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   OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90   

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OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 (https://dejure.org/1990,1343)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 (https://dejure.org/1990,1343)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 1990 - 2 Ws 401/90 (https://dejure.org/1990,1343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1136
  • NStZ 1991, 248
  • StV 1991, 9
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 09.05.1985 - 3 Ws 277/85
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Die früher von ihm vertretene entgegenstehende Auffassung (Senatsentscheidung [in] NJW 1981, 1523 - DRsp IV (485) 137 c; OLG Hamm, NStZ 1985, 518 ..; bezüglich Entscheidungen des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung vgl. [u. a.] OLG Hamburg, NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ) hat der Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Senatsentscheidung.. [in] StV 1989, 241 ..; bezüglich einer Entscheidung des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung: Senatsentscheidung vom 25.8.1989 - 2 Ws 382/89).«.
  • OLG Hamburg, 15.10.1984 - 2 Ws 516/84
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Die früher von ihm vertretene entgegenstehende Auffassung (Senatsentscheidung [in] NJW 1981, 1523 - DRsp IV (485) 137 c; OLG Hamm, NStZ 1985, 518 ..; bezüglich Entscheidungen des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung vgl. [u. a.] OLG Hamburg, NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ) hat der Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Senatsentscheidung.. [in] StV 1989, 241 ..; bezüglich einer Entscheidung des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung: Senatsentscheidung vom 25.8.1989 - 2 Ws 382/89).«.
  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Die früher von ihm vertretene entgegenstehende Auffassung (Senatsentscheidung [in] NJW 1981, 1523 - DRsp IV (485) 137 c; OLG Hamm, NStZ 1985, 518 ..; bezüglich Entscheidungen des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung vgl. [u. a.] OLG Hamburg, NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ) hat der Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Senatsentscheidung.. [in] StV 1989, 241 ..; bezüglich einer Entscheidung des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung: Senatsentscheidung vom 25.8.1989 - 2 Ws 382/89).«.
  • OLG Köln, 30.01.1981 - 2 Ws 899/80

    Angreifbarkeit von Entscheidungen des erkennenden Gerichts im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Die früher von ihm vertretene entgegenstehende Auffassung (Senatsentscheidung [in] NJW 1981, 1523 - DRsp IV (485) 137 c; OLG Hamm, NStZ 1985, 518 ..; bezüglich Entscheidungen des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung vgl. [u. a.] OLG Hamburg, NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ) hat der Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Senatsentscheidung.. [in] StV 1989, 241 ..; bezüglich einer Entscheidung des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung: Senatsentscheidung vom 25.8.1989 - 2 Ws 382/89).«.
  • OLG Celle, 17.05.1984 - 1 Ws 161/84
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (h.M.: RGSt 67, 310, 312; OLG Celle, NStZ 1985, 519 [mit Anmerkung Paulus] - DRsp IV (458) 146 a..).
  • RG, 21.09.1933 - II 662/33

    Ist gegen einen Beschluß des erkennenden Gerichts, durch den der Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (h.M.: RGSt 67, 310, 312; OLG Celle, NStZ 1985, 519 [mit Anmerkung Paulus] - DRsp IV (458) 146 a..).
  • OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06

    Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung

    Der Senat vertritt seit längerem die Auffassung, dass die Frage der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers außerhalb der Hauptverhandlung nicht zu den Maßnahmen gehört, die gemäß § 305 StPO der Beschwerde entzogen sind (OLG Köln NStZ 1991, 248).

    Dem steht es gleich, wenn der Verteidiger in der Vergangenheit ein Verhalten gezeigt hat, das seine Abberufung als Pflichtverteidiger aus wichtigem Grund rechtfertigen würde und konkreter Anlass besteht, mit einer Wiederholung dieses Verhaltens zu rechnen (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236).

    Der Senat hält die vorstehend dargestellten Ausnahmefälle, die im Interesse der Freiheit der Verteidigung von staatlicher Beaufsichtigung und Bevormundung streng zu handhaben sind (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236), bereits auf der Grundlage des vom Kammervorsitzenden zugrunde gelegten Sachverhalts, dessen Richtigkeit der Beschwerdeführer zumindest teilweise bestreitet, nicht für gegeben.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08

    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

    Der bisherige Wahlverteidiger kann erst nach Niederlegung des Wahlmandats zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wobei sein Antrag, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, die Erklärung enthält, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Als wichtige Gründe sind auch Umstände anerkannt, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern, ernsthaft gefährden (BVerfG NJW 1975, 1015, 1016; OLG Köln, StV 1991, 9, 10; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 77).

    Hierbei ist im Hinblick auf den in Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren, der auch das Recht einschließt, von einem Verteidiger seines Vertrauens verteidigt zu werden, allerdings Bedacht darauf zu nehmen, dass der Pflichtverteidiger in der Art und Weise seiner Verteidigung ebenso frei ist wie der gewählte Verteidiger (OLG Köln, StV 1991, 9; OLG Frankfurt, StV 1994, 288; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 77).

  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 5 Ws 118/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Ablehnung; sofortige Beschwerde; wiederholter

    Der Vorsitzende trifft diese in eigener Zuständigkeit gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO - gegebenenfalls in der Hauptverhandlung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 -, beck online; OLG Naunburg, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 Ws 343/12 -, beck online).

    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich jedoch nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung, sondern enthält eine darüberhinausgehende Verfahrenswirkung und ggf. eine eigene Beschwer (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.1990 - 2 Ws 401/90 -, beck online; Schmitt a.a.O. § 305 Rn. 1; abweichend: OLG Celle, Beschluss vom 06.07.1998 - 3 Ws 151/98 -, beck online, ergangen zur Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers).

  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Hierbei ist mit Blick auf den grundrechtlich geschützten (Art. 2 1, 20 II GG ) Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren, der auch das Recht einschließt, grundsätzlich von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden (Senat a.a.O.; OLG Köln, StV 1991, 9 ), allerdings Bedacht darauf zu nehmen, daß der Pflichtverteidiger in der Art und Weise seiner Verteidigung ebenso frei ist wie der gewählte Verteidiger (KG, JR 1982, 349 ; OLG Köln, StV 1991, 9 (10)).

    Es muß sich vielmehr um eine Pflichtwidrigkeit von besonderem Gewicht handeln, aus der sich eindeutig ergibt, daß der Verteidiger nicht fähig oder nicht willens ist, den Angeklagten sachgerecht zu verteidigen, so daß es die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden gebietet, für eine anderweitige Wahrnehmung dieser Aufgabe zu sorgen (Senat, StV 1994, 288 ; StV 1985, 450 >451<; OLG Köln; StV 1991, 9 >10< jew.m.w.Nachw.).

  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Dabei kann dahinstehen, ob sie mit der Beschwerde angefochten werden können, wenn sie vor dem Beginn, insbesondere auch vor der Anberaumung einer Hauptverhandlung ergangen sind (so allgemeine Meinung, OLG Hamburg NStZ 1985, 518 = MDR 1985, 343 , OLG Hamm StrVt 1987, 478, 1989, 242 und 1990, 103 = NStZ 1990, 143 , OLG Karlsruhe, zitiert in NStZ 1988, 287 , OLG Köln StrVt 1989, 241 und NStZ 1991, 248 , OLG München NJW 1981, 2208).

    Für statthaft halten eine solche Beschwerde das Kammergericht (StrVt 1985, 448 und 1990, 298), die OLG'E Celle (NStZ 1985, 519 = StrVt 1985, 184), Koblenz (OLGSt Nr. 4 zu § 305 StPO ) und - unausgesprochen - Köln (StrVt 1994, 234), ebenso Engelhardt, KK/ StPO , 3. Aufl., Rn 8 zu § 305 StPO , und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., Rn. 10 zu § 141 StPO ; als ausgeschlossen sehen sie die OLG'E Hamburg (JR 1986, 257), Hamm (NJW 1973, 818, NStZ 1985, 518 und 1987, 476), Karlsruhe (MDR 1979, 780 und NStZ 1988, 287 ), Stuttgart (OLGSt Nr. 5 zu § 305 StPO ) und Zweibrücken (VRS 50, 437 und 73, 134 = NStZ 1987, 477 ), früher auch Köln (NJW 1981, 1523), an; die von den OLG'en Köln (StrVt 1989, 241 und NStZ 1991, 248 ) und Hamm (StrVt 1989, 242) erwähnte Aufgabe früherer Rechtsauffassungen geht allerdings insofern an dieser Frage vorbei, als die neueren Entscheidungen jeweils den Fall von Entscheidungen vor der Hauptverhandlung betrafen, nicht aber Entscheidungen, die während der Hauptverhandlung ergangen waren.

  • OLG Dresden, 10.06.2009 - 3 Ws 53/09

    Ablehnung eines Wahlverteidigers durch das Gericht aufgrund erheblicher Bedenken

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  • KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. OLG Köln, NStZ 1991, 248; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. , § 141 Rdnr. 4 m. N.).
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • LG Hamburg, 24.05.2022 - 606 Qs 13/22
    Dem steht es gleich, wenn der Verteidiger in der Vergangenheit ein Verhalten gezeigt hat, das seine Abberufung als Pflichtverteidiger aus wichtigem Grund rechtfertigen würde und konkreter Anlass besteht, mit einer Wiederholung dieses Verhaltens zu rechnen (vgl. OLG Köln Beschl. v. 12.5.2006 - 2 Ws 188/06, BeckRS 2006, 6154 Rn. 6, beck-online; NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236).
  • KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05

    Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen

  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines bestimmten

  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des

  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

  • LG Dresden, 30.04.2009 - 3 KLs 424 Js 64337/05

    Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger sowie Ablehnung

  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
  • KG, 28.11.2008 - 1 AR 1539/08

    Beschwerde gegen Widerruf der Bestellung zum Pflichtverteidiger aus wichtigem

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer

  • OLG Köln, 26.03.1991 - 2 Ws 141/91

    Bestellung eines Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger

  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
  • OLG Dresden, 22.11.2001 - 1 Ws 282/01

    Pflichtverteidiger; Fehlverhalten

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