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   OLG Köln, 05.09.1994 - 2 Ws 399/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2531
OLG Köln, 05.09.1994 - 2 Ws 399/94 (https://dejure.org/1994,2531)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.1994 - 2 Ws 399/94 (https://dejure.org/1994,2531)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 1994 - 2 Ws 399/94 (https://dejure.org/1994,2531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versuchter Totschlag; Haftbefehl; Haftgründe ; Gefährdung der schnellen Aufklärung; Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen; Ermittlungen; Langer Zeitraum nach dem Erlaß des Haftbefehls

Verfahrensgang

  • LG Köln - 104 Qs 97/94
  • OLG Köln, 05.09.1994 - 2 Ws 399/94

Papierfundstellen

  • StV 1994, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.1994 - 2 Ws 399/94
    Im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 342, 350) und der demnach gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO sind vorliegend keine Umstände ersichtlich, die die Gefahr begründen, daß ohne Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat in Frage gestellt sein könnte.

    Weiterhin ist auch nichts (mehr) für eine ernstliche Befürchtung ersichtlich, daß der Beschuldigte weitere Straftaten ähnlicher Art (BVerfGE 19, 342, 350) begehen wird.

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Wenn nach den Umständen des Einzelfalles gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vom Erlass eines Haftbefehls nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (OLG Frankfurt StV 2000, 374, 375; OLG Düsseldorf StV 1982, 585; OLG Köln StV 1994, 584; Graf in KK a.a.O. § 112 Rdn. 42).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
    Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl.BVerfGE 19, 342=NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772, Senatsentscheidung vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2018 - H 1 Ws 105/18

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, nicht nur kurzfristige Überlastung

    Der Anwendung des § 112 Abs. 3 StPO steht überdies bei verfassungskonformer Auslegung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entgegen, da aufgrund der oben dargelegten Fluchtgefahr Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Verhaftung des Angeklagten die alsbaldige Ahndung der Tat infrage gestellt sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - Aktenzeichen: 1 BvR 513/65, juris Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 5. September 1994 - Aktenzeichen: 2 Ws 399/94, jurion; Graf, a.a.O. Rn. 42).
  • OLG Köln, 02.10.2000 - 2 Ws 514/00

    Untersuchungshaft; Verschonung

    Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl. BVerfGE 19, 342 = NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772; Senatsentscheidungen u.a. vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584, und vom 16.1.1996 - HEs 266/95-314 -).
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