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   OLG Köln, 15.01.2014 - I-2 Wx 291/13   

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https://dejure.org/2014,8677
OLG Köln, 15.01.2014 - I-2 Wx 291/13 (https://dejure.org/2014,8677)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2014 - I-2 Wx 291/13 (https://dejure.org/2014,8677)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - I-2 Wx 291/13 (https://dejure.org/2014,8677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Irrtum bei der Testamentsabfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz des Erblasserwillens im internationalen Kontext

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz des Erblasserwillens im internationalen Kontext

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13
    Diese unterschiedliche Anknüpfung führt zu einem Nachlasskonflikt; während der deutsche Nachlassrichter deutsches Recht anwendet, kommt es in der Schweiz zur Anwendung schweizerischen Rechts (vgl. zu dieser Frage etwa BayObLGZ 2003, 68 [juris-Rz. 30] m.w.Nachw.).

    Dabei ist der Erblasserwille möglichst aufrechtzuerhalten, soweit er sich bei deutschem Erbstatut in die Begriffe des BGB "übersetzen" lässt (BayObLGZ 2003, 68 [juris-Rz. 65]; MünchKomm/Sonnenberger, BGB, 5. Aufl. 2010, Einl. IPR Rdn. 611; Staudinger/Dörner, BGB, Neubearb. 2007, Art. 25 EGBGB Rdn. 274).

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10

    Beschwerdebefugnis gegen einen Beschluss im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13
    Richtet sich die Beschwerde etwa gegen einen Beschluss, der die zur Erteilung eines Erbscheins notwendigen Tatsachen als festgestellt erachtet, ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der durch die Erteilung des Erbscheins in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt würde; der Beschwerdeführer muss also geltend machen, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird (Senat, FGPrax 2010, 194 [juris-Rz. 4]; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 352 Rdn. 150 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13
    Unabhängig davon, dass bei Verwertung von mündlichen Äußerungen des Erblassers über den Inhalt seines Testaments Vorsicht geboten ist, weil vielfach schon ihr genauer Wortlaut nicht mehr rekonstruierbar ist, die subjektive Wahrhaftigkeit oder auch die Erinnerung an den genauen Inhalt des Testaments fehlen kann und außerdem die Möglichkeit von Sinnesänderungen des Erblassers und der Verfolgung eigennütziger Interessen durch Dritte besteht (vgl. hierzu etwa BayObLG NJW-RR 2002, 1302, 1303; MünchKomm/Leipold, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2084 Rdnr. 31), ergäbe sich aus einer den schriftsätzlichen Darlegungen entsprechenden Aussage der Zeugin lediglich der bereits erwiesene und von keinem Beteiligten angezweifelte Umstand, dass die Beteiligte zu 3. nur "ihren Pflichtteil" erhalten sollte.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13
    Denn die Regelung in § 59 Abs. 2 FamFG begründet keine eigenständige Beschwerdeberechtigung, sondern enthält lediglich die Begrenzung einer grundsätzlich bestehenden Beschwerdeberechtigung auf die Person des Antragstellers (BGH NJW 2012, 2039 [juris-Rz. 8]; BGH FamRZ 2012, 1131 [juris-Rz. 8]; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 59 Rn. 39).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13
    Denn die Regelung in § 59 Abs. 2 FamFG begründet keine eigenständige Beschwerdeberechtigung, sondern enthält lediglich die Begrenzung einer grundsätzlich bestehenden Beschwerdeberechtigung auf die Person des Antragstellers (BGH NJW 2012, 2039 [juris-Rz. 8]; BGH FamRZ 2012, 1131 [juris-Rz. 8]; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 59 Rn. 39).
  • SG Magdeburg, 20.08.2018 - S 11 R 1415/12

    Erstattungspflicht des (Mit-)Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger für

    Es ist vielmehr lediglich bei der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens die von diesem zugrunde gelegte Rechtsordnung zu berücksichtigen und soweit möglich in das deutsche Erbrecht zu "übersetzen" (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 15.01.2014, Az. I-2 Wx 291/13, 2 Wx 291/13, juris Rn. 21).
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