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   OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05   

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https://dejure.org/2006,21056
OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05 (https://dejure.org/2006,21056)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2006 - 2 Ws 894/05 (https://dejure.org/2006,21056)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 (https://dejure.org/2006,21056)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05

    Keine Abgeltung der Rücksendekosten des Prozessbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05
    Dieser besondere Aufwand der Justiz ist nicht auf Portokosten beschränkt, sondern besteht darin, dass zur Erledigung eines Aktenversendungsgesuchs u. a. die Akte mit einem Übersendungsschreiben zu versehen, eine Retentakte anzulegen und die Aktenrücksendung zu überwachen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05- ).
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05
    Hierbei sollte die Regelung der Aktenversendungspauschale als pauschaler Auslagentatbestand den Aufwand und die Kosten, die bei Gericht durch die Übersendung der Akten entstehen in pauschalierter Form abdecken (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05- ).
  • OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05

    Gerichtskosten: Keine Reduzierung der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05
    Zudem ist festzustellen, dass es im Wesen einer Pauschalregelung liegt, dass der tatsächliche Aufwand, der im Einzelfall entsteht, keine Rolle spielt (OLG Koblenz Beschluss vom 5. Januar  2006 - 14 W 823/05).
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Nach wohl ganz herrschender Meinung enthält die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV nicht die Auslagen- und Portokosten, die dem Rechtsanwalt durch Rücksendung der Akten nach Einsichtnahme entstanden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 in NJW 2006, 306; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05, NJW 2006, 1076 - 1078; LG Berlin, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 502 AR 1/06 - in NStZ 2006, 412; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 - ; LG Lübeck, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 61 b OWi 1/06 - 702 Js 48576/05 - ; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 Ws 222/06; OLG Jena, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Ws 287/06 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).

    Das OLG Koblenz begründet in seinem Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 - seine Auslegung des Nr. 9003 KV mit der Intention des Gesetzgebers bei der Neufassung dieser Bestimmung.

  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 05.3348

    Aktenversendung im gerichtlichen Verfahren

    Dieser zusätzliche Aufwand besteht darin, dass zur Erledigung des Aktenversendungsgesuchs unter anderem die Akten mit einem Begleitschreiben zu versehen, eine Retentakte anzulegen und die Aktenrückführung zu überwachen ist (vgl. dazu auch OLG Koblenz vom 23.1.2006 JurBüro 2006, 207 m.w.N.).
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