Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03, 2 Ws 99/2003 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewährungsweise Aussetzung eines Strafrestes; Umfassende Aufklärungspflicht im Rahmen einer Prognoseentscheidung
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 29.04.2003 - 7 StVK 209/03
- OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03, 2 Ws 99/2003
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03
ist bei einer beabsichtigten Ablehnung des Aussetzungsantrags die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO geboten (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317), um dieser umfassenden Aufklärungspflicht nachzukommen.Entbehrlich ist die Einholung eines solchen Gutachtens dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe offensichtlich nicht verantwortetet werden kann und die Strafvollstreckungskammer die Strafaussetzung deshalb erst gar nicht erwägen muss (BGH NStZ 2000, 69 / OLG Köln NStZ-RR 2000, 317).
Der Senat kann das Gutachten nicht selbst einholen, da dem Verurteilten sonst eine Instanz genommen würde (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317/OLG Hamm NJW 1999, 2453).
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03
Der Strafvollstreckungskammer obliegt nämlich im Rahmen der Prognoseentscheidung gemäß § 57 Abs. 1 StGB eine umfassende Aufklärungspflicht, um sich ein möglichst umfassendes Bild über den Verurteilten machen zu können (BVerfG NJW 2000, 502 ff.). - OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99
Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03
Der Senat kann das Gutachten nicht selbst einholen, da dem Verurteilten sonst eine Instanz genommen würde (OLG Köln NStZ-RR 2000, 317/OLG Hamm NJW 1999, 2453). - OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 4 Ws 55/99
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03
- einerseits die formalen Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 StPO gegeben sind - der Beschwerdeführer wurde wegen dreier Verbrechen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt und eine der ausgeworfenen Einzelstrafen (OLG Stuttgart NStZ-RR 00, 86) überschreitet 2 Jahre - ,.
- BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche …
Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124). - OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer …
Wegen der zwingend erforderlichen weiteren Sachaufklärung - naheliegend unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen - ist die Sache entgegen § 309 Abs. 2 StPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, juris Rn. 3; OLG Köln…, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, juris Rn. 13 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, juris Rn. 12 ff.).