Rechtsprechung
KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Weisung, Führungsaufsicht, Kostenpflicht, Urinkontrolle, Verhältnismäßigkeit
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68b Abs 3 StGB
Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Weisung an einen Verurteilten hinsichtlich Selbstzahlung der Urinkontrollen bei Verfügen über ein Monatseinkommen von 382 EUR (hier: Alkoholscreening und Drogenscreening)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer trägt eigentlich die Kosten für Urinkontrollen?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.2013 - 595 StVK 260/13
- KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 112
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11
Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung …
Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268). - OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05
Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 327, 328). - OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99
Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N.; dort zu Bewährungsanordnungen). - OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08
Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention; …
Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268). - OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht
Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268).
- KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Auflagen und Weisungen im Rahmen der …
Es ist dem Senat danach verwehrt, eine eigene Entscheidung bezüglich der Kostentragung zu treffen, was im Falle einer Ermessensreduzierung auf null grundsätzlich möglich wäre (so offenbar auch KG StraFo 2014, 172 - juris).