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   KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13 - 141 AR 390/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27734
KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13 - 141 AR 390/13 (https://dejure.org/2013,27734)
KG, Entscheidung vom 29.07.2013 - 2 Ws 369/13 - 141 AR 390/13 (https://dejure.org/2013,27734)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 2 Ws 369/13 - 141 AR 390/13 (https://dejure.org/2013,27734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger aufgrund dessen Ungeeignetheit und daraus resultierender ernsthafter Gefährdung des Verfahrensablaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbeiordnung eines durch den Verurteilten benannten Verteidigers wegen Ungeeignetheit und Fehlverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtskenntnisse erleichtern die Pflichtverteidigerbestellung; oder: Die fehlende fachliche Eignung des Verteidigers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger bei Zweifeln an dessen rechtlichen Grundkenntnissen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger bei Zweifeln an dessen rechtlichen Grundkenntnissen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
    Die Bestellung ist dagegen abzulehnen, wenn sich der von dem Angeklagten gewünschte Verteidiger als ungeeignet erweist und damit der ordnungsgemäße Verfahrensablauf ernsthaft gefährdet ist (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 - mit weiteren Nachw.).
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
    Zu Recht hebt die Generalstaatsanwaltschaft hervor, dass die angefochtene Entscheidung der Kammer der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens diene und eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung habe (vgl. Senat Beschluss vom 8. Juli 2013 - 2 Ws 349/13 mit weiteren Nachw.).
  • KG, 28.11.2008 - 1 HEs 78/08

    Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung des Pflichtverteidigers aus

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • OLG Schleswig, 20.02.2013 - 2 Ws 566/12
    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
    Unabhängig davon sah sich der Senat ebenfalls veranlasst, zu diesem Verteidiger im Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 Ws 566/12 - auszuführen:.
  • KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Auszug aus KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
    Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
  • KG, 30.06.2016 - 3 Ws 309/16

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung nach Wahl eines anderen Verteidigers

    Zwar handelt es sich bei der Verfügung der Vorsitzenden um eine solche, die der des erkennenden Gerichts gleichzustellen ist, sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfindung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat StV 2009, 572; KG, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - 1 Ws 44/15 - und vom 29. Juli 2013 - 2 Ws 369/13 -, jeweils bei juris; OLG Köln StV 2007, 288ff).
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