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   AG Ludwigsburg, 05.12.2012 - 2 XVII 550/2012, 2 XVII 550/12   

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https://dejure.org/2012,39263
AG Ludwigsburg, 05.12.2012 - 2 XVII 550/2012, 2 XVII 550/12 (https://dejure.org/2012,39263)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - 2 XVII 550/2012, 2 XVII 550/12 (https://dejure.org/2012,39263)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 2 XVII 550/2012, 2 XVII 550/12 (https://dejure.org/2012,39263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergütung des psychiatrischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren: Honorargruppenzuordnung bei Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Leistungen eines medizinischen Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens bezüglich der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in die Honorargruppe M3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8 Abs. 1; JVEG § 9 Abs. 1
    Einordnung der Leistungen eines medizinischen Sachverständigen zur Erstellung des Gutachtens bezüglich der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in die Honorargruppe M3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung für Gutachten bezüglich der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2006 - 1 Ws 430/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: Zuordnung der Leistung des

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 05.12.2012 - 2 XVII 550/12
    Das OLG München hat zum einen festgestellt, dass es zulässig sei, auf die Vergleichbarkeit der Sachverständigentätigkeiten bei einem unbenannten Gegenstand mit der bei einem benannten abzustellen (so auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 256).
  • OLG München, 26.06.2008 - 33 Wx 28/08

    Sachverständigenvergütung: Honorargruppenzuordnung bei einem Gutachten zur

    Auszug aus AG Ludwigsburg, 05.12.2012 - 2 XVII 550/12
    Zum anderen deckt sich die Einstufung des Gutachtens für die Frage der Anordnung des Einwilligungsvorbehaltes in die Honorargruppe M3 auch mit der Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 26.06.2008; Az. 33 Wx 28/08, 33 Wx 028/08; zitiert nach Juris).
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