Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26081
OLG Köln, 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2015 - III-2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2015,26081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angeklagter muss nicht aufstehen: Die Meinungsäußerungsfreiheit gilt auch für Angeklagte im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Wirksamkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung einer Ordnungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist überwiegend anerkannt, dass das demonstrative Sitzenbleiben bei Betreten des Sitzungssaals durch das Gericht zu Beginn einer Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen oder Sachverständigen oder bei der Verkündung der Urteilsformel ein ungebührliches Verhalten darstellen kann, insbesondere wenn dies trotz mehrfacher Aufforderung des Vorsitzenden in der Absicht geschieht, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 Ws 33/07 -, Rn. 13, zitiert nach juris m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 2 Ws 448/14 -, Rn. 4, zitiert nach juris m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 3).
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 223/08

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Unter Ungebühr wird dabei ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den Gerichtsfrieden und auch auf Ehre und Würde des Gerichts verstanden, dessen Autorität vor Einbußen zu bewahren ist (zu vgl. SenE vom 07.05.2008 - 2 Ws 223/08 -, = NJW 2008, 2865 ; SenE vom 07.07.2014 - 2 Ws 374/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 2).
  • OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11

    Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13

    Ordnungsmittel gegen den Angeklagten im Strafverfahren: Verweigerung eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 2 Ws 448/14

    Ordnungsmittel im Strafverfahren: Sitzenbleiben des Angeklagten beim

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist überwiegend anerkannt, dass das demonstrative Sitzenbleiben bei Betreten des Sitzungssaals durch das Gericht zu Beginn einer Sitzung, bei der Vereidigung von Zeugen oder Sachverständigen oder bei der Verkündung der Urteilsformel ein ungebührliches Verhalten darstellen kann, insbesondere wenn dies trotz mehrfacher Aufforderung des Vorsitzenden in der Absicht geschieht, das Gericht zu provozieren oder herabzusetzen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 Ws 33/07 -, Rn. 13, zitiert nach juris m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015 - 2 Ws 448/14 -, Rn. 4, zitiert nach juris m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 178 GVG Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1443
OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2016,1443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2016 - 2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2016,1443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 2 Ws 449/15 (https://dejure.org/2016,1443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 115 Abs 3 StVollzG, § 116 StVollzG, § 24 Abs 3 S 1 JVollzGB BW, § 59 Abs 1 JVollzGB BW
    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Genehmigungsvorbehalt für die Übergabe von Gegenständen durch einen Sicherungsverwahrten an einen Besucher

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 118 ; GG Art. 14
    Erfordernis der "Vorabgenehmigung" der Übergabe von einzelnen Gegenständen an Besucher (hier eine DVD)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    JVA darf Übergabe von Gegenständen durch Untergebrachten an Besucher von Erlaubnis abhängig machen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Übergabe von Gegenständen durch Sicherungsverwahrten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 12.10.1993 - 1 Vollz (Ws) 214/93

    Anstaltsleiter; Einbringen von Gegenständen; Kontrolle; Verbot ; Kontrollaufwand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Ob und inwieweit die Justizvollzugsanstalt die Genehmigung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht, unterliegt ihrem Ermessen, dessen Ausübung durch das Willkürverbot begrenzt wird (OLG Hamm ZfStrVo 1994, 118; LNNV/Laubenthal, StVollzG, 12. Aufl. 2015, Abschnitt E, Rn. 46 mwN).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Hier aufgeführte Einschränkungen für die Untergebrachten müssen sich aus anderen Normen des Strafvollzugsrechts begründen lassen (BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).
  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 2 Ws 449/15
    Hier aufgeführte Einschränkungen für die Untergebrachten müssen sich aus anderen Normen des Strafvollzugsrechts begründen lassen (BVerfG StV 1996, 499; BVerfG NStZ 1998, 103).
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