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   OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12   

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https://dejure.org/2012,9711
OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,9711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,9711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 Ws 49/12 (https://dejure.org/2012,9711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fotokopiekosten, Erstattungsfähigkeit,

  • Burhoff online

    Fotokopiekosten, Erstattungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopien von sog. TKÜ-Bänden; Erstattung von Aufwendungen für Ablichtungen und Ausdrucke aus Behördenakten und Gerichtsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 7000 Ziff. 1 VV; RVG § 46 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Fotokopien von sog. TKÜ-Bänden; Erstattung von Aufwendungen für Ablichtungen und Ausdrucke aus Behördenakten und Gerichtsakten

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG verweigert Strafverteidiger die Übernahme der Kopierkosten:" Reine Bequemlichkeit!"

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Fotokopiekosten? Nein: Nimm doch "überschlägig am Bildschirm Kenntnis” - solche Entscheidungen machen ärgerlich

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob dann, wenn - wie hier - dem Pflichtverteidiger der Akteninhalt vollständig in digitalisierter Form vorgelegen hat, sämtliche zum Ausgleich angemeldete Kopierkosten als nicht erforderliche Auslagen im Sinne von § 46 Abs. 1 RVG anzusehen sind, da der Pflichtverteidiger auf diese Form der Information über den Akteninhalt verwiesen werden kann und die Fertigung von Ablichtungen damit nicht erforderlich wäre (vgl. hierzu OLG Köln ZfSch 2010, 106).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer

    Gleichwohl steht auch dem gerichtlich bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. OLG Celle, NJW 2012, 1671; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

    Die Anfertigung von Ablichtungen auch dieser TKÜ-Bände stelle sich als bloße Erleichterung dar, die einer Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen nicht zugänglich sei (Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18

    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

    Aus dem Regelausnahmeprinzip folgt (insoweit Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 2012, Az.: 2 Ws 49/12), dass den Rechtsanwalt, der die elektronische Akte ausdruckt, eine besondere Begründungs- und Darlegungslast trifft, warum dies "zusätzlich" zu der zur Verfügung gestellten digitalisierten Akte, die eine sachgerechte Bearbeitung bereits ermöglicht, notwendig war, wenn er diese zusätzlichen Ausdrucke ersetzt verlangt.

    Aus dem Regelausnahmeprinzip folgt indes allerdings auch (insoweit Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 2012, Az.: 2 Ws 49/12), dass den Rechtsanwalt, der die elektronische Akte ausdruckt, eine besondere Begründungs- und Darlegungslast trifft, warum dies "zusätzlich" zu der zur Verfügung gestellten digitalisierten Akte, die eine sachgerechte Bearbeitung bereits ermöglicht, notwendig war, wenn er diese zusätzlichen Ausdrucke ersetzt verlangt.

  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Innerhalb dieses Zeitraums wäre es ihm objektiv möglich und zumutbar gewesen, die digitalisierten Akten "am Bildschirm" wenigstens daraufhin durchzusehen, ob und welche Teile er für seine weitere Tätigkeit, insbesondere während einer eventuellen Hauptverhandlung, zur sachgerechten Verteidigung des Mandanten auch in Papierform benötigt (vgl. zu diesem Erfordernis einer Vorauswahl Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG 6. Aufl. Rdz. 11D zu Nr. 7000 VV m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12 = NStZ-RR 2014, 2; OLG Köln NStZ-RR 2012, 392 mit abl. Stellungnahme Hansens RVGreport 2012, 428).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2022 - L 8 AS 140/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerden gegen Nichtzulassung der Berufung -

    Die Anfertigung von Ablichtungen auch dieser TKÜ-Bände stelle sich als bloße Erleichterung dar, die einer Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen nicht zugänglich sei (Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204).".
  • LG Stuttgart, 31.07.2012 - 14 Qs 8/12

    Erstattungsfähigkeit, Besuche JVA, Kopien

    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Erleichterung, nicht aber um eine Notwendigkeit, wenn eine komplette Gerichtsaktenkopie zum Zweck des leichteren Auffindens von Aktenbestandteilen angefertigt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.03.2012 - 2 Ws 49/12).
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