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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03   

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OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,6794)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,6794)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,6794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftbefehl zur Sicherung eines Bewährungswiderrufs wegen Weisungsverstoßes: Unverhältnismäßigkeit bei Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige eines Wohnsitzwechsels

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56c StGB; § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 453c StPO
    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel als Weisung nach§ 56c Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung infolge Nichtbeachtung; Voraussetzungen des Erlasses eines Sicherungshaftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel als Weisung nach§ 56c Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung infolge Nichtbeachtung; Voraussetzungen des Erlasses eines Sicherungshaftbefehls

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 627
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, das sich der Sache nach an die Entscheidung OLG Köln NStZ 1994, 509 hält, ohne diese zu erwähnen, handelt es sich bei der Anordnung im Bewährungsbeschluss, der Angeklagte habe während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung und des - ersichtlich ständigen - Aufenthalts dem Gericht mitzuteilen, um eine Weisung im Sinne von § 56 c StGB; diese ist auch bestimmt genug, weil zu Missverständnissen keinen Anlass gebend.

    Da der Katalog der Weisungen nach § 56 c StGB nicht abschließend ist, ist eine entsprechende Anordnung als Weisung zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird - nämlich Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden - als eine reine Überwachung (für die Zulässigkeit einer solchen Anordnung als Weisung OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 19. August 2003 - 1 Ws 282/03 - OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Dezember 1990 - 3 (s) Sbd 1 - 19/90 - ablehend insbesondere OLG Köln NStZ 1994, 509; siehe auch OLG Bamberg NJW 1972, 2322, 2323; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 56 c Rdnr. 3 a. E.; Schönke/Schröder/Stree, StGB 26. Aufl. § 56 c Rdnr. 6 a. E.).

  • OLG Bamberg, 13.01.1972 - Ws 10/72
    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Da der Katalog der Weisungen nach § 56 c StGB nicht abschließend ist, ist eine entsprechende Anordnung als Weisung zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird - nämlich Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden - als eine reine Überwachung (für die Zulässigkeit einer solchen Anordnung als Weisung OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 19. August 2003 - 1 Ws 282/03 - OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Dezember 1990 - 3 (s) Sbd 1 - 19/90 - ablehend insbesondere OLG Köln NStZ 1994, 509; siehe auch OLG Bamberg NJW 1972, 2322, 2323; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 56 c Rdnr. 3 a. E.; Schönke/Schröder/Stree, StGB 26. Aufl. § 56 c Rdnr. 6 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 1 Ws 455/99
    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Die hier in Betracht kommenden vorläufigen Maßnahmen wie z.B. Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung und sonstige Fahndungsmaßnahmen sowie Aufenthaltsan-frage bei dem Bundesverwaltungsamt - Ausländerzentralregister - in Köln (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 476; Fischer, KK zur StPO a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O.) sind im vorliegenden Verfahren noch nicht ausgeschöpft worden.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Dazu darf es sich auch Weisungen bedienen (vgl. gerade für den Fall der Nichtmitteilung eines Wohnungswechsels Fischer, KK z. StPO 5. Aufl. § 453 c Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 453 c Rdnr. 5; dabei ist allerdings unzutreffend von einer Auflage die Rede), solange diese Weisung zumindest auch den Zweck verfolgt, dem Verurteilten zu helfen, in seinem weiteren Leben Straftaten zu vermeiden, und nicht eine reine Kontrollfunktion übrig bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315, 3316 für Urinkontrollen bei einem Betäubungsmittelabhängigen; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2279, 2280).
  • OLG Hamm, 18.12.1990 - 3 (s) Sbd 1-19/90
    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Da der Katalog der Weisungen nach § 56 c StGB nicht abschließend ist, ist eine entsprechende Anordnung als Weisung zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird - nämlich Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden - als eine reine Überwachung (für die Zulässigkeit einer solchen Anordnung als Weisung OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 19. August 2003 - 1 Ws 282/03 - OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Dezember 1990 - 3 (s) Sbd 1 - 19/90 - ablehend insbesondere OLG Köln NStZ 1994, 509; siehe auch OLG Bamberg NJW 1972, 2322, 2323; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 56 c Rdnr. 3 a. E.; Schönke/Schröder/Stree, StGB 26. Aufl. § 56 c Rdnr. 6 a. E.).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Dazu darf es sich auch Weisungen bedienen (vgl. gerade für den Fall der Nichtmitteilung eines Wohnungswechsels Fischer, KK z. StPO 5. Aufl. § 453 c Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 453 c Rdnr. 5; dabei ist allerdings unzutreffend von einer Auflage die Rede), solange diese Weisung zumindest auch den Zweck verfolgt, dem Verurteilten zu helfen, in seinem weiteren Leben Straftaten zu vermeiden, und nicht eine reine Kontrollfunktion übrig bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315, 3316 für Urinkontrollen bei einem Betäubungsmittelabhängigen; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2279, 2280).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    a) Eine gemeinhin als "Meldeauflage" bezeichnete und üblicherweise in Bewährungsbeschlüssen enthaltene Anordnung an einen Verurteilten, dem bewährungsaufsichtführenden Gericht jeden Wechsel des Wohnbeziehungsweise ständigen Aufenthaltsortes mitzuteilen, stellt regelmäßig eine zulässige Weisung im Sinne des § 56c StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 9; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627 Rn. 3; SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 56c Rn. 9; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07, NStZ-RR 2007, 338).

    Mit der Einordnung einer "Meldeauflage" als zulässige Weisung im Sinne des § 56c StGB ist zwar die grundsätzliche Möglichkeit verbunden, auf Verstöße gegen eine solche Anordnung gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einem Widerruf der Strafaussetzung zu reagieren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627 Rn. 5).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

    Zu anderen Zwecken als denen der individuellen Hilfe zukünftiger Straffreiheit des Verurteilten dürfen Weisungen nicht ergehen, so auch nicht aus Gründen bloßer Sicherung oder der Überwachung (vgl. Stree/Kinzig, a. a. O., § 56 c Rdnr. 1 und 2; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 7; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 c Rdnr. 1; Schall in SK-StGB, § 56 c Rdnr. 5 bis 7; BVerfG in NJW 1993, 3315; OLG Celle in NStZ 2004, 627; OLG Koblenz in NStZ 1987, 24).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07

    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes

    Die im Beschluss vom 19.5.2004 erteilte Anordnung, jeden Wohnungswechsel der Kammer binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, ist als Weisung nach § 56 c StGB zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird als eine reine Überwachung, nämlich eine Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden( vgl. OLG Celle, NStZ 2004, 627).
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder

    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Koblenz, 17.02.2016 - 2 Ws 46/16

    Widerruf der Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bewährungswiderruf

    Da der Verurteilte wiederholt Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hat, bedarf es neben der näheren Weisung zur Kontakthaltung mit dem Bewährungshelfer (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 2 Nr. 2 StGB) und zur Mitteilung jeden Wohnsitzwechsels (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB), um Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ 2009, 39; OLG Celle NStZ 2004, 627), der Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen und die Alkoholabstinenz durch eine in jedem Quartal auf seine Kosten bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt durchzuführende Urinkontrolle nachzuweisen (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB).
  • AG Backnang, 13.08.2014 - 2 BWL 90/11

    Strafaussetzung, Widerruf, Bestellung, Pflichtverteidiger

    Den Charakter einer Weisung würde die Anordnung erst erlangen, wenn mit ihr mehr erstrebt würde, als nur eine bessere Überwachung des Verurteilten, etwa eine stabilisierende Einflussnahme auf seine Lebensführung (OLG Celle, NStZ 2004, 627).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34354
OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,34354)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.09.2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,34354)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 (https://dejure.org/2003,34354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 3 Ns 820 Js 4619/01
  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Dem rechtskräftig wegen Betäubungsmittelstraftaten verurteilten Zeugen steht im Prozess gegen seinen - möglichen - Lieferanten bei verfassungskonformer Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO nur ein eingeschränktes Auskunftverweigerungsrecht zu (vgl. auch OLG Dresden 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.01.2003 - 1 Ws 274/02).

    Dem rechtskräftig wegen Betäubungsmittelstraftaten verurteilten Zeugen steht im Prozess gegen seinen - möglichen - Lieferanten bei verfassungskonformer Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO nur ein eingeschränktes Auskunftverweigerungsrecht zu (vgl. auch OLG Dresden 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.01.2003 - 1 Ws 274/02).

    Dem Beschwerdeführer steht ein Auskunftsverweigerungsrecht für die in der Verhandlungsniederschrift wörtlich protokollierte Frage nicht zu (vergleiche zu einem gleichgelagerten Fall OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -, bestätigt durch Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Dem Beschwerdeführer steht ein Auskunftsverweigerungsrecht für die in der Verhandlungsniederschrift wörtlich protokollierte Frage nicht zu (vergleiche zu einem gleichgelagerten Fall OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -, bestätigt durch Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

    Diese der Entschlussfreiheit des Angeklagten unterliegende Möglichkeit liegt außerhalb des Schutzzwecks verfassungsrechtlich verbürgter Selbstbelastungsfreiheit (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Auch ist zu berücksichtigen, dass ein Zeuge in die Gefahr erneuter Strafverfolgung gerät, wenn die Ermittlungsbehörden seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnten, die mittelbar oder unmittelbar einen Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen und sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnten (vgl. BGH NJW 1999, 1413).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Zwar ist es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen wird, durch die er die Voraussetzung für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [49]; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, 177 f.).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Zwar ist es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen wird, durch die er die Voraussetzung für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [49]; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, 177 f.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
    Zwar ist es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen wird, durch die er die Voraussetzung für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [49]; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, 177 f.).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Die Ausnahmekonstellation, dass trotz - mittelbar - drohender Selbstbelastung kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, weil mögliche neue bzw. bestärkende Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits früher aus anderen Quellen sicher bekannt sind, eine Strafverfolgung bisher nicht erfolgte und auch eine entsprechende Gefahr sicher nicht besteht (vgl. BVerfG NStZ 2003, 666; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rdn. 2), ist hier bereits wegen des weiterhin anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen nicht einschlägig.
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