Rechtsprechung
OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 111 k
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgabe sichergestellter Gegenstände nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens an den letzten Gewahrsamsinhaber; "Stoffgleichheit" als Voraussetzung der Ausnahmeregelung des § 111k Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 111 k
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111k
Herausgabe beschlagnahmter Gelder an den Verletzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 23.09.1997 - 2 Ws 513/97
- OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
- OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
- LG Aachen, 27.10.2004 - 61 KLs 9/97
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 239
- StV 2005, 541
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05
Das versteht sich als "actus contrarius" zur Beschlagnahme von selbst, ohne dass dies ausdrücklich geregelt wäre oder werden müsste (BGHZ 72, 302; LK-Schäfer § 111 k Rn 2).
- BGH, 02.10.2007 - 4 StR 306/07
Adhäsionsverfahren; Rückgabe von Gegenständen an den letzten Gewahrsamsinhaber …
"Grundsätzlich werden die sichergestellten Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber - bzw. mit dessen Einverständnis auch an einen Dritten (OLG Köln, NStZ-RR 2005, 239) - zurückgegeben, wenn sie für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt werden (…Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 111k Rdnr. 1). - VG Köln, 09.10.2020 - 20 K 14560/17 vgl. zur Herausgabe an Dritte bei der strafprozessualen Beschlagnahme: OLG Köln, Beschl. v. 18.02.2005 - 2 Ws 7/05 - NStZ-RR 2005, 239.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.2005 - 2 Ws 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Entbehrlichkeit einer schriftlichen Verteidigervollmacht bei der Rechtsmitteleinlegung
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachweis der Befugnis eines Verteidigers zur Einlegung eines Rechtsmittels als Voraussetzung für deren Wirksamkeit; Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 314; StPO § 137
Wirksame Einlegung eines Rechtsmittels des Verteidigers auch ohne gleichzeitigen Nachweis der Bevollmächtigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 23 Ns 10 Js 591/02
- OLG Hamm, 17.01.2005 - 2 Ws 7/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20
Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit der …
Wird der Einspruch durch einen Rechtsanwalt eingelegt, spricht - vor dem Hintergrund seiner Stellung als Organ der Rechtspflege (vgl. § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) - in der Regel eine Vermutung dafür, dass er hierzu bevollmächtigt ist (Kaiser, NJW 1982, 1367 [1369]; Thiele, DAR 1981, 11 mit Fn. 6; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 2 Ws 7/05 -, juris Rn. 13, allg. zur Rechtsmitteleinlegung).Vorliegend erfolgte lediglich der Nachweis der Vollmachtserteilung nach Ablauf der Einspruchsfrist; allein hieraus auf das Nichtbestehen der Vollmacht zu schließen, verkürzte die Rechte des Betroffenen unangemessen (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 2 Ws 7/05 -, juris Rn. 10, zur Berufungsfrist).
- AG Nauen, 25.02.2013 - 34 OWiE 59/13
Schriftliche Vollmacht, Vorlage, Erforderlichkeit
Für die Wirksamkeit des Einspruchs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Verteidigervollmacht des Rechtsanwalts durch diesen anwaltlich versichert wird und er in der Sache tätig wird (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 05.10.2011, Az. 1 RBs 278/11, Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01,2005, Az. 2 Ws 7/05 - beide zitiert nach juris.de).