Weitere Entscheidung unten: KG, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09   

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https://dejure.org/2009,4312
OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09 (https://dejure.org/2009,4312)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2009 - 2 Ws 80/09 (https://dejure.org/2009,4312)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 2 Ws 80/09 (https://dejure.org/2009,4312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 57 StGB; §§ 454, 309 StPO; § 54 IRG; § 9 UeberstUebk; § 8 EG-VollstrUebk

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Tatumstände und Strafhöhenvergleich bei einer Reststrafenaussetzung; Verbindlichkeit der im Urteil getroffenen Feststellungen zu den objektiven und subjektiven Tatumständen für das inländische Verfahren zur Reststrafenaussetzung i.R.d. Vollstreckungshilfe auf ...

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; StGB § ... 57 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2; ; IRG § 54 Abs. 1 S. 3; ; IRG § 57 Abs. 2; ; ÜberstÜbk Art. 9 Abs. 3; ; EG-VollstrÜbk Art. 8 Abs. 5 lit. a; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik Deutschland; Heranziehung der Urteilsgründe bei der Entscheidung über die Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 13
  • StV 2010, 83
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94

    Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Ein derart schwerer Fehler liegt u.a. vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BGH in NStZ 1995, 610, 611; KG in NStZ 1999, 319, 320; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdn. 8, § 454 Rdn. 47, jeweils m.w.N.) oder wenn eine Entscheidung floskelhaft und ohne Auseinandersetzung mit sich zur Erörterung aufdrängenden aktenkundigen Umständen begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1995, 538).

    Ist eine vorgeschriebene mündliche Anhörung unterblieben, so ist die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (siehe oben Ziff. 1.); das gilt auch bei zum Nachteil eines Verurteilten, dessen mündliche Anhörung unterblieben ist, eingelegter sofortiger Beschwerde der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH in NStZ 1995, 610).

  • OLG Hamburg, 19.10.1998 - 2 Ws 267/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Eine Erörterung ist auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. allg. Senat in JR 1999, 385, 387); es versteht sich hier nicht von selbst, die Vollstreckung auszusetzen.
  • OLG Hamburg, 13.03.1990 - 2 Ws 61/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Im Rahmen des nach § 57 Abs. 2 StGB eingeräumten Ermessens sind nach überwiegender Auffassung Gesichtspunkte der Generalprävention bzw. der Verteidigung der Rechtsordnung zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 1; HansOLG Hamburg in StV 1990, 414; OLG Karlsruhe in MDR 1988, 879; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdn. 20; einschränkend OLG Düsseldorf in StV 1989, 213).
  • BGH, 22.07.1988 - StB 19/88

    Reststrafe - Aussetzung - Ermessenssache

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Im Rahmen des nach § 57 Abs. 2 StGB eingeräumten Ermessens sind nach überwiegender Auffassung Gesichtspunkte der Generalprävention bzw. der Verteidigung der Rechtsordnung zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 1; HansOLG Hamburg in StV 1990, 414; OLG Karlsruhe in MDR 1988, 879; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdn. 20; einschränkend OLG Düsseldorf in StV 1989, 213).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.1988 - 3 Ws 118/88

    Aussetzung; Strafrest; Ermessen; Erstverbüßer; Regelung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Im Rahmen des nach § 57 Abs. 2 StGB eingeräumten Ermessens sind nach überwiegender Auffassung Gesichtspunkte der Generalprävention bzw. der Verteidigung der Rechtsordnung zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 1; HansOLG Hamburg in StV 1990, 414; OLG Karlsruhe in MDR 1988, 879; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 57 Rdn. 20; einschränkend OLG Düsseldorf in StV 1989, 213).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2009 - 2 Ws 65/09

    Krisenintervention: Anordnung trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Demzufolge hat die Strafvollstreckungskammer die Verurteilte am 24. März 2009 in Gegenwart auch des - notwendigen (vgl. Senatsbeschluss in dieser Sache vom 18. März 2009, Az.: 2 Ws 65/09) - Verteidigers mündlich angehört.
  • BGH, 16.12.1994 - StB 30/94

    Strafaussetzung - Strafrestaussetzung - Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    aa) Eingangsvoraussetzungen einer Reststrafenaussetzung nach Verbüßung der Hälfte der erkannten Freiheitsstrafe gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind erstens eine günstige Legalprognose (§ 57 Abs. 2 a.E. i.V.m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB) sowie zweitens besondere Umstände (hierzu vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Umstände 1; BGH in NStZ 1986, 27) in Gesamtwürdigung von Tat, Täterpersönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten während des Strafvollzuges (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB), wobei in diese Gesamtwürdigung besonderer Umstände - wie bei § 56 Abs. 2 StGB (hierzu vgl. BGH in StV 1995, 20) - auch eine etwaige günstige Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 2 a.E. i.V.m. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB einzubeziehen ist.
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Ein derart schwerer Fehler liegt u.a. vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BGH in NStZ 1995, 610, 611; KG in NStZ 1999, 319, 320; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdn. 8, § 454 Rdn. 47, jeweils m.w.N.) oder wenn eine Entscheidung floskelhaft und ohne Auseinandersetzung mit sich zur Erörterung aufdrängenden aktenkundigen Umständen begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1995, 538).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Das Vollstreckungsgericht hat die Beweise unter Berücksichtigung der Einlassung des Verurteilten zu würdigen; von der durch den Verurteilten behaupteten, diesem günstigsten Fallgestaltung hat das Gericht nicht auszugehen, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH in NJW 2007, 2274 m.w.N., und in NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
    Das Vollstreckungsgericht hat die Beweise unter Berücksichtigung der Einlassung des Verurteilten zu würdigen; von der durch den Verurteilten behaupteten, diesem günstigsten Fallgestaltung hat das Gericht nicht auszugehen, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH in NJW 2007, 2274 m.w.N., und in NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07

    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04

    bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk

  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
  • OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14

    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung;

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind jedoch für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.1983, Ws 75/83, juris, sowie Beschluss vom 08.07.2014, 1 Ws 170/14, nicht veröffentlicht; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 57 Rdn. 18).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    In den Urteilen ist hierzu - für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2009, Az. 2 Ws 80/09, veröffentlicht bei juris Rn. 20) - festgestellt, dass der Verurteilte einem gleichbleibendem modus operandi folgend fremde Taschen und Handys aus Kraftfahrzeugen weggenommen hat, zu denen er sich Zugang verschafft hatte, indem er eine Seitenscheibe eingeschlagen hatte, um anschließend das Stehlgut für den Erwerb von Rauschmitteln einzusetzen.
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17

    Reststrafaussetzung; Legalprognose; Leugnen der Tat; Tataufarbeitung

    Die Tatsachenfeststellungen des Anlassurteils sind für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.05.2009, 2 Ws 80/09, juris Rn. 20; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2013, 2 Ws 385/13, juris, Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 Ws 191/14 -, Rn. 15, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57 Rn. 18).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17

    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung einer vorzeitigen Entlassung - soweit es auf die Tatumstände ankommt - grundsätzlich auf die Feststellungen aus dem Urteil abzustellen ist (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2010, 13).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 39/10

    Bedingte Entlassung, Anhörung, Ausnahme, Auslandsaufenthalt

    Die Regelung dient dementsprechend der Sachaufklärung und damit dem Allgemeininteresse (vgl. BGH, NJW 2000, S. 1663; NStZ 1995, S. 610; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 04.05.2009 - 2 Ws 80/09; OLG Köln, Beschl. v. 09.01.2009 - 2 Ws 644-645/08; OLG Schleswig, SchlHA 2004, S. 243; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 454 Rdn. 30 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 3 Ws 2/10

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens ohne mündliche Anhörung des

    Die Regelung dient dementsprechend der Sachaufklärung und damit dem Allgemeininteresse, so dass die unterbliebene Anhörung auch bei zum Nachteil eines Verurteilten eingelegter sofortiger Beschwerde der Staatsanwaltschaft verfahrensfehlerhaft bleibt (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 04.05.2009 - 2 Ws 80/09 unter Bezug auf BGH, NStZ 1995, S. 610).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 2 Ws 224/11

    Überstellung zur Strafvollstreckung: Anwendbares Recht auf die Vollstreckung

    Gleichwohl gelten für die Aussetzung des Strafrestes, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde - wie hier - nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 IRG die Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs (OLG Hamburg StraFo 2009, 301 f.; OLG Köln a.a.O.; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ws 46/08 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 217 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 11.04.2003 - 1 Ws 143/03 -, zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21

    Coronabedingte Verweigerung von Vollzugslockerungen und bedingte Haftentlassung

    Aus § 54 Abs. 1 Satz 3 IRG folgt, dass der Vollstreckungsstaat das im Urteilsstaat erkannte Strafniveau zu achten und seinen Vollstreckungsentscheidungen - wie auch für Entscheidungen zur Reststrafenaussetzung - zu Grunde zu legen hat (OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 13, beckonline).
  • KG, 18.08.2014 - 5 Ws 2/14

    Anhörung eines ausgewiesenen Verurteilten

    Jedoch stellt das Unterlassen einer - wie hier - zwingend vorgeschriebenen mündlichen Anhörung des Verurteilten einen im Beschwerderechtszug nicht heilbaren Verfahrensmangel dar (vgl. OLG Bremen NStZ 2010, 106; HansOLG Hamburg StraFo 2009, 301 - juris Rdn. 4, 16; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 3 Ws 39/10 - juris; KG NStZ 2014, 413; Beschluss vom 1. November 2010 - 2 Ws 582/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, § 309 StPO Rdn. 8 und Meyer-Goßner/Schmitt § 454 StPO Rdn. 47, jeweils mit weit.
  • OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20

    Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im

    Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebieten es, das Vorbringen des Untergebrachten so festzuhalten, dass sowohl der Untergebrachte, als auch das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden zu überprüfen, ob dessen Vorbringen von der Strafvollstreckungskammer zutreffend berücksichtigt worden ist (vgl. dazu: KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 Ws 52/14 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 2 Ws 80/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 4 Ws 284/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2004, 2 Ws 196-197/04; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 6. Aufl., § 454 Rn 35).
  • KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu

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Rechtsprechung
   KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09   

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https://dejure.org/2009,33279
KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06

    Strafprozessrecht: Zustellungsfähige Anschrift bei Inhaftierung

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Der Bestimmung wird zwar nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt, so dass ein Verstoß gegen diese Pflicht nicht die Unwirksamkeit der Zustellung begründet (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGHR § 145 a Unterrichtung 1 und bei Miebach/Kusch NStZ 1991, 28).
  • KG, 20.11.2001 - 5 Ws 702/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Frist für die

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. KG StV 2003, 343 - m.w.N. - und Beschluss vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 44 Rn. 17 und § 145 a Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • KG, 12.03.1999 - 5 Ws 37/99
    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Der Beschuldigte (hier: Verurteilte) soll sich darauf verlassen können, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. OLG Köln VRS 42, 125; Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; vgl. ferner [unter Offenlassung der gesetzgeberischen Intention] OLG Stuttgart StV 2011, 85).

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14; Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 308/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Unterrichtung des

    Indessen begründet die unterbliebene Mitteilung regelmäßig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. dazu OLG Stuttgart B. v. 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 = StV 2011, 85 = bei Juris Rz. 7; OLG München, B. v. 26.03.2009 - 2 Ws 229/09 = StV 2011, 86 = bei Juris Rz. 20; KG VRS 117, 166; OLG Stuttgart, B. v. 30.12.2008 - 2 Ws 363/08 bei Juris; OLG Nürnberg, B. v. 30.03.201 - 2 Ws 500/09 - bei Juris; Meyer-Goßner und Laufhütte a.a.O.; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 145a Rz. 3 m. weit.
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