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   OLG Schleswig, 09.07.2019 - 2 Ws 68/19   

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OLG Schleswig, 09.07.2019 - 2 Ws 68/19 (https://dejure.org/2019,38605)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2019 - 2 Ws 68/19 (https://dejure.org/2019,38605)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 2 Ws 68/19 (https://dejure.org/2019,38605)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 29.07.2020 - 14 Qs 9/20
    Vielmehr fordern auch eine Reihe von Oberlandesgerichten auf Grundlage des neuen Rechts ohne inhaltliche Abstriche in den seither veröffentlichten Entscheidungen weiterhin zu Recht das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses als eigenständige Arrestvoraussetzung (siehe nur: HansOLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2018, Az.: 2 Ws 183/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2019, Az.: 2 Ws 68/19; OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2020, Az.: 5 Ws 59/20).

    Die bloße Annahme eines solch "finalen Elements" ist indes - wie das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 09.07.2019, Az.: 2 Ws 68/19), dessen Ausführungen sich die Kammer anschließt, deutlich gemacht hat - nicht mit der vom Gesetzgeber bewusst gewählten Formulierung "zur Sicherung der Vollstreckung" und dem dahinterstehenden gesetzgeberischen Willen sowie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an vorläufige Sicherungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vereinbar (in diesem Sinne auch die kritische Anmerkung von Gubitz/Molkentin in NJW 2017, 3732 zum Beschluss des OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17).

    Ungeachtet des Umstandes, dass andere OLG-Entscheidungen mit beachtlichen Gründen das Erlangen von Vorteilen durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat allein als nicht ausreichend ansehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2019, Az.: 2 Ws 68/19; zum früheren Recht: OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2010, Az.: 2 Ws 636, 642/09), lösen sich die scheinbaren Unterschiede in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus Sicht der Kammer beim näheren Blick auf die jeweils zugrunde liegenden Fälle auch weitgehend auf.

  • LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Dabei ist es nicht erheblich, ob dies nach der Tatentdeckung oder davor geschehen ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2019, 2 Ws 68/19 (juris) Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19 - Ws 193/19   

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OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19 - Ws 193/19 (https://dejure.org/2019,93145)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.07.2019 - 2 Ws 68/19 - Ws 193/19 (https://dejure.org/2019,93145)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 2 Ws 68/19 - Ws 193/19 (https://dejure.org/2019,93145)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 24.11.2015 - 2 Ws 370/15
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19
    In der erwähnten Entscheidung ­ wie bereits auch in dem früheren Senatsbeschluss vom 24. November 2015 (2 Ws 370/15 (143/15), veröffentlicht in SchlHA 2016, 151) ­ hatte der Senat weiter ausgeführt, dass es für einen hinreichenden Arrestgrund nicht ausreicht, wenn der Täter die Vorteile allein durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat erlangt hat.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19
    Die Annahme eines bloßen "finalen Elements" (so etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 -1 Ws 143/17-, NJW 2017, 3731 ff.) ist hiermit nicht vereinbar (s. bereits Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 2 Ws 271/18 (85/18) ­, SchlHA 2019, 37, 39).
  • OLG Schleswig, 25.10.2018 - 2 Ws 271/18
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2019 - 2 Ws 68/19
    Die Annahme eines bloßen "finalen Elements" (so etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 -1 Ws 143/17-, NJW 2017, 3731 ff.) ist hiermit nicht vereinbar (s. bereits Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 2 Ws 271/18 (85/18) ­, SchlHA 2019, 37, 39).
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