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   OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz), 2 Ws 586/10 Vollz   

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https://dejure.org/2011,8744
OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz), 2 Ws 586/10 Vollz (https://dejure.org/2011,8744)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz), 2 Ws 586/10 Vollz (https://dejure.org/2011,8744)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz), 2 Ws 586/10 Vollz (https://dejure.org/2011,8744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 67d Abs 1 S 1 StGB vom 26.01.1998, § 11 Abs 2 StVollzG, § 134 StVollzG
    Sicherungsverwahrung: Gewährung von Vollzugslockerungen zur Entlassungsvorbereitung bei Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzugslockerungen bei Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volzugslockerungen bei Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Dabei hat er auf das Erfordernis, ein ergänzendes Sachverständigengutachten zur Frage der Gefährlichkeit des Sicherungsverwahrten entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 9. November 2010 (Beschluss 5 StR 394, 440 und 474/10) einzuholen, hingewiesen.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der eine rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB n.F. grundsätzlich bejaht, hat in drei sog. "Altfällen" wegen einer von seiner Auffassung zur Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB divergierenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur identischen Rechtsfrage bei der Auslegung des § 66b StGB (vgl. Beschluss 4 StR 577/09 vom 12.5.2010) und wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfrage das Verfahren nach § 132 GVG eingeleitet (Beschluss 5 StR 394, 440 und 474/10 vom 9.11.2010).

    Nach Auffassung des 5. Strafsenats sind daher Entlassungsvorbereitungen unerlässlich (Beschluss 5 StR 394, 440 und 474/10, Rn. 67, zit. nach juris):.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Der Senat hat in der vorliegenden Maßregelvollzugssache am 2. Dezember 2010 entschieden, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) nicht die sofortige Entlassung des Sicherungsverwahrten nach sich zieht.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch rechtskräftiges Urteil vom 17. Dezember 2009 (a.a.O.) entschieden, dass die rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB n.F. ohne Beachtung der nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. zur Tatzeit geltenden Höchstfrist von zehn Jahren für die Dauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt.

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Spruchreife liegt im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits dann vor, wenn der Senat eine Sachentscheidung treffen kann, die eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (OLG München NStZ 1994, 560; OLG Celle, Beschluss 1 Ws 220/08 vom 29.5.2008, Rn. 13, zit. nach juris; Calliess/Müller-Dietz a.a.O. § 119 Rn. 5).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Zudem kann sie ihren Erkenntnisstand jederzeit schnell und umfassend vervollständigen (BGHSt 30, 320, 326).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Spruchreife liegt im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits dann vor, wenn der Senat eine Sachentscheidung treffen kann, die eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (OLG München NStZ 1994, 560; OLG Celle, Beschluss 1 Ws 220/08 vom 29.5.2008, Rn. 13, zit. nach juris; Calliess/Müller-Dietz a.a.O. § 119 Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 417/10

    Sicherungsverwahrung (einstweilige Entscheidung über die Fortdauer der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    In einer Vielzahl weiterer Verfahren hat er das Ruhen der Verfahren bis zur Erledigung des Anfragebeschlusses vom 9. November 2010 angeordnet und die Akten an die jeweiligen Oberlandesgerichte zur Fortführung der nach §§ 67e Abs. 1 Satz 1, 67d Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 StGB gebotenen Überprüfungen zurückgegeben (vgl. bspw. Beschluss 5 StR 417/10 vom 10.11.2010).
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der eine rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB n.F. grundsätzlich bejaht, hat in drei sog. "Altfällen" wegen einer von seiner Auffassung zur Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB divergierenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur identischen Rechtsfrage bei der Auslegung des § 66b StGB (vgl. Beschluss 4 StR 577/09 vom 12.5.2010) und wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfrage das Verfahren nach § 132 GVG eingeleitet (Beschluss 5 StR 394, 440 und 474/10 vom 9.11.2010).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Er weist die Vollzugsbehörde darauf hin, daß über Lockerungen zugunsten des Beschwerdeführers nicht nach §§ 130, 11 Abs. 2 StVollzG, sondern gemäß § 134 StVollzG (Entlassungsvorbereitung) zu befinden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 17. Januar 2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz) - juris).
  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten

    Der Senat hat an Stelle der Strafvollstreckungskammer entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Antragsgegnerin zurückverwiesen, weil die Sache insoweit spruchreif ist (§ 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG; vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.01.2011 - 2 Ws 586/10 (Vollz) - und vom 07.05.2012 - 2 Ws 36/12 (Vollz); OLG Celle a.a.O. zu einem parallel gelagerten Sachverhalt).
  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung

    Der Senat hat an der Stelle der Strafvollstreckungskammer entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Antragsgegnerin zurückverwiesen, weil die Sache insoweit spruchreif ist (§ 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG; vgl. Senat, Beschlüsse 2 Ws 586/10 (Vollz) vom 17.01.2011 und 2 Ws 36/12 (Vollz) vom 07.05.2012).
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