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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97   

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OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,4069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,4069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,4069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.02.1993 - 3 Ws 528/92

    Eingang des Beschwerdeschrift; Klageerzwingungsverfahren; Einstellungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Dazu gehört nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch, daß sich aus dem Antrag ergeben muß, daß die Fristen des § 172 Abs. 1 und Abs. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. auch OLG Hamm MDR 1993, 566; NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf MDR 1993, 567 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 1 Ws 1060/92
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Dazu gehört nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch, daß sich aus dem Antrag ergeben muß, daß die Fristen des § 172 Abs. 1 und Abs. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. auch OLG Hamm MDR 1993, 566; NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf MDR 1993, 567 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Allerdings ist auch aus den hierzu beigefügten Anlagen das Absendedatum des Beschwerdeschriftsatzes vom 20. Dezember 1996 nicht ersichtlich, so daß selbst bei Berücksichtigung dieser Unterlagen im Rahmen des Vortrags des Antragstellers ein Fall offensichtlicher Fristwahrung nicht angenommen werden kann (vgl. auch BVerfG NJW 1993, 382).
  • OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch die vom Senat nicht geteilte Auffassung vertreten, daß es für die Prüfung der Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrages genügt, wenn die Wahrung der Fristen des § 172 Abs. 1 und 2 StPO ohne Rückgriff auf die Akten aus der Antragsschrift i.V.m. deren Anlagen zu ersehen ist (vgl. OLG Bamberg NStZ 1990, 202).
  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Dazu gehört nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch, daß sich aus dem Antrag ergeben muß, daß die Fristen des § 172 Abs. 1 und Abs. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. auch OLG Hamm MDR 1993, 566; NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf MDR 1993, 567 jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    Darüber hinaus ist weder in der Antragsschrift noch in beigefügten Anlagen (s. dazu OLG Bamberg NStZ 1990, 202; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 308) das Datum des Eingangs seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift angegeben, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden könnte (BVerfG a.a.O. und NStZ-RR 2005, 176).

  • OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit des Antrags, Antragsfrist,

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war als unzulässig zu verwerfen, da er den nach § 172 Abs. 3 StPO an einen Klageerzwingungsantrag zu stellenden formellen Anforderungen (vgl. dazu im Einzelnen Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 172 StPO Rn. 27 ff. m.w.N. und die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluss des Senats in NStZ-RR 1997, 308) nicht gerecht wird.
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Der Senat ist der Ansicht, daß die dort von der Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an - eine z.B. im Sinn des § 172 Abs. 3 StPO - ausreichende Begründung des das Verfahren einleitenden (Klageerzwingungs-)Antrags ebenfalls auf das Ausschließungsverfahren nach den § 138 a ff. StPO übertragen werden können und müssen (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags aus der Rechtsprechung des Senats aus neuerer Zeit nur Senat in NStZ-RR 1997, 308 sowie aber auch die Beschlüsse des Senats vom 8. Juli 1996 in 2 Ws 192 und 251/96 - ZAP EN-Nr. 850/96 - und vom 25. April 1995 in 2 Ws 200/95 - ZAP EN-Nr. 700/95).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 2 Ws 323/04

    Klageerzwingungsverfahren; Prozesskostenhilfeantrag; Begründung; Bezugnahme;

    Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur hat sich darüber hinaus aus dem Antrag selbst zu ergeben, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 u. Abs. 2 StPO von dem Antragsteller eingehalten sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 308; OLG Hamm, MDR 1993, 566).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 2 Ws 312/04

    Klageerzwingungsverfahren; Prozesskostenhilfeantrag; Begründung; Bezugnahme;

    Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur hat sich darüber hinaus aus dem Antrag selbst zu ergeben, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 u. Abs. 2 StPO von dem Antragsteller eingehalten sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 308; OLG Hamm, MDR 1993, 566).
  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 266/00

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur gehört zu den Tatsachen i.S.d. § 172 Abs. 3 S. 2 StPO auch die Darlegung, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 StPO gewahrt sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 2000 in 2 Ws 362/99 = DAR 2000, 368 und vom 12. Mai 1997 in 2 Ws 68/97 = NStZ-RR 1997, 308; OLG Düsseldorf, VRS 82, 532 u. 526; KG JR 1989, 260).
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   OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 2 Ws 68/97   

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OLG Brandenburg, 05.03.1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,22300)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,22300)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 1997 - 2 Ws 68/97 (https://dejure.org/1997,22300)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde nach Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist; Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl

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