Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11, 2 Ws 87/11, 2 Ws 90/11   

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https://dejure.org/2011,4962
OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11, 2 Ws 87/11, 2 Ws 90/11 (https://dejure.org/2011,4962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 2 Ws 85/11, 2 Ws 87/11, 2 Ws 90/11 (https://dejure.org/2011,4962)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 2 Ws 85/11, 2 Ws 87/11, 2 Ws 90/11 (https://dejure.org/2011,4962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 57 Abs. 1 StGB; Art. 316e Abs. 3 EGStGB

  • Justiz Hamburg

    § 57 Abs 1 StGB, § 66 StGB, § 67c Abs 1 StGB, § 454b Abs 3 StPO, § 463 Abs 1 StPO
    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven Legalprognose; Erklärung der Erledigung der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Verantwortung einer bedingten Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nach § 57 Abs. 1 StGB; Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Diese werde dann naheliegen, wenn das Gericht auf der Grundlage einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose zur Überzeugung gelange, dass "eine vom Täter weiterhin bestehende Rückfallgefahr" sich nur (noch) auf solche Taten beziehe, die nach neuem Recht nicht mehr taugliche Anlass- oder Vortaten für die Sicherungsverwahrung sein könnten; den Wertungen der Neuregelung könne mittelbar entnommen werden, dass eine solche Gefahr zumindest grundsätzlich nicht mehr als ausreichend angesehen werde, um auf Dauer eine weitere Freiheitsentziehung zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, StV 2011, 486 f.).
  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11

    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Dies gilt umso mehr, als eine Abkürzung der Dauer der Führungsaufsicht nach der Natur der Sache in der Regel erst als Reaktion auf eine Bewährung des Verurteilten in Freiheit in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - Az.: 2 Ws 83/11 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 2 Ws 72/11

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Es liegt demnach hier keiner der "Mischfälle" vor, die sich "nicht für eine pauschale, von Gesetzes wegen vorgegebene Erledigung der Sicherungsverwahrung eignen" (BT-Drs. 17/3403, S. 51; vgl. zu allem - für den Fall der Idealkonkurrenz - OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 581 f.).
  • OLG Hamburg, 20.04.1999 - 2a Ws 89/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Soweit der Verurteilte damit auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO abgezielt haben sollte, war eine solche nicht erforderlich, weil das Landgericht - zu Recht - die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe nicht im Sinne der genannten Vorschrift "erwogen" hat (vgl. dazu im Einzelnen Senat, NJW 2000, 2758 ff.).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Ist die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch nicht hinreichend gerecht geworden, so muss ihr im Aussetzungsverfahren von den Strafvollstreckungsgerichten - unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten - deutlich gemacht werden, dass Vollzugslockerungen geboten sind (BVerfGE 117, 71, 108 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Die negative Prognoseentscheidung erfordert nicht, dass Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden (BVerfG, NJW 1988, 1715, 1716; BVerfG, NJW 1994, 377, 378; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Die negative Prognoseentscheidung erfordert nicht, dass Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden (BVerfG, NJW 1988, 1715, 1716; BVerfG, NJW 1994, 377, 378; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Die negative Prognoseentscheidung erfordert nicht, dass Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden (BVerfG, NJW 1988, 1715, 1716; BVerfG, NJW 1994, 377, 378; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • AG Bremerhaven, 23.09.1974 - 4 Qs 187/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Divergierende Entscheidungen sind hier nicht möglich" (OLG Stuttgart, MDR 1975, 241).
  • OLG Koblenz, 11.11.1976 - 1 Ss 524/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11
    Soweit dabei in der obergerichtlichen Rechtsprechung verlangt wird, dass über die Frage der Aussetzung von Reststrafe und Unterbringung (Sicherungsverwahrung) der Sache und der Gesetzessystematik nach stets in einer Entscheidung - einem Beschluss - zu erkennen ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 334), ist diesem Erfordernis durch die vorliegend vorgenommene Verfahrensverbindung jedenfalls genügt (vgl. im Übrigen zu allem Senat, OLGSt GVG § 78 b Nr. 3 m.w.N. sowie Pollähne in HK-StPO, 4. Aufl., § 463 Rdn. 2).
  • OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung

    Wenn aber bereits dahingehend Bedenken bestehen, ob das Erklärte dem wirklich Gewollten entspricht, liegt kein wirksamer Rechtsmittelverzicht vor (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 16; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 302, Rdnr. 11).

    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2006 - 5 StR 457/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

    Insoweit hätten bei ihm Bedenken aufkommen können, ob er zu Streichungen berechtigt ist, weil hierauf weder in dem Formular noch mündlich durch den Arzt hingewiesen wurde (vgl. hierzu auch Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17, das in einem ähnlich gelagerten Fall den Rechtsmittelverzicht ebenfalls für unwirksam erachtete).

    Die vorgegebene Formulierung ist daher geeignet, die freie Willensentschließung eines Betroffenen zu beeinflussen und zugleich einen Irrtum über die Reichweite der Erklärung hervorzurufen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 24.08.2011 - Ws 105/11 (2 Ws 85/11) - zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Demnach hat die Prüfung der Erledigung der Sicherungsverwahrung oder der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung in "Mischfällen" (vgl. zur Eingrenzung dieses Begriffs OLG Karlsruhe NStZ 2011, 581; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 Ws 868-869/11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Ws 85/11 Rn. 109 ff.), zu denen auch der verfahrensgegenständliche Fall gehört, nach den allgemeinen Regeln der § 67c Abs. 1, § 67e Abs. 1, § 67d Abs. 2 StGB zu erfolgen.
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Es werde auf den Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (Az.: 2 Ws 85/11) Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27433
OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,27433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder Gerüchten zu Finanzinstrumenten oder deren Emittenten ohne Offenlegung eigener Interessenkonflikte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3664
  • NZG 2011, 1228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11
    Durch die signifikant abweichende Entwicklung des Kurses wie der Umsätze der jeweiligen Aktien in unmittelbarer zeitlicher Folge der medialen Veröffentlichung ist auch die erforderliche tatsächliche Einwirkung auf die Marktpreisbildung nach dem Maßstab des BGH hinreichend belegt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - bei juris Rdnr. 30 = BGHSt 48, 373ff).

    Das dem Beschuldigten zur Last liegende so genannte "Scalping" erfüllt nach der Rechtsprechung des BGH den Tatbestand der "sonstigen Täuschungshandlungen" nach § 20 a Abs. 1 Nr. 3 WpHG, weil die Verbreitung von (Kauf- oder Verkaufs-) Empfehlungen (über traditionelle wie digitale Medien) stets auch die stillschweigende Erklärung beinhaltet, dass sie frei von sachfremden Zielen, insbesondere dem Ziel der eigennützigen Kursbeeinflussung sei (vgl. BGHSt 48, 373 ff. unter Verweis auf BGHR StGB § 263 Abs. 3 Täuschung 21 - Verschweigen einer Preisabsprache; bei juris Rdnr. 21).

    Entscheidend ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof bereits in seinem oben bereits wiederholt angesprochenen grundlegenden Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - (BGHSt 48, 373 ff.) eindeutig und klar den Grundsatz des "disclose or abstain" herausgebildet hatte.

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Auszug aus OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11
    Dies würde zwar grundsätzlich zur Unterbrechung der Verjährungsfrist auch bezüglich des Beschuldigten S genügen, weil auch die Anordnung der Durchsuchung bei Dritten, also auch bei Mitbeschuldigten die Verjährung unterbricht, wenn der zugrundeliegende Tatvorwurf - wie hier - sich auch gegen diesen richtet (vgl. BGH StV 06, 632, Fischer, StGB, 58. Aufl., Rdnr. 14 zu § 78 c).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Ein zur Einwirkung auf den Börsenpreis geeigneter Interessenkonflikt besteht über den Fall, dass der Empfehlende selbst eigene Positionen des empfohlenen Finanzinstruments hält (Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 36; BR-Drucks. 18/05 S. 17), hinaus in gleicher Weise, wenn mehrere Personen - Positionshalter einerseits, Empfehlender andererseits - gemeinschaftlich zusammenwirken (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Denn das Verbot des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ließe sich dann durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise umgehen (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Jedenfalls reichen - wie hier - pauschal gehaltene Hinweise, wonach Herausgeber und Mitarbeiter potenziell Positionen der in den Veröffentlichungen behandelten Wertpapiere halten können, ohne dass auf den konkret bestehenden Interessenkonflikt eingegangen wird, nicht aus (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011- 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664; Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Ohne die Möglichkeit einer Zurechnung der Kundgabe bzw. des Haltens von Positionen - sei es über § 25 Abs. 2 StGB, sei es über § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB - liefe der Schutzzweck der Norm leer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897 f.; OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664, 3666; Brand, NJW 2014, 1900; Trüg, NStZ 2014, 558, 559 f.; MüKo-StGB/Pananis aaO, Rn. 249; Altenhain in Hirte/Möllers aaO, Rn. 105; Schömann aaO, S. 152).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

    Im Unterschied dazu wären die hiesigen Verkaufsgeschäfte nicht bemakelt, wenn bei der Kaufempfehlung das Eigeninteresse hinreichend offengelegt worden wäre (vgl. dazu OLG München, NJW 2011, S. 3664 (3665)).
  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

    Hinsichtlich des dringenden Tatverdachts und der Fluchtgefahr haben sich keine Änderungen zu Gunsten des Beschuldigten ergeben, so dass auf die erwähnten Beschlüsse und 01.04.2011 sowie auf die vorausgegangene umfangreiche Haftbeschwerdeentscheidung des Senats vom 03.03.2011 - 2 Ws 87/11 - Bezug genommen werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2011 - III-2 Ws 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20904
OLG Köln, 23.02.2011 - III-2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,20904)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - III-2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,20904)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - III-2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,20904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung; Besorgnis der Befangenheit bei einem medizinischen Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine ein Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung; Besorgnis der Befangenheit bei einem medizinischen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 1 Ws 499/99
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Ws 87/11
    Der Senat lässt offen, ob die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 305 Satz 1 StPO bereits unzulässig ist (so: KG B. v. 03.09.2001 - 5 Ws 518/01, bei Juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 590; zustimmend: SK-StPO Frisch, § 305 Rz. 6).
  • KG, 22.11.2010 - 2 Ws 224/10
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Ws 87/11
    Der Senat - der freilich in der Vergangenheit mehrfach Veranlassung gesehen hat, die Tätigkeit des Sachverständigen bei der Informationsgewinnung zu beanstanden (vgl. SenE v. 14.04.2010 - 2 Ws 224/10 und SenE v. - 19.08.2009 - 2 Ws 344/09) - ist ausschließlich mit der Frage der Befangenheit befasst.
  • KG, 03.09.2001 - 5 Ws 518/01
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Ws 87/11
    Der Senat lässt offen, ob die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 305 Satz 1 StPO bereits unzulässig ist (so: KG B. v. 03.09.2001 - 5 Ws 518/01, bei Juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 590; zustimmend: SK-StPO Frisch, § 305 Rz. 6).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 Ws 273/11

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen verschiedener Banküberfälle:

    Ein Verstoß gegen Verfahrensgrundsätze bei der Informationsgewinnung ist nur dann geeignet, den Vorwurf der Befangenheit zu begründen, wenn das Vorgehen objektiv willkürlich erscheint oder auf einer Missachtung grundlegender Verfahrensrechte beruht (OLG Köln, Beschluss vom 23. Februar 2011, 2 Ws 87/11, juris. Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2011 - 2 Ws 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34931
OLG Schleswig, 05.04.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,34931)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,34931)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2011 - 2 Ws 87/11 (https://dejure.org/2011,34931)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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