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   KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39973
KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13 (https://dejure.org/2013,39973)
KG, Entscheidung vom 01.10.2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13 (https://dejure.org/2013,39973)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 2 Ws 476/13 - 141 AR 519/13 (https://dejure.org/2013,39973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Weisung an einen Verurteilten hinsichtlich Selbstzahlung der Urinkontrollen bei Verfügen über ein Monatseinkommen von 382 EUR (hier: Alkoholscreening und Drogenscreening)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
    b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05

    Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 327, 328).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N.; dort zu Bewährungsanordnungen).
  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
    b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
    b) Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass es dem Verurteilten zuzumuten ist (§ 68b Abs. 3 StGB), die Kosten für die auf zwei Jahre begrenzten Kontrollen zu tragen, und zwar unabhängig davon, wie diese Kosten einzuordnen sind (vgl. Thüringer OLG NStZ-RR 2011, 296; Hanseatisches OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Dresden NStZ 2009, 268).
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Auflagen und Weisungen im Rahmen der

    Es ist dem Senat danach verwehrt, eine eigene Entscheidung bezüglich der Kostentragung zu treffen, was im Falle einer Ermessensreduzierung auf null grundsätzlich möglich wäre (so offenbar auch KG StraFo 2014, 172 - juris).
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