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   OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13   

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https://dejure.org/2013,36075
OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 (https://dejure.org/2013,36075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 (https://dejure.org/2013,36075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. September 2013 - 2 Ws 455/13 (https://dejure.org/2013,36075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Berufung eines Angeklagten gem. § 329 Abs. 1 S. 1 StPO durch ein Urteil; Enden der Eigenschaft des Richters als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.03.2003 - 2 Ss OWi 97/03

    Bußgeldsenat, Einzelrichter, Entscheidungskompetenz, Annexentscheidung,

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13
    Zwar endet die Eigenschaft als erkennender im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich mit der Urteilsfällung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 28 Rdnr. 6; OLG Hamm, VRS 104, 452 ).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05

    Wiedereinsetzung bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des Angeklagten -

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13
    Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 267 [OLG Hamm 17.03.2005 - 1 Ws 120/05] ).
  • LG Stuttgart, 03.01.2024 - 8 Qs 62/23

    Gegen den Beschluss über ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden der

    Nach der einen Ansicht bleiben die Mitglieder einer Strafkammer bis zum Ablauf der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. bis zu dessen rechtskräftiger Zurückweisung erkennende Richter i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO mit der Folge, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2020 - III-4 Ws 167/20 - OLG Dresden, Beschluss vom 03. September 2013 - 2 Ws 455/13 - und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. April 2003 - III-3 Ws 127-129/03 - jeweils juris).
  • OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 Ws 167/20

    Ablehnung, Befangenheit, erkennender Richter, Wiedereinsetzung,

    In der Rechtsprechung ist zwar umstritten, ob in der vorliegenden Konstellation die Mitglieder der Strafkammer noch erkennende Richter sind (so OLG Hamm, Beschluss v. 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.04.2003 - III-3 Ws 127-129/03-; OLG Dresden, Beschluss v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 - jeweils juris) oder nicht (so OLG München, Beschluss v. 7.05.1982 - 2 Ws 501/82-; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.01.2018 - 4 Ws 429/17-, jeweils juris).
  • OLG München, 20.04.2022 - 2 Ws 211/22

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen

    Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; NStZ 2021, 122; OLG Hamm, B.v. 17.09.2020 - III-4 Ws 167/20 -, juris; OLG Dresden B.v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13, BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 28 Rn. 8.8-9; BeckOK StPO/Eschelbach, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 329 Rn. 58).
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