Rechtsprechung
OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung, Beschwerde, Kostengrudentscheidung
- Burhoff online
Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung, Beschwerde, Kostengrundentscheidung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 300; StPO § 464 Abs. 3 S. 1
Umdeutung eines Kostenfestsetzungantrags in eine sofortige Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Aufpasst: Kostenfestsetzungantrag - Wann kann er ggf. in eine sofortige Beschwerde umgedeutet werden?
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 11.05.2010 - 39 Ns 13/10
- OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 30 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Rostock, 11.04.2008 - 5 W 63/08
Kostenfestsetzungsantrag: Umdeutung in eine sofortige Beschwerde gegen eine …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat…, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris). - KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03
Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat…, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris). - KG, 14.08.2007 - 1 Ws 107/07
Kosten des Strafverfahrens: Umdeutung eines anwaltlichen …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Hierfür sei jedoch Voraussetzung, dass aus der Erklärung ein Anfechtungswille hervorgehe, also deutlich werde, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. KG Berlin, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.08.2007 - 1 Ws 107/07 - KG Berlin, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2004, 190 f. - juris; OLG Celle, 1. Strafsenat…, Beschluss vom 11.06.2008 - 1 Ws 221/08 - Frisch in SK-StPO, § 300 Rdnr. 8; für die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Zivilsachen ebenso OLG Rostock, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 63/08 - juris). - OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93
Kostenfestsetzungsantrag; Auslegung; Offene Beschwerdefrist; Sofortige …
Auszug aus OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (…vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO).
- OLG Hamm, 05.09.2019 - 2 Ws 102/19
Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag in sofortige Beschwerde
Daher folgt der Senat der Auffassung, wonach ein von einem Verteidiger, dem bekannt ist, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nicht zur Korrektur der Kostengrundentscheidung führen kann, gestellter Kostenfestsetzungsantrag nur dann als sofortige Beschwerde ausgelegt werden kann, wenn hiermit zugleich in irgendeiner Weise -erkennbardie Kostengrundentscheidung beanstandet wird (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2010 - 2 Ws 350/10 -, Rn. 11 f., juris, m. w. N.; KG Berlin…, Beschluss vom 26.02.2004 - 5 Ws 696/03 -, Rn. 9, juris).Deutet in einer abgegebenen Erklärung jedoch kein Wort auf einen Anfechtungswillen hin, ist der Anwendungsbereich des § 300 StPO insoweit nicht eröffnet (OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2010 - 2 Ws 350/10 -, Rn. 12, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.1990 - 2 Es 577/90 -, juris).
Denn die regelmäßige Auslegung eines Kostenfestsetzungsantrags als Anfechtung der Kostengrundentscheidung würde den Anwendungsbereich des § 300 StPO in unzulässiger Weise ausweiten, die Rechtsanwendung in diesem Rahmen überspannen (OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2010 - 2 Ws 350/10 -, Rn. 12, juris) und zur Unterstellung eines bei Abgabe der Erklärung tatsächlich nicht vorhandenen Anfechtungswillens führen.
- OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die …
Zu dieser Problematik hat der Senat in seinem Beschluss vom 14.10.2010 (2 Ws 350/10) ausgeführt:. - LG Arnsberg, 13.12.2016 - 2 Qs 90/16
Unterbliebene Auslagenentscheidung, Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung als …
Eine sofortige Beschwerde kann in einem Kostenfestsetzungsantrag mithin nur dann gesehen werden, wenn in irgendeiner Weise aus diesem hervorgeht, dass er die vorliegende Kostengrundentscheidung nicht akzeptiert (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 14.10.2010, 2 Ws 350/10, zit. nach juris; KG, Beschluss vom 26.02.2004, 5 Ws 696/03, zit. nach NStZ-RR 2004, 190, 190 f.).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 02.07.2010 - 2 Ws 350/10 (85/10) |