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   OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17   

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https://dejure.org/2017,57663
OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17 (https://dejure.org/2017,57663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2017 - 2 Ws 570/17 (https://dejure.org/2017,57663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 2 Ws 570/17 (https://dejure.org/2017,57663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 10 StGB, § 68f StGB, § 453 Abs 2 S 2 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Weisungen in der Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Kontrolle der Alkohol- und Drogenabstinenz; Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung; Überprüfung durch das Beschwerdegericht

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17
    Denn es bleibt unklar, auf welche Betäubungsmittel die Urinproben analysiert werden sollen (vgl. Senat, 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 660/15 v. 16.12.2015, juris Rn. 30; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ws 243/11 v. 09.05.2011).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 496/12 v. 30.03.2016, juris Rn. 24 ff., NJW 2016, 2170 ff.) ist eine Abstinenzweisung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn sie gegenüber einer Person angeordnet wird, die ohne weiteres zum Verzicht auf den Konsum von Suchtmitteln fähig ist, und wenn im Falle erneuten Alkohol- oder Suchtmittelkonsums mit der Begehung erheblicher, die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit betreffender Straftaten zu rechnen ist.
  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19

    Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen

    Eine unzumutbare Weisung liegt demgegenüber jedenfalls in solchen Fällen vor, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigten Straftaten drohen (Senat, 2 Ws 509/16 v. 02.11.2016; 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 570/17 v. 10.10.2017; BVerfG, 2 BvR 496/12 v. 30.03.2016 in NJW 2016, 2170).
  • OLG Köln, 09.02.2024 - 2 Ws 55/24

    Führungsaufsicht, Weisung, Abstinenzweisung, Kontrollweisung, Aufklärungspflicht,

    Es bleibt unklar, auf welche Betäubungsmittel sich der Verurteilte Kontrollen unterziehen soll (vgl. zur Notwendigkeit einer Konkretisierung OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2017 - 2 Ws 570/17, BeckRS 2017, 146245 Rn. 4 mwN).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 7 Ws 244/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte steht, ist einem manifest suchtkranken Verurteilten, der nicht erfolgreich behandelt werden konnte, das durch eine Abstinenzweisung Abverlangte in der Regel nicht zumutbar (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 Ws 570/17 = BeckRS 2017, 146245 Rn 5; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 = NStZ-RR 2010, 91).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 218/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte steht, ist einem Manifest suchtkranken Verurteilten, der nicht erfolgreich behandelt ist, das durch eine Abstinenzweisung Abverlangte in der Regel nicht zumutbar (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 Ws 570/17 = BeckRS 2017, 146245 Rn 5; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 = NStZ-RR 2010, 91).
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