Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12092
OLG Köln, 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10 (https://dejure.org/2010,12092)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10 (https://dejure.org/2010,12092)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2010 - III-2 Ws 561/10 (https://dejure.org/2010,12092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13

    Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender

    Die Bindungswirkung an eine nach Beginn der Hauptverhandlung gemäß § 270 StPO ergangene Verweisung entfällt nur dann, wenn die Verweisung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, der Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist und die Entscheidung nicht mehr vertretbar erscheint (Anschluss an BGH NJW 1980, 1586 und OLG Köln NStZ-RR 2011, 288).

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGHSt 45, 26; OLG Köln NStZ-RR 2011, 288; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22

    Entfall der Bindungswirkung bei einer Verweisung gemäß § 270 StPO

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 ARs 295/18, juris; Beschluss vom 17.03.1999 - 2 BJs 122-98-1 - 3 ARs 2-99, beckonline; OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10, juris Rn.8; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris Rn.2).

    Die Bindungswirkung entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, der Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist und die Entscheidung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 Ws 561/10, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris; jew. m. w. N.).

  • OLG Köln, 13.10.2010 - 43 HEs 8/10

    Fristberechnung der besonderen Haftprüfung;

    Der Senat weist vorsorglich noch auf folgendes hin : Sofern die Hauptverhandlung ergibt, dass bei dem nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. im Grad der Debilität intelligenzgeminderten Angeschuldigten ein nicht mehr behebbarer Entwicklungsrückstand besteht, kann nach der Rechtsprechung des BGH die Anwendung des allgemeinen Strafrechts in Betracht kommen, wobei die Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr allerdings nur ausnahmsweise gestellt werden kann (BGHSt 22, 41; BGH NStZ 2004, 294; zu einem solchen Fall vgl auch Senat 13.9.2010 - 2 Ws 561/10 - siehe auch Eisenberg, § 105 Randz 27 f).
  • OLG Köln, 13.10.2010 - 2 Ws 641/10
    Der Senat weist vorsorglich noch auf folgendes hin : Sofern die Hauptverhandlung ergibt, dass bei dem nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof.Dr.E. im Grad der Debilität intelligenzgeminderten Angeschuldigten ein nicht mehr behebbarer Entwicklungsrückstand besteht, kann nach der Rechtsprechung des BGH die Anwendung des allgemeinen Strafrechts in Betracht kommen, wobei die Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr allerdings nur ausnahmsweise gestellt werden kann (BGHSt 22, 41; BGH NStZ 2004, 294 ; zu einem solchen Fall vgl auch Senat 13.9.2010 - 2 Ws 561/10 - siehe auch Eisenberg, § 105 Randz 27 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht