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   OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07   

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OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung im Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung; Voraussetzungen der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bei grundsätzlich weiterbestehender Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 120

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Der Außervollzugsetzung des Haftbefehls stand nicht ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 und Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 926a ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang die Frage, ob die Konkretisierung des dem Angeklagten zur Last gelegten - weiteren - Tatgeschehens in der Anklageschrift vom 10. Januar 2007 den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Konkretisierung des Anklagevorwurfs bei Serientaten entspricht (vgl. dazu u.a. BGHSt 42, 107; BGH NStZ 1996, 294; OLG Koblenz NJW 1995, 3066 f.; weitere Nachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 198), Davon geht die Strafkammer in ihrem "Konkretisierungsbeschluss" und in ihrer Nichtabhilfeentscheidung aus, während die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger anderer Auffassung sind.
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 2 Ws 175/04

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht ist darauf beschränkt, ob das vom Haftgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen den dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (OLG Schleswig SchlHA 2003, 188; ebenso Senat im Beschluss vom 28. Juni 2004, 2 Ws 175/04, www.burhoff.de, sowie Senat in StV 2006, 191; StraFo 2006, 323 = StV 2006, 482 = NStZ-RR 2006, 311 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 5. Aufl., 2006, Rn. 539a mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94

    Individualisierbarkeit einzelner Taten; Anforderungen; Anklageschrift; Höchstzahl

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Dahinstehen kann in dem Zusammenhang die Frage, ob die Konkretisierung des dem Angeklagten zur Last gelegten - weiteren - Tatgeschehens in der Anklageschrift vom 10. Januar 2007 den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Konkretisierung des Anklagevorwurfs bei Serientaten entspricht (vgl. dazu u.a. BGHSt 42, 107; BGH NStZ 1996, 294; OLG Koblenz NJW 1995, 3066 f.; weitere Nachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 198), Davon geht die Strafkammer in ihrem "Konkretisierungsbeschluss" und in ihrer Nichtabhilfeentscheidung aus, während die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger anderer Auffassung sind.
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Der Außervollzugsetzung des Haftbefehls stand nicht ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 und Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 926a ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Insoweit steht dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Der Außervollzugsetzung des Haftbefehls stand nicht ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 und Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 926a ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht ist darauf beschränkt, ob das vom Haftgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen den dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (OLG Schleswig SchlHA 2003, 188; ebenso Senat im Beschluss vom 28. Juni 2004, 2 Ws 175/04, www.burhoff.de, sowie Senat in StV 2006, 191; StraFo 2006, 323 = StV 2006, 482 = NStZ-RR 2006, 311 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 5. Aufl., 2006, Rn. 539a mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Der Außervollzugsetzung des Haftbefehls stand nicht ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 und Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 926a ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
    Zwar wendet sich der Verteidiger in seinem Schriftsatz vom 30. Oktober 2007 ausdrücklich "gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Recklinghausen vom 11.12.2006 (26 Gs 1371/06) in der Fassung des Haftfortdauerbeschlusses der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen vom 02.04.2007", und nicht, wie es an sich, auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats, erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu OLG Düsseldorf StV 1993, 592; OLG Hamburg StV 1994, 323; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 917) gegen die zuletzt ergangene Haftentscheidung, was vorliegend der Beschluss der Strafkammer vom 30. Oktober 2007 gewesen wäre.
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    a) In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es für die hiesige Entscheidung dahin stehen kann, ob bereits die "Anpassung" des Haftbefehls im Eröffnungsbeschluss rechtsfehlerhaft war (vgl. §§ 114, 114a, 115 StPO; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; OLG Hamm Beschl. v. 14.11.2007 - 2 Ws 342/07), da jedenfalls die angegriffene Haftbescheidung (der Haftfortdauerbeschluss gem. § 268b StPO) sich zur Begründung allein auf den Ursprungshaftbefehl stützt.
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist mithin darauf beschränkt, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 ; StV 2004, 143 ; OLG Koblenz, StV 1994, 316 ; OLG Karlsruhe StV 1997, 312 ; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559 ; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07 , juris).
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