Weitere Entscheidung unten: KG, 15.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 389/13   

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https://dejure.org/2013,40650
OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.12.2013 - 2 ARs 357/13

    Unzulässig Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Juli 2013 - Az.: 2 Ws 389/13 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
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Rechtsprechung
   KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42759
KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
KG, Entscheidung vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
KG, Entscheidung vom 15. August 2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 109 StVollzG, §§ 109 ff StVollzG, § 118 Abs 1 S 1 StVollzG
    Gehörsrüge eines Strafgefangenen im Rechtsbeschwerdeverfahren: Beweisverwertung durch die Strafvollstreckungskammer trotz fehlender Gelegenheit zur Stellungnahme; Mitteilungsumfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von dem Antragsteller nicht bekannten Tatsachen und Beweisergebnissen durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefangener muss im Rahmen der Rechtsmitteleinlegung gegen Versagung eines Laptop Hausverfügung erhalten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 15.03.2002 - 5 Ws 138/02
    Auszug aus KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13
    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2002 - 5 Ws 138/02 Vollz - juris; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 3, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (KG, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 17.08.2023 - 204 StObWs 295/23

    Rechtsbeschwerde im Strafvollzugsverfahren nach Gehörsverletzung durch Verwertung

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (KG, Beschluss vom 15.8.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris Rn. 11).

    Verwertet die Strafvollstreckungskammer in ihrem Beschluss Tatsachen und Beweisergebnisse, zu denen der Antragsteller mangels Kenntnis nicht Stellung nehmen konnte, verletzt sie dessen Recht auf rechtliches Gehör (KG Berlin, Beschluss vom 15.8.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris; Schwind/Böhm/ Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage 2020, 12.

  • BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (KG, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris Rn. 11).
  • KG, 19.12.2018 - 5 Ws 165/18

    Unverschuldete Nichtkenntnisnahme der Strafvollstreckungskammer von einem

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2017 - III-1 Vollz [Ws] 236/17 - juris Rdn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 1 Ws 310/00 - juris Rdn. 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 1993 - 3 Ws 696/93 -, ZfStrVo 1994, 182, 183; OLG München, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 Ws 133/12 - juris Rdn. 12; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 Ws 389/13 Vollz - juris Rdn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 30. Mai 2007 - 2 Ws 341/07 Vollz - dogmatisch abweichend noch die frühere Rechtsprechung [Bejahung der Zulässigkeit als Unterfall des § 116 Abs. 1 2. Alt. StVollzG], vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. April 1978 - 3 Ws 821/77 [StVollz] -, ZfStrVo 1979, 60; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Mai 1979 - Ws 27/79 -, ZfStrVo SH 1979, 111; HansOLG Bremen, Beschluss vom 21. September 1995 - Ws 12/95 -, ZfStrVo 1997, 56); denn die in zulässiger Weise geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt einen besonders schweren Rechtsfehler dar (vgl. HansOLG Bremen a.a.O.; Spaniol, a.a.O., § 116 Rdn. 11).
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