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   OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99   

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https://dejure.org/2000,13695
OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99 (https://dejure.org/2000,13695)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99 (https://dejure.org/2000,13695)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 (https://dejure.org/2000,13695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit von im Verkehrszentralregister getilgten Ordnungswidrigkeiten; Verstöße im Straßenverkehr nach Vorschriften der StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99
    Solche ernstlichen Zweifel liegen dann vor, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.1997 und vom 10.06.1997, VBlBW 1997, 379 bzw. UPR 1997, 416).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99
    Solche ernstlichen Zweifel liegen dann vor, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.1997 und vom 10.06.1997, VBlBW 1997, 379 bzw. UPR 1997, 416).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99
    Da der Entlastungs- und Beschleunigungszweck verfehlt würde und das Oberverwaltungsgericht im Zulassungsverfahren von Amts wegen den benannten Zulassungsgründen umfassend nachgehen müsste, wird der Prüfungsgegenstand durch den jeweiligen Vortrag des Rechtsmittelführers bestimmt (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -).
  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99
    Solche ernstlichen Zweifel liegen dann vor, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.05.1997 und vom 10.06.1997, VBlBW 1997, 379 bzw. UPR 1997, 416).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99
    Weiterhin ist bei der Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel Folgendes zu berücksichtigen: Der mit der Einführung der Rechtsmittelzulassung verfolgte Entlastungs- und Beschleunigungszweck kann nur erreicht werden, wenn sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die bei summarischer Prüfung eine hinreichende verlässliche Prognose ermöglichen, ob das Rechtsmittel, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlich zum Erfolg führen werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997, VBlBW 1997, 298).
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    So bestimmt das seit dem 1. Januar 1999 geltende Recht für die Verwertbarkeit getilgter Straftaten nämlich Folgendes: Ist eine Eintragung über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt, so dürfen die Tat und die Entscheidungen dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden (vgl. § 29 Abs. 8 StVG n. F.), wenn es u. a. um die Beurteilung der Eignung und der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht (vgl. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung auch Senatsbeschluss vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99).
  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).
  • VG Meiningen, 17.03.2006 - 2 E 96/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; ungeeignet; Entzug

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
  • VG Meiningen, 05.04.2005 - 2 E 193/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Blutprobe

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
  • VG Meiningen, 19.08.2010 - 2 E 350/10

    Anordnung eines Aufbauseminars, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (Thür- OVG, B. v. 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, juris).
  • VG Meiningen, 07.05.2012 - 2 E 180/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme nicht ausschließlich ärztlich

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschl. v. 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, juris, Rn. 27).
  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 2 E 106/06

    Zu den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Fahreignung nach Amphetaminkonsum;

    Er muss dieses Ergebnis auch dann dulden, wenn es für ihn zu schwerwiegenden beruflichen Nachteilen führen kann (ThürOVG, Beschluss vom 16.08.2000, 2 ZEO 392/99, JURIS).
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