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   BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99   

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https://dejure.org/2000,3457
BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99 (https://dejure.org/2000,3457)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 2Z BR 155/99 (https://dejure.org/2000,3457)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2Z BR 155/99 (https://dejure.org/2000,3457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 339/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3130/99
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1032
  • NZM 2000, 516
  • ZMR 2000, 622
  • Rpfleger 2000, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    Denn Sondereigentum kann nur an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes begründet werden (§ 3 Abs. 1 WEG ; BGHZ 73, 302/309; BGHNJW 1975, 688 f.).

    Auf die umstrittene Frage, ob die in einem zum Sondereigentum gehörenden Raum befindliche Heizungsanlage auch dann Sondereigentum sein kann, wenn durch sie alle Räume einer Wohnanlage versorgt werden, oder wenn die Heizungsanlage auch noch für andere, nicht zur Wohnanlage gehörende Häuser bestimmt ist, kommt es hier nicht an (vgl. BGHZ 73, 302 ff.; BGH NJW 1975, 688 f.; BayObLG ZMR 1980, 185/186).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    "Untergemeinschaften" im Rahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder besondere Formen des gemeinschaftlichen Eigentums oder Miteigentums etwa als "Mitsondereigentum" einzelner Wohnungseigentümer läßt das Gesetz nicht zu (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1987, 390/396 m.w.N.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 19).
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 120/73

    Wirksamkeit eines Vorbehalts einer Heizungsanlage als Sondereigentum -

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    Auf die umstrittene Frage, ob die in einem zum Sondereigentum gehörenden Raum befindliche Heizungsanlage auch dann Sondereigentum sein kann, wenn durch sie alle Räume einer Wohnanlage versorgt werden, oder wenn die Heizungsanlage auch noch für andere, nicht zur Wohnanlage gehörende Häuser bestimmt ist, kommt es hier nicht an (vgl. BGHZ 73, 302 ff.; BGH NJW 1975, 688 f.; BayObLG ZMR 1980, 185/186).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    Die Veränderung der Sach- und Rechtslage durch die Eintragung des Antragstellers ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 53, 128/130 f.; BayObLGZ 1983, 301/303; Keidel/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    "Untergemeinschaften" im Rahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder besondere Formen des gemeinschaftlichen Eigentums oder Miteigentums etwa als "Mitsondereigentum" einzelner Wohnungseigentümer läßt das Gesetz nicht zu (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1987, 390/396 m.w.N.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 19).
  • BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83

    Zur Löschung des Verpfändungsvermerksbei der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
    Die Veränderung der Sach- und Rechtslage durch die Eintragung des Antragstellers ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 53, 128/130 f.; BayObLGZ 1983, 301/303; Keidel/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen

    § 2 TE weist die Heizungsanlage ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zu; im Übrigen dient diese allein der Versorgung der Wohnungseigentümer, so dass es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Heizungsanlage sondereigentumsfähig ist (dazu BGH NJW 1975, 688; BGHZ 1973, 303 = NJW 1979, 2391; BayObLG NJW-RR 2000, 1032 = Rpfleger 2000, 326; Staudinger/Rapp, WEG, 13. Bearb. Rn. 34 ff.), nicht ankommt.
  • OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04

    Zur ärztlichen Aufklärungspflicht über eine Schnittentbindung wenn bereits beim

    Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614).
  • AG Philippsburg, 30.09.2016 - 1 C 263/15

    Ersteigerung eines Hausanwesens - Nutzungsvergütungszahlung der Hausbewohner

    Die Gastherme ist gemäß § 94 Abs. 1, 2 BGB als wesentlicher Bestandteil des Anwesens durch die Klägerin im Zwangsversteigerungsverfahren mit erworben worden; Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter sind Bestandteile nach § 94 Abs. 2 BGB (Fritzsche in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 40. Edition Stand 01.08.2016, § 94 BGB Rn. 20; explizit zur Gastherme Bayerisches Oberstes Landesgericht NZM 2000, 516).
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