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   BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 33/02   

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https://dejure.org/2002,9187
BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 33/02 (https://dejure.org/2002,9187)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02 (https://dejure.org/2002,9187)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 2Z BR 33/02 (https://dejure.org/2002,9187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 45 Abs. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; EGZPO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Gericht bei Ablehnungsgesuch - keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund einzelnem Verfahrensfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Verfahrensfehler; Ablehnung eines Richters ; Unparteilichkeit eines Richters ; Ablehnungsgesuch

Verfahrensgang

  • AG Laufen - UR II 24/01
  • LG Traunstein - 4 SA 33/01
  • BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

    Erfordernis der Unterschrift aller Richter unter Beschlüssen der Zivilkammer in

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG WuM 2002, 47).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Dieser Anschein muß sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH IBR 2009, 53 m. w. N.); rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BVerfG NJW 1993, 2230 m. w. N.; BGH NJW-RR 2003, 1220; IBR 2009, 53 m. w. N.; BayObLG in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 23.05.2002 - 2 ZBR 33/02; Senat, a. a. O.).
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH IBR 2009, 53 m. w. N.); rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BVerfG NJW 1993, 2230 m. w. N.; BGH NJW-RR 2003, 1220; IBR 2009, 53 m. w. N.; BayObLG in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 23.05.2002 - 2 ZBR 33/02; Senat a. a. O.).
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