzulässig, wenn Nichtdurchführungswunsch erst später besteht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 1 Ws 279/00

    Beiordnung; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Beschwerde; Schwere der Tat;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung seiner Bestellung als Pflichtverteidiger steht dem Wahlverteidiger nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] StraFo 2000, 414; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 141 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12

    Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
  • OLG Frankfurt, 11.06.1991 - 2 Ws 79/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
  • OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08

    Pflichtverteidigerbeiordnung; nachträgliche; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Eine nachträgliche Bestellung würde ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, nicht jedoch dem allein maßgeblichen Zweck, eine noch notwendige ordnungsgemäße Verteidigung des Verurteilten zu gewährleisten (vgl. BGH StV 1989, 378; Senat StraFo 2003, 94; KG StraFo 2006, 200; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Eine nachträgliche Bestellung würde ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, nicht jedoch dem allein maßgeblichen Zweck, eine noch notwendige ordnungsgemäße Verteidigung des Verurteilten zu gewährleisten (vgl. BGH StV 1989, 378; Senat StraFo 2003, 94; KG StraFo 2006, 200; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82

    Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Eine telefonische Erklärung genügt diesen Anforderungen nicht, und zwar auch dann nicht, wenn derjenige, der den Anruf bei Gericht entgegennimmt, die Rücknahmeerklärung in einem Aktenvermerk niederlegt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1982, 1472; OLG Karlsruhe Justiz 1986, 307; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 302 Rdn. 7; KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 302 Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08

    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Für die Form der Rücknahme einer Beschwerde gelten trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung dieselben Bestimmungen wie für die Einlegung (vgl. BGHSt 18, 257, 260).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Eine nachträgliche Bestellung würde ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, nicht jedoch dem allein maßgeblichen Zweck, eine noch notwendige ordnungsgemäße Verteidigung des Verurteilten zu gewährleisten (vgl. BGH StV 1989, 378; Senat StraFo 2003, 94; KG StraFo 2006, 200; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss 393/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15
    Dies gilt etwa für die nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels ebenso wie für den Übergang von der Berufung zur Revision (vgl. Senat MDR 1993, 676; BayObLG VRS 53, 362; KK-Paul a.a.O. § 297 Rdn. 3).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

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