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   OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16   

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https://dejure.org/2016,33227
OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16 (https://dejure.org/2016,33227)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.2016 - 2 Ws 388/16 (https://dejure.org/2016,33227)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 2 Ws 388/16 (https://dejure.org/2016,33227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an den Verteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 1 ; StPO § 147 Abs. 4
    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Die Staatsanwaltschaft Aachen lehnte dies mit Verfügung vom 30.09.2015 unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Celle - 2 Ws 116/15 - vom 24.07.2015 ab (Bl. 376 d. A.).

    Vorliegend begehrt jedoch die Staatsanwaltschaft Aachen die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung mit der Begründung, dass der fortgesetzte Eingriff in Grundrechte Dritter, die nicht am Verfahren beteiligt sind, nicht weiter vertieft wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.03.2016, 3 Ws 114/16, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris).

    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Sie dürfen - anders als die Akten - nicht zur Einsichtnahme in die Geschäftsräume oder die Wohnung des Verteidigers mitgegeben werden, sondern sind grundsätzlich an der Stelle zu besichtigen - hier anzuhören - wo sie sich befinden, am Verwahrungsort (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2014, 1 StR 355/13, zitiert nach juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., Rn. 19a).

    c) Der Senat kann offen lassen, ob in besonderen Ausnahmefällen die bloße Besichtigung am Verwahrungsort zu Informationszwecken nicht ausreichend ist und im Einzelfall zur Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung und eines fairen Verfahrens ein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer Kopie besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2014, 1 StR 355/13, zitiert nach juris, KG Berlin a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. Rn. 19), denn ein solcher Ausnahmefall liegt bereits deshalb nicht vor, weil die Verteidigung der Angeklagten nicht durchgehend im Rahmen der Zumutbarkeit von den ihr eröffneten Möglichkeiten zur Besichtigung der Telekommunikationsdaten Gebrauch gemacht hat.

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).

    Der zur Begründung bemühte Vergleich der Gefährdung der Rechte Dritter bei der Akteneinsicht hinkt, weil die Herstellung einer körperlichen Kopie und ihre Verbreitung ungleich größerer Mühe bedarf, während die Kopie von Daten schnell und die Weitergabe auf winzigen Speichermedien möglich ist; auch werden die verfahrensirrelevanten Erkenntnisse mit Drittbezug aus der Überwachung üblicherweise gerade nicht umfänglich verschriftet und zu den Akten genommen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion).

  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 Ws 125/09

    Tatverdacht bezüglich täterschaftlichen Handeltreibens mit BtM; Haftgrund der

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Diese Pflicht trifft aber grundsätzlich nur die Staatsanwaltschaft und während der Anhängigkeit der Sache das mit ihr befasste Gericht, nicht aber die Verteidiger (vgl. SenE vom 27.03.2009, 2 Ws 125/09, StV 2009, 686 (LS)).
  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Vorliegend begehrt jedoch die Staatsanwaltschaft Aachen die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung mit der Begründung, dass der fortgesetzte Eingriff in Grundrechte Dritter, die nicht am Verfahren beteiligt sind, nicht weiter vertieft wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.03.2016, 3 Ws 114/16, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Der gegenteiligen Auffassung (LG Bremen, Beschluss vom 16.06.2015, 4 KLs 500 Js 63429/14), auf die sich auch der Vorsitzende der 4. großen Strafammer in seiner Nichtabhilfeentscheidung stützt, kann vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen nicht überzeugen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
    Da bei der Telekommunikationsüberwachung keine mit vertretbarem Aufwand realisierbare Möglichkeit besteht, den erforderlichen Grundrechtsschutz für die von der Maßnahme betroffenen dritten Personen schon im Rahmen der Aufzeichnung der Gespräche zu wahren und der Grundrechtseingriff nicht nur in der Aufzeichnung und dem anschließenden Anhören der Gespräche, sondern auch in der Speicherung, Verwendung und Weitergabe der gewonnenen Informationen fortgesetzt und vertieft wird (BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 ,1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 , zitiert nach juris), muss im Ablauf des weiteren Verfahrens darauf geachtet werden, dass dieser Grundrechtseingriff nicht weiter als unbedingt erforderlich vertieft wird.
  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Zwar hat demgegenüber eine Reihe von Oberlandesgerichten entgegen dem Wortlaut des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. ein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Vorsitzenden, dem Verteidiger Datenträger mit Kopien von Audiodateien mitzugeben, angenommen (OLG Karlsruhe NStZ 2012, 590 f. - juris Rn. 2; OLG Nürnberg StraFo 2015, 102 ff. - juris Rn. 7 f.; OLG Celle [2. Strafsenat] StV 2016, 146 ff. - juris Rn. 9 ff.; StraFo 2016, 516 f. - juris Rn. 7 ff.; OLG Hamburg [3. Strafsenat] NStZ 2016, 695 f. - juris Rn. 9; OLG Köln, Beschl. v. 30.06.2016 - 2 Ws 388/16, juris Rn. 11 ff.).
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