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OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02 |
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Erlass von Wohngeldforderungen: Eigentümer haben Beschlusskompetenz! (IMR 2008, 205)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 31.03.2002 - 102e II 334/01
- LG Hamburg, 09.10.2002 - 318 T 61/02
- OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 152
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
In diesem Fall entspricht die - auch in dem Verfahren nach § 43 I Nr. 4 WEG a. F. mögliche - Feststellung der Nichtigkeit dem mit der Beschlussanfechtung zum Ausdruck gebrachten Rechtsschutzziel, eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (BGH NJW 2003, 3550 ff, 3554; BayObLG NJW-RR 2005, 312 f, 313).Denn ungültig kann nur ein Eigentümerbeschluss sein, der nicht bereits nichtig ist (vgl. (BGH NJW 2003, 3550 ff, 3554).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
Da dieses aber von den Umständen des Einzelfalles abhängt und die Frage der Abgrenzung vielfach nicht leicht zu entscheiden ist, kann die Beschlusszuständigkeit nicht davon abhängen, ob eine Maßnahme ordnungsgemäß ist (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 20.09.2000 NJW 2000, 3500 ff, 3502 und 3503). - BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 171/99
Teilweise Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
Dieses macht aber den Antrag nicht insgesamt unzulässig, er ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass der Eigentümerbeschluss insgesamt für nichtig bzw. ungültig erklärt werden soll, dass aber die Nichtigkeits- bzw. Ungültigerklärung nur auf die von den Antragstellern vorgebrachten Gründe gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 10 f).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld sowie der Sonderumlage gegen den - ehemaligen - Miteigentümer D steht der Gemeinschaft als teilrechtsfähigem Verband (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 2061 ff) zu, nicht den einzelnen Miteigentümern jeweils anteilsmäßig. - BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 159/04
Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Ungültigerklärung eines ablehnenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
In diesem Fall entspricht die - auch in dem Verfahren nach § 43 I Nr. 4 WEG a. F. mögliche - Feststellung der Nichtigkeit dem mit der Beschlussanfechtung zum Ausdruck gebrachten Rechtsschutzziel, eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (BGH NJW 2003, 3550 ff, 3554; BayObLG NJW-RR 2005, 312 f, 313). - OLG Hamburg, 25.07.2003 - 2 Wx 112/02
Zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Verwaltungsbeirates, einen Verwaltervertrag …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02
Soll der Wohnungseigentümerversammlung durch uneingeschränkte Bevollmächtigung eines Miteigentümers die Befugnis genommen werden, hierüber selber zu entscheiden, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus, da dies eine grundlegende Änderung der Organisationsform der Eigentümergemeinschaft darstellen würde; vielmehr bedarf es einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG, um eine derartige Befugnis auf einzelne Wohnungseigentümer zu übertragen (vgl. Senat ZMR 2003, 864 für den Abschluss eines Verwaltervertrages).
- OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03
Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses
Zur Ergänzung des Sachverhaltes wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Amtsgerichts vom 21.11.2002 und des Landgerichts vom 08.10.2003 sowie des Senates in der Sache 2 Wx 110/02 vom heutigen Tag Bezug genommen.- wie im Beschluss des Senats zum Az 2 Wx 110/02 ausgeführt - noch nicht geschlossen worden.
Der Senat hat in seinem Beschluss vom heutigen Tag in der Sache 2 Wx 110/02 ausgeführt, dass der auf Zahlung von Wohngeld sowie der Sonderumlage gegen den ehemaligen Miteigentümer D.
- da die Eigentümerbeschlüsse vom 01.06.2001 zu den TOP 6 und 7 gemäß den Ausführungen des Senats in dem Beschluss in der Sache 2 Wx 110/02 nichtig sind - als vollmachtloser Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband am 06. bzw. 17.12.2001 jeweils eine Vereinbarung darüber getroffen, wonach Frau W.
- AG Leonberg, 17.07.2012 - 2 C 263/12
Eigentümer können Wohngeldforderungen an Verwalter abtreten!
A) Die WEG hatte vorliegend die Beschlusskompetenz zur Fassung des streitgegenständlichen Beschlusses (vgl. OLG Hamburg v. 26.10.2007, Az. 2 Wx 110/02).Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld steht der Gemeinschaft als teilrechtsfähigem Verband (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 2061 ff) zu, nicht den einzelnen Miteigentümern jeweils anteilsmäßig (vgl. OLG Hamburg v. 26.10.2007, Az. 2 Wx 110/02).
- LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!
Jedenfalls unter der Geltung der §§ 43 ff. WEG a. F. nebst den anwendbaren Verfahrensvorschriften des FGG a. F. war anerkannt, dass ein Antrag, der auf die Anfechtung eines Teils eines Beschlusses beschränkt ist, der aber nicht abtrennbar ist, so auszulegen ist, als richte sich die Anfechtung gegen den Beschluss insgesamt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 10; HansOLG, ZMR 2008, 152).