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   OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07   

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https://dejure.org/2007,15004
OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07 (https://dejure.org/2007,15004)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2007 - 2 Ws 613/07 (https://dejure.org/2007,15004)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 2 Ws 613/07 (https://dejure.org/2007,15004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Höhe des Gebührenanspruchs eines zuvor als Pflichtverteidiger tätigen Rechtsanwalts für die Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem abgetrennten Verfahren; Behandlung des Antrags des als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung der Grundgebühr, ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07
    Hieraus folgt, dass der dem Zeugen beigeordnete Rechtsanwalt grundsätzlich auch eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4138 beanspruchen kann (zutreffend: KG, B. v. 18.7.2005, 3 Ws 323/05, RPfl 2005, 694, 695).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 06.01.06 - 2 Ws 9/06 - einem Zeugenbeistand in einem Wiederaufnahmeverfahren über die schon in der Vorinstanz festgesetzten Gebühren hinaus auch die Verfahrensgebühr nach VV 4138, 4112 zugebilligt.
  • OLG Köln, 17.01.2007 - 2 Ws 8/07

    Grundgebühr; Verfahrensgebühr; verbundene Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 613/07
    Der Senat hat zur Abgrenzung von Grund- und Verfahrensgebühr mit Beschluss vom 17.01.2007 - 2 Ws 8/07 - folgendes ausgeführt :.
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

    Vergütung des Zeugenbeistands als Einzeltätigkeit

    aa) Der Senat hat sich in dem bereits erwähnten Beschluss vom 07.05.2008 (Az. 2 Ws 220/08 = StraFo 2008, 350) und zuvor bereits in den Entscheidungen vom 06.01.2006 (Az. 2 Ws 9/06 = NStZ 2006, 410) und vom 17.12.2007 (Az. 2 Ws 613/07 = StraFo 2008, 223) der (damals) herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen, nach der die Vergütung des gemäß § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sich an der eines Verteidigers orientiere und sich daher nach dem 1. Abschnitt des 4. Teils der VV RVG richte.
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 220/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Die überwiegende Meinung geht demgegenüber davon aus, dass sich die Vergütung eines Zeugenbeistands wie die eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG richtet (BGH Beschluss vom 17.4.2007 - StB 1/06; Senat Beschlüsse vom 6.1.2006 - 2 Ws 9/06 und vom 17.12.2007 - 2 Ws 613/07; KG Beschluss vom 18.7.2005 - 3 Ws 323/05; OLG Schleswig Beschluss vom 3.11.2006 - 1 Ws 449/06; OLG Koblenz Beschluss vom 11.4.2006 - 1 Ws 201/06; OLG Hamm Beschluss vom 7.11.2007 - 2 Ws 289/07; OLG München Beschluss vom 25.3.2008 - 4 Ws 27/08; OLG Stuttgart Beschluss vom 14.11.2006 - 1 Ws 331/06; KG Beschluss vom 15.3.2006 - 5 Ws 506/05; KG 4. Strafsenat RVG-Report 2006, 1007; OLG Dresden Beschluss vom 6.11.2007 - 2 Ws 495/06; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 2. Auflage, Vorbemerkung 4.1 Rdn. 6 ff; Göttlich / Mümmler, RVG, 1. Auflage, Stichwort "Beistand" Rdn. 3; Madert in Gerold / Schmidt / v. Eicken / Madert / Müller-Rabe, RVG, 17. AufLage, VV Vorbemerkung 4 Rdn. 7, anders VV 4300 - 4304 Rdn. 17; Schmahl in Riedel / Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 4 Vorbemerkung 4 Rdn. 22; Bischof / Jung / Bräuer / Curkovic / Mathias / Uher, RVG, 2. Auflage, Vorbemerkung 4 Rdn. 36 und Vorbemerkung 4.3 Rdn. 164).

    Allerdings bedingt die Gleichstellung des Zeugenbeistands mit einem Verteidiger, dass dieser auch nicht automatisch neben der Grundgebühr die Verfahrensgebühr beanspruchen kann, sondern nur soweit er eine unter diesen Gebührentatbetsand fallende Tätigkeit entfaltet hat (Senat Beschluss vom 17.12.2007 2 Ws 613/07; OLG München Beschluss vom 25.3.2008 - 4 Ws 27/08; OLG Stuttgart Beschluss vom 14.11.2006 - 1 Ws 331/06; KG Beschluss vom 15.3.2006 - 5 Ws 506/05; KG 4. Strafsenat RVG-Report 2006, 1007; OLG Dresden Beschluss vom 6.11.2007 - 2 Ws 495/06).

  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 StE 3/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

    Für diese Vorbereitung muss ihm auch eine Vergütung zustehen (OLG Köln, Beschl. v. 17. Dezember 2007 - 2 Ws 613/07 - juris).
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