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   OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 2 Ws 472/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26752
OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 (https://dejure.org/2015,26752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zahlungserleichterung, Beginn, Vollstreckung, Ersatzfreiheitsstrafe

  • openjur.de

    Zahlungserleichterung nach Vollstreckungsbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 459a Abs 1 StPO, § 459e Abs 4 StPO, § 42 Abs 1 StGB
    Strafvollstreckung: Gewährung von Zahlungserleichterungen für eine Geldstrafe nach Vollstreckungsbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zahlungserleichterungen - sind die auch noch nach Beginn der Vollstreckung möglich?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzfreiheitsstrafe - und die Ratenzahlung nach Vollstreckungsbeginn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen auch nach Beginn von Ersatzfreiheitsstrafe möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafe auch noch nach Beginn der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 13.04.2023 - 3 Ws 99/23

    Zumutbarkeit der Zahlung eines Geldbetrags im Rahmen der Vollstreckung; Keine

    Werden dem Verurteilten Zahlungserleichterungen gemäß §§ 459a Abs. 1 StPO, 42 S. 1 StGB bewilligt, fehlt es an der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545), was der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entgegensteht.

    Dahinstehen kann vorstehend im Übrigen, ob der Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 30. September 2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545) zu folgen ist, dass in Abweichung von dem eingangs dargestellten abschließenden Charakter des § 459e Abs. 4 StPO eine Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß §§ 459a Abs. 1 StPO, 42 S. 1 StGB auch nach Beginn der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ausnahmeweise dann in Betracht kommt, wenn die Staatsanwaltschaft es vor der Anordnung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe fälschlicherweise unterlassen hat, die Bewilligung von Zahlungserleichterungen zu prüfen.

    Dabei gilt der Amtsaufklärungsgrundsatz, eine Vortrags- oder Beweislast des Verurteilten besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2015 - 2 Ws 472/15 -, BeckRS 2015, 16545; Appl, a.a.O.; Coen, a.a.O.; Nestler, a.a.O.).

  • LG Regensburg, 27.10.2016 - SR StVK 768/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Daneben ist er auch bereits mehrfach durch das OLG Nürnberg (2 Ws 472/15, 1 Ws 42/15, jeweils gegen die JVA ... gerichtet) bzgl. seiner grob beleidigenden und herausfordernden Diktion gerügt worden, die er auch weiterhin bewußt zu offensichtlichen Diffamierungszwecken einsetzt.
  • LG Meiningen, 21.12.2018 - 4 StVK 1166/18
    Dabei bedarf es für die Bewilligung einer Ratenzahlung keines Antrags sondern darüber ist von Amts wegen zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2015, Az. 2 Ws 472/15, juris Rdnr. 5 m.w.N.).
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