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   OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08   

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OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08 (https://dejure.org/2008,6390)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2008 - 2 Wx 115/08 (https://dejure.org/2008,6390)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 2 Wx 115/08 (https://dejure.org/2008,6390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer; Verpflichtung zum Rückbau durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgestaltung eines Terrassenbelages als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei bestandskräftigem Beschluss zur Beseitigung einer baulichen Veränderung erfolgt keine Prüfung der Beeinträchtigung gem. §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer im Namen der Gemeinschaft; Verpflichtung einzelner Eigentümer zur Beseitigung baulicher Maßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungsansprüche Einzelner neben dem Verband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung eines Anspruchs durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss? (IMR 2009, 353)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 306
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00

    Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Gleiches gilt für den Beschluss des KG NJW-RR 1997, 1033, der es offen lässt, ob nicht eine entsprechende Auslegung des Eigentümerbeschlusses dazu führen kann, eine materiell-rechtliche Festlegung von Sonderpflichten eines Miteigentümers zu bejahen.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Das OLG Zweibrücken beruft sich für seine Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3500), wonach durch Beschlussfassung nur solche Angelegenheiten geordnet werden können, über die nach dem WEG oder nach rechtsändernden Vereinbarungen die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können.
  • OLG München, 20.06.2006 - 32 Wx 125/05

    Nichtige Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters bei Unbestimmtheit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Jedoch können einzelne Wohnungseigentümer, wie vorliegend die Beteiligten ...und ..., ihren Beseitigungsanspruch auch dann noch im eigenen Namen neben der Gemeinschaft geltend machen, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung dieser Ansprüche durch den Verband vorliegt ( vgl. OLG München ZMR 2008, 234 ff, 236 ).
  • OLG Köln, 30.06.2004 - 16 Wx 135/04

    Entfernen einer ungenehmigt angebrachten Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Der Auffassung des OLG Zweibrücken (ZMR 2007, 646f), wonach eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer zur Beseitigung baulicher Veränderungen nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden kann, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Ebenso wie die Eigentümer hinsichtlich eines Regelungsgegenstandes eines ersten Eigentümerbeschlusses, der gerichtlich angefochten worden ist, einen sogenannten Zweitbeschluss fassen können, der dann seinerseits bestandskräftig wird, wenn er nicht ebenfalls angefochten wird ( vgl. hierzu BGH NJW 1989, 1087f ), wird auch ein Eigentümerbeschluss über einen Regelungsgegenstand, der bereits Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits ist, bestandskräftig, wenn er nicht angefochten wird.
  • BayObLG, 10.04.2003 - 2Z BR 133/02

    Folgen der rechtskräftigen Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08
    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Andernfalls könne der Verband die Individualsprüche durch eine nachlässige Rechtsverfolgung vereiteln (OLG München, NZM 2008, 87, 89; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 3 W 182/08, juris Rn. 17 ff.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 13 Rn. 6 aE und § 43 Rn. 11; Schmid, NZM 2009, 721, 722 f.; Böttcher, Rpfleger 2009, 181, 185; differenzierend Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 95).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

    Durch einen solchen Beschluss wird dem einzelnen Miteigentümer die Verfahrensführungsbefugnis entzogen (entgegen OLG München NZM 2008, 76 und OLG Hamburg ZMR 2009, 306).

    Das Oberlandesgericht München (NZM 2008, 76) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2009, 306) gehen davon aus, dass ein Mehrheitsbeschluss, einen bestimmten Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch durch den Wohnungseigentümerverband verfolgen zu lassen, den einzelnen Miteigentümer nicht hindert, den nämlichen Anspruch auch (weiterhin) individuell geltend zu machen.

  • AG Berlin-Wedding, 07.07.2014 - 22a C 28/14

    Hecken müssen nur einen Grenzabstand von einem Meter zum Nachbarn einhalten!

    Denn auch der Umstand, dass nach § 10 Abs. 6 S. 3 WEG die Gemeinschaft gemeinschaftsbezogene Rechts der Eigentümer ausübt und wahrnimmt, führt nach überwiegender Ansicht nicht dazu, dass der einzelne Wohnungseigentümer daran gehindert ist, den Anspruch weiterhin im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OLG Hamburg v 24.10.2008 \u0097 2 Wx 115/08; OLG München v. 16.11.2007 \u0097 32 Wx 111/07; Bärmann-Pick, WEG 19. Aufl., § 10 Rn 40).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Während eine entsprechende Beschlusskompetenz in der Rechtsprechung der Obergerichte bislang überwiegend ohne weiteres bejaht wurde (BayObLG, ZMR 2001, 211; NZM 2003, 239; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 426; OLG Hamburg, ZMR 2003, 447; aus neuerer Zeit OLG Hamburg, ZMR 2009, 306), wird dies in der Literatur nunmehr zunehmend in Frage gestellt (Bärmann, a. a. O., § 22, Rdnr. 308; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 16, Rdnr. 166; Riecke/Schmidt/Elzer, a. a. O., § 16, Rdnr. 165; so auch OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 646).
  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 318 S 60/08

    Wohnungseigentum: Begründung von Beseitigungspflichten durch bestandskräftigen

    Im Hinblick auf den danach bekannt gewordenen Beschluss des HansOLG vom 24.10.2008, Az.: 2 Wx 115/08, mit welchem das HansOLG seine frühere Rechtsprechung bestätigt hat, hat die Kammer an ihrer Ansicht nicht festgehalten und die Parteien hierauf mit Verfügung vom 12.6.2009 hingewiesen.
  • AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12

    Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!

    Es kann auch dahinstehen, ob der Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 ZPO seinen schon rechtshängig gemachten Individualanspruch weiterverfolgen kann, wenn die Gemeinschaft die Geltendmachung erst später an sich zieht und damit dem Wohnungseigentümer die Verfahrensführungsbefugnis entzieht (so OLG Hamm, ZWE 2010, 133; a.A. aber OLG München, NZM 2008, 76; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306; Jennißen, in: Jennißen, a. a. O., § 10 Rn. 75 nach denen ein Mehrheitsbeschluss, einen bestimmten Beseitigungs oder Unterlassungsanspruch durch den Wohnungseigentümerverband verfolgen zu lassen, den einzelnen Miteigentümer nicht hindert, den Anspruch auch weiterhin individuell geltend zu machen).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Insoweit überlagert die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft, die die Geltendmachung der Ansprüche an sich gezogen und die Angelegenheit damit zu einer Sache der gemeinsamen Verwaltung gemacht hat, die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz der Sondereigentümer und schränkt diese ein (so auch Bruns, NJW 2011, 337, 339; Wenzel, NZM 2008, 74 ff.; Klein in Bärmann, a.a.O., § 10, Rdnr. 256, 242, der auch in der gekorenen Ausübungsbefugnis ein notwendiges Verfügungsverbot für den Rechtsinhaber sieht; OLG Hamm, ZWE 2010, 44, 45; a.A. OLG München, NZM 2008, 87; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307).
  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

    Da die hiervon abweichenden Entscheidungen ( vgl. OLG München, NZM 2008, 87; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306 ) gerade diese Argumente nicht entkräften können, vermögen sie nicht zu überzeugen.
  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

    Insoweit überlagert die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft, die die Geltendmachung der Ansprüche an sich gezogen und die Angelegenheit damit zu einer Sache der gemeinsamen Verwaltung gemacht hat, die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz der Sondereigentümer und schränkt diese ein (so auch Bruns, NJW 2011, 337, 339; Wenzel, NZM 2008, 74 ff.; Klein in Bärmann, a. a. O., § 10, Rdnr. 256, 242, der auch in der gekorenen Ausübungsbefugnis ein notwendiges Verfügungsverbot für den Rechtsinhaber sieht und eine ausschließliche Rechtsverfolgungskompetenz der Gemeinschaft annimmt; OLG Hamm, ZWE 2010, 44, 45;; a. A. OLG München, NZM 2008, 87; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307).
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10

    Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

    Die überholte Auffassung wird lediglich noch vereinzelt vertreten (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2009, 306 mit ablehnender Anm. Schmidt, S. 307 f.).
  • AG Reutlingen, 27.03.2013 - 9 C 404/13

    Abweichende Rechtsauffassung ist kein Verfügungsgrund!

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